Linke Städte in der Schweiz fordern seit Jahren ein Airbnb-Verbot. Nun sorgt eine bürgerliche Gemeinde am Zürichsee für eine ÜberraschungKurzzeitige Vermietungen verstärkten die Wohnungsnot, klagen die Linken. Doch der Kanton Zürich hat Zweifel, ob Verbote rechtens sind.18.06.2026, 05.05 Uhr5 LeseminutenTiefer Steuerfuss und eine volle Gemeindekasse: Kilchberg gehört zu den reichsten Gemeinden am Zürichsee.Gaëtan Bally / KeystoneIm Kilchberger Gemeindesaal dominiert am Dienstagabend kurz vor 18 Uhr die Haarfarbe Weiss. 150 Stimmberechtigte entscheiden an der Gemeindeversammlung über die Revision der Bau- und Zonenordnung. Was nach einer trockenen Materie klingt, hat es aber in sich.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Kilchberg gehört zu den bestsituierten Gemeinden im Kanton Zürich – nur Zumikon hat einen tieferen Steuerfuss. Die Gemeindekasse ist prall gefüllt, in der Exekutive dominieren die Bürgerlichen. Die Gemeinsamkeiten der keine 10 000 Einwohner zählenden Gemeinde mit der benachbarten Stadt Zürich sind überschaubar – doch ein Thema treibt beide Gemeinden um: Kurzzeitvermietungen, wie man sie von Airbnb- oder Business-Apartment-Plattformen kennt.Kilchberg hat nun an der Gemeindeversammlung entschieden, Airbnb zu verbieten.Zürichs Airbnb-Markt ist vergleichsweise kleinDamit hat die Gemeinde beschlossen, was die rot-grüne Stadt Zürich gerne hätte. Dort bekämpfen die Linken kurzzeitige Vermietungen. So sagt beispielsweise der SP-Präsident Oliver Heimgartner, sie vernichteten Wohnraum. Eine Datenanalyse der NZZ zeigt aber: Im Vergleich mit Tourismushochburgen im Süden Europas ist Zürich auf dem Airbnb-Markt eine Fussnote. Auf 1000 Einwohner kommen hier 3,9 Airbnb-Angebote. In Florenz sind es 26,5, in Venedig 25,6.Die Forderung nach Beschränkungen oder gar einem Verbot sorgt regelmässig für Diskussionen. Seit fünf Jahren beschäftigen sich die Gerichte mit der Frage, ob Verbote rechtlich überhaupt Bestand hätten. 2021 wollte die Stadt Zürich in ihrer BZO festschreiben, dass Zweitwohnungen nicht mehr an den sogenannten Pflichtwohnanteil angerechnet werden dürfen. Damit würde das Geschäft mit kurzzeitig vermieteten Wohnungen eingeschränkt. Verschiedene Business-Apartment-Betreiber haben dagegen Beschwerde eingelegt. Der Fall liegt beim Bundesgericht.Die Massenkündigung der Bewohner dreier der sogenannten Sugus-Häuser machte Ende 2024 national Schlagzeilen. Der Fall gab den Gegnern von Airbnb und Co. weiteren Schub, denn die Besitzerin der Liegenschaften plante offenbar, die Wohnungen nur noch kurzzeitig und hochpreisig zu vermieten. Derzeit sind mehrere Wohnungen in den bunten Häusern nahe dem Hauptbahnhof auf Airbnb ausgeschrieben. Kostenpunkt: um die 500 Franken pro Nacht.Im beschaulichen Kilchberg sind die Sugus-Häuser kein Thema.Verschiedene Redner an der Gemeindeversammlung monieren allgemein, die neue BZO sei zu umfangreich und zu detailliert. Der Präsident der örtlichen Mittepartei, Evangelos Papoutsis, merkt an, dass die Nachbargemeinde Rüschlikon und das bevölkerungsreichere Thalwil mit deutlich schlankeren Regelwerken auskämen.Das Verbot von Airbnb scheint derweil niemanden zu stören. In der bürgerlichen Seegemeinde wird am Dienstagabend kein Wort darüber verloren. Wer den Entwurf nicht gelesen hat, bekommt nichts davon mit.Christian Maron ist Präsident der FDP-Ortspartei. Er sagt, in Kilchberg gebe es zwar nicht viele Airbnb-Angebote, die Gäste dort sorgten aber für Unmut bei den Anwohnern, wenn sie beispielsweise mitten in der Nacht ankämen oder Lärm im Haus verursachten.Maron sagt, als liberaler Mensch sei er Verboten gegenüber grundsätzlich skeptisch. Er hätte es daher begrüsst, wenn Kilchberg verbindliche Regeln für Airbnb-Betreiber formuliert hätte, statt das Angebot zu verbieten. Er gibt aber auch zu bedenken: «Im Gegensatz zur Stadt Zürich ist Kilchberg keine Tourismusdestination.» Das Schokoladenmuseum von Lindt & Sprüngli ziehe zwar viele Besucher an, diese übernachteten aber nicht im Dorf.Die