Ein breites Trottoir, neue Bäume und mehr Platz für Velofahrer. Aber ausgerechnet Tempo 30 bringt das Projekt zu Fall.07.08.2026, 05.01 Uhr4 LeseminutenAnwohner haben vielerorts gegen Velorouten Rechtsmittel ergriffen. Am Zürichberg hatten sie damit Erfolg.Michael Buholzer / KeystonePolitisch macht die Stadt Zürich, was ihr an der Urne vorgegeben wurde. Sie baut ein 130 Kilometer langes Netz von Velorouten kreuz und quer durch die Stadt. So will es die Velorouten-Initiative der SP aus dem Jahr 2020.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.In der Praxis geht die Stadt dabei wenig zimperlich vor. An vielen Strassen werden zugunsten der Velorouten so gut wie alle Parkplätze abgebaut. Die Velo-Highways kreuzen auch Schulwege und führen an Gewerbebetrieben vorbei.Da verwundert es nicht, dass die Umsetzung durch das Tiefbauamt unter Simone Brander (SP) lokal auf Widerstand stösst.Am Zürichberg sind nun Liegenschaftsbesitzer mit ihrem Widerstand erfolgreich gewesen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat ihre Beschwerde gutgeheissen. Die Stadt kann die Veloroute zwischen der Tramhaltestelle Kirche Fluntern und dem Toblerplatz nicht in der Form realisieren, wie sie geplant hatte.Der Entscheid des Verwaltungsgerichts liegt der NZZ vor und ist noch nicht rechtskräftig. Das Finanzportal «Inside Paradeplatz» hat als Erstes über das Urteil berichtet.Stadt argumentiert, Tempo 30 wäre sowieso gekommenDer Velo-Highway hätte einige hundert Meter über die steile Kraftstrasse führen sollen. Heute verlaufen dort die Tramgleise auf zwei eigenen Trassees in der Mitte der Strasse. Neu hätte sich das Tram bergwärts eine Fahrspur mit dem übrigen Verkehr teilen müssen.Dafür hätten die Velofahrer bergwärts eine eigene Spur bekommen, talwärts hätten sie sich eine Spur mit den Autos geteilt. Das Trottoir wäre bergwärts auf über drei Meter verbreitert worden, inklusive einer Allee. Talwärts dagegen wäre das Trottoir verschmälert worden.Die Anwohner auf der Talseite befürchteten wegen der geplanten Verschiebung der Verkehrsachsen mehr Lärm. Der Verkehr wäre rund drei Meter näher an die Talseite – und damit in Richtung der Liegenschaften – herangerückt. Laut «Inside Paradeplatz» waren es diese Hauseigentümer, die gegen die Pläne prozessierten.Die Beschwerdeführer machten geltend, die Kraftstrasse überschreite bereits heute die Lärmgrenzwerte. Und sie argumentierten, die Stadt hätte ihrer gesetzlichen Pflicht zur Lärmsanierung nachkommen und dabei Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme prüfen müssen.Genau in diesem Punkt gibt ihnen das Verwaltungsgericht recht. Im Entscheid heisst es, die Stadt hätte die Frage von Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme zusammen mit dem Strassenprojekt prüfen und entscheiden müssen. Diese fehlende Koordination bezeichnet das Gericht als grundlegenden Rechtsmangel.Die Stadt hatte begründet, eine gemeinsame Behandlung sei nicht nötig. Denn die Veloroute würde bei Tempo 30 gleich aussehen. Zudem werde Tempo 30 ohnehin separat vorbereitet. Denn der Stadtrat habe bereits 2021 beschlossen, dieses auf der Kraftstrasse einzuführen. Dafür brauche es aber noch separate Verkehrsgutachten und eine Verkehrsanordnung. Man habe das jetzige Bauprojekt aber nicht verzögern wollen. Hätte man beide Verfahren gekoppelt, so die Stadt, wäre das Strassenprojekt deswegen unnötig aufgehalten worden.Diesen Punkt lässt das Gericht nicht gelten. Es hält fest, dass die Stadt die Frage der Temporeduktion nicht auf später verschieben dürfe. «Die unterlassene Koordination des Strassenprojekts mit einer Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit stellt einen grundlegenden Mangel des Strassenprojekts dar.»Damit ist das Projekt in seiner bisherigen Form gestoppt. Ausgerechnet die Stadt Zürich, die Tempo 30 auf immer mehr Strassen einführen will, scheitert nun an der Frage der Temporeduktion.Dies ist nicht nur für die Stadt, sondern auch für den Kanton eine Niederlage. Denn der Regierungsrat hatte das Projekt sowohl als Rekursinstanz als auch als Genehmigungsbehörde gestützt. Das Verwaltungsgericht kassiert nun beide kantonalen Entscheide.Es harzt vielerorts mit den VeloroutenDas Stadtzürcher Tiefbauamt teilt auf Anfrage der NZZ mit, das Urteil des Verwaltungsgerichts werde derzeit geprüft, und weitere Schritte würden abgewogen. Ob die Stadt den Entscheid ans Bundesgericht weiterzieht, muss der Stadtrat entscheiden. Darum sei wegen der Sommerferien bis September nicht mit einem Entscheid zu rechnen, schreibt das Tiefbauamt.Die Stadt hat bisher von den anvisierten 130 Kilometern Veloroute erst deren 5,36 realisiert. Anwohner haben in mehreren Quartieren Rechtsmittel ergriffen.Im Kreis 7 ist eine Veloroute direkt vor einer Tankstelle geplant. In Schwamendingen kommt die Routenführung der Chilbi in die Quere. In Wollishofen begehren Nachbarn auf, weil sie den Umbau einer schwach befahrenen Quartierstrasse zur für Kinder gefährlichen Velo-Raser-Strecke fürchten.Auch im Kreis 6 dürfte die Umsetzung noch länger auf sich warten lassen, denn über zwei Dutzend Gewerbetreibende haben den Entscheid der Stadt angefochten. Die nächste Instanz ist das Baurekursgericht.Für manch betroffene Betriebe stellen sich Existenzfragen. So führt in Zürich Enge die Veloroute dazu, dass sich ein 125-jähriges Traditionsunternehmen mit hundert Mitarbeitenden in seinem Weiterbestehen bedroht sieht. Die Veloroute führt unmittelbar am Firmengebäude vorbei, obwohl das Unternehmen auf Güterumschlag angewiesen ist. Dieser müsste direkt auf dem Velo-Highway erfolgen, was lebensgefährlich wäre, so der Firmeninhaber zur NZZ.Der andere Zankapfel sind die Parkplätze, die für Velowege bereits abgebaut werden mussten. Wie viele es sind, ist unklar, Informationen gibt es keine. Mit alten Daten hat die NZZ aber eine Schätzung erstellen können: Seit 2021 sind nach dieser 1000 bis 1400 Parkplätze zugunsten von Velorouten verschwunden.