Die Stadt Zürich macht Ernst in Sachen Business-Apartments und nimmt Anzeigen entgegenAb dem 1. September müssen Anbieter von kurzzeitig vermieteten Wohnungen Baugesuche einreichen. Um diese zu prüfen, schafft die Stadt fünf Vollzeitstellen.02.09.2026, 05.05 Uhr2 LeseminutenFür die Anbieter von kommerziellen Kurzzeitvermietungen könnte eine unangenehme Zeit beginnen.Symbolbild / Goran BasicVor wenigen Monaten hat das Bundesgericht entschieden, dass die Stadt Zürich Business-Apartments einschränken kann. Konkret sollen Wohnungen, die für weniger als ein Jahr am Stück vermietet werden, nicht mehr dem Mindestanteil angerechnet werden, der in Wohnzonen vorgeschrieben ist. Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Stadt und vier Unternehmen, die mit Kurzzeitvermietungen ein Geschäft machen, zu Ende gegangen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Jetzt macht die Stadt Zürich Ernst. Ab dem 1. September müssen Anbieter von kurzzeitig mietbaren Wohnungen ein Baugesuch einreichen, um eine Nutzungsänderung vom Wohnen zu Business-Apartment zu beantragen. Wie das Hochbaudepartement am Dienstag in einer Mitteilung schreibt, gilt das auch dann, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen würden.Die Stadt wird aber nicht nur dann aktiv, wenn ein solches Baugesuch eingegangen ist, sondern auch dann, wenn sie Hinweise erhält, dass Wohnungen geschäftsmässig kurzzeitig vermietet werden. Wie viele solche Anzeigen bereits eingegangen sind, kann die Stadt auf Anfrage der NZZ nicht beantworten. Die Erfassung von Anzeigen und Baugesuchen beginne jetzt erst.Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses an der Business-Apartment-Thematik sei jedoch davon auszugehen, dass insbesondere am Anfang eine grosse Zahl von Anzeigen eingehen werde, heisst es weiter vonseiten der Stadt. Beispielsweise dann, wenn ganze Gebäude von kommerziellen Anbietern kurzzeitig vermietet werden.Damit das Amt für Baubewilligungen diese Arbeit, die zusätzlich zum Tagesgeschäft anfällt, bewältigen kann, hat der Stadtrat einen dringenden Nachtragskredit bewilligt. Dieser ermöglicht fünf neue Vollzeitstellen für drei Jahre.Wie lange ein einzelnes Verfahren dauern werde, sei schwierig vorauszusagen, schreibt das Hochbaudepartement. «Sicher werden aufwendige Prüfungen im Einzelfall mit umfangreicher Interessenabwägung vorgenommen werden müssen.»Werde ein Gesuch abgelehnt, werde die Stadt Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die einst kurzzeitig vermietete Wohnung regulär angeboten werde. Das genaue Vorgehen werde derzeit erarbeitet, schreibt das Hochbaudepartement.Eine Möglichkeit dafür sei etwa, dass die Eigentümerschaft Nachweise über Buchungsstornierungen oder den Abschluss von langfristigen Mietverträgen beibringe. Sollten Eigentümer die Anweisungen des Amts für Baubewilligungen nicht beachten, würden sie beim Statthalter verzeigt, und es werde eine Busse verhängt.Nicht von der Regelung betroffen sind Personen, die ihre eigene Wohnung gelegentlich vermieten, beispielsweise während sie selber in den Ferien sind.Das Thema Kurzzeitvermietungen ist damit in der Stadt Zürich aber nicht vom Tisch. Nach wie vor hängig ist eine Initiative, welche die SP gemeinsam mit den Grünen und der AL lanciert hat, um Plattformen wie Airbnb einzuschränken. Vorbild dafür ist die Stadt Luzern. Hier entschieden die Stimmberechtigten vor drei Jahren, dass Wohnungen nur noch maximal 90 Tage pro Jahr kurzzeitig vermietet werden dürfen.Die Initiative kommt voraussichtlich nächstes Jahr zur Abstimmung. Der Stadtrat arbeitet an einem Gegenvorschlag.Passend zum Artikel
Business-Apartments in Zürich: Jetzt macht die Stadt Ernst
Ab dem 1. September müssen Anbieter von kurzzeitig vermieteten Wohnungen Baugesuche einreichen. Um diese zu prüfen, schafft die Stadt fünf Vollzeitstellen.