in linken Kreisen gepflegte generelle Ablehnung von kurzzeitigen Vermietungen teilt Maron nicht. In Städten wie Zürich, die viele Touristen anziehen, seien Kurzzeitvermietungen wie Airbnb ein valables Alternativangebot zu Hotels. «Es muss aber in geordneten Bahnen ablaufen, damit die Anwohner nicht gestört werden.»Genf und Luzern machen es vor – oder eben nichtIn den letzten Jahren haben sich verschiedene Schweizer Tourismusorte mit der Frage befasst, wie sie die einheimische Bevölkerung vor der Verdrängung durch Airbnb und Konsorten schützen können. In Interlaken hat das Ortsparlament für gewisse Wohnzonen einen Mindestanteil an Erstwohnungen beschlossen. Wer eine Erst- zu einer Zweitwohnung umnutzen will, muss dafür eine Bewilligung einholen.Dass die Skepsis der lokalen Bevölkerung gegenüber Airbnb gross ist, belegen verschiedene Umfragen. Etwa jene, die Sotomo kürzlich im Auftrag des nationalen Mieterverbands durchgeführt hat. Von 34 000 Befragten sprachen sich zwei Drittel für stärkere Regulierungen von Airbnbs und Business-Apartments aus.Dass dies aber leichter gesagt ist als getan, zeigt sich nicht nur am Beispiel Zürich.In Luzern gilt seit Anfang 2025 eine Regel, wonach Wohnungen maximal 90 Tage im Jahr kurzzeitig vermietet werden dürfen. Die Einschränkung gilt für Wohnungen, die nach 2010 zu Zweitwohnungen wurden. Anbieter müssen sich zudem registrieren. Ob dies den gewünschten Effekt haben wird, ist offen. Bis 2028 gilt eine Übergangsfrist.Ein Blick nach Genf lässt an der Wirksamkeit solcher Massnahmen zweifeln. Als erster Kanton in der Schweiz führte Genf 2019 Beschränkungen für Airbnb- und Business-Apartment-Angebote ein – und musste bald auf gerichtliches Geheiss nachjustieren, weil eine Beschwerde eingegangen war. Die von der Kantonsregierung angepeilte Limite von maximal 60 Tagen kurzzeitiger Vermietung pro Jahr wurde vom kantonalen Gericht als zu tief taxiert. Jetzt gelten 90 Tage.Auf die Angebotsdichte hat die Einschränkung aber kaum Auswirkungen. Eine Auswertung des Westschweizer Fernsehens RTS ergab 2025, dass 44 Prozent der Airbnb-Anbieter ihre Objekte das ganze Jahr hindurch anbieten. Vier Jahre zuvor lag der Anteil der Anbieter, die gegen die 90-Tage-Regel verstiessen, noch bei 31 Prozent.Das Problem: Genf fehlen die Ressourcen, um zu kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden. Aktiv werden die Behörden dann, wenn sie Meldungen über allfällige Verstösse erhalten.Kanton bezweifelt rechtliche UmsetzbarkeitAuch in Kilchberg sind keine Kontrollen geplant. Wie der Gemeindeschreiber Patrick Wanger auf Anfrage der NZZ schreibt, wird die Gemeinde die Einhaltung der zonenkonformen Nutzung bei Bedarf prüfen, insbesondere bei konkreten Hinweisen. Welche Auswirkungen der Entscheid der Gemeindeversammlung für bestehende Airbnb-Anbieter in Kilchberg hat, kann Wanger nicht sagen.Allerdings muss der Kanton die neue BZO – und damit das Airbnb-Verbot in Wohnzonen – erst noch bewilligen. Das dürfte dauern. Die Gemeinde Dättlikon im Zürcher Unterland hat bereits vor einem Jahr einen ähnlichen Passus in die BZO aufgenommen wie Kilchberg. Die Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons steht aber noch aus.Diese schreibt auf Anfrage, aus ihrer Sicht fehle für ein komplettes Verbot von Airbnb die Rechtsgrundlage. Möglichkeiten, Airbnb einzuschränken, gebe es aber durchaus. Beispielsweise, indem Gemeinden einen Wohnanteil definieren. Dieser würde angeben, wie viel Prozent der gesamten Nutzfläche eines Gebäudes für dauerhaftes Wohnen genutzt werden müsse.In Kilchberg stört das am Dienstagabend niemanden. Als kurz vor 23 Uhr über die BZO als Ganzes abgestimmt wird, heben fast alle der verbliebenen 130 Stimmberechtigten eine Hand.In der Stadt Zürich geht die Debatte um Einschränkungen für Airbnb-Anbieter spätestens Anfang 2027 in eine neue Runde. Dann will der Stadtrat seinen Gegenvorschlag zu einer Initiative der linken Parteien vorlegen.Passend zum Artikel
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