KommentarDer rot-grüne Zürcher Stadtrat gefährdet mit seinen Experimenten leichtfertig Verkehrsteilnehmer. Damit muss es ein Ende habenDer Stadtrat lotet gerne die Grenzen des Gesetzes aus. Doch mit der Velo-Guerilla-Aktion am Neumühlequai hat er sich selbst ein Bein gestellt.18.06.2026, 05.00 Uhr3 LeseminutenDas Neumühlequai: Der Spurabbau wurde zum Lehrstück über die Folgen eigensinniger Verkehrsexperimente der Stadt.Claudio Thoma/ KeystoneIn Zürich führten Stadt und Kanton dieses Jahr bereits im Frühling ein Sommertheater auf. Der linke Stadtrat malte am Neumühlequai unmittelbar bei der Kantonsverwaltung einen Velostreifen auf eine Autofahrspur– der bürgerliche Kanton entfernte diese Fahrspur wieder, buchstäblich über Nacht. Nun aber zeigt sich: Theater hat nur eine Seite gespielt, nämlich die Stadt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Kanton handelte vielmehr verantwortungsvoll, als er den Streifen durch das eigene Tiefbauamt entfernen liess. So steht es in einem aktuellen Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts. Der Kanton musste sogar tätig werden – sonst hätte er seine Aufsichtspflicht vernachlässigt. Denn die Stadt hatte im Milchbuck-Autobahntunnel eine gefährliche Situation geschaffen.Das Verdikt des Gerichts ist vernichtend. So schritt die Stadt zur Tat, ohne die Grundlagen seriös abzuklären. Das städtische Sicherheitsdepartement unter Karin Rykart (Grüne) hatte die Velospur als Umleitung aufgepinselt, weil Velofahrende bei der Baustelle am nahen Hauptbahnhof das Fahrverbot missachteten.Verkehrsmenge nur einmal gezählt – von HandUm die Verkehrsmenge zu verringern, programmierte die Stadt zusätzlich kurzerhand das Lichtsignal bei der Autobahnausfahrt am Milchbucktunnel um, denn von dort rollen die Autos an. Das dortige Verkehrsaufkommen hat die Stadt zuvor lediglich mittels einer einmaligen, zweieinhalbstündigen Handzählung ermittelt. Das wirkt amateurhaft.Whatsapp-Kanal «Verkehrspolitik Zürich»Geht es um Baustellen, Velowege oder Parkplätze, kochen in Zürich die Emotionen hoch. Hier bekommen Sie die wichtigsten News, Debatten und Hintergründe zur Verkehrspolitik.Jetzt kostenlos anmeldenDabei war absehbar, dass die kürzere Grünphase zu langen Kolonnen im Tunnel führen würde, dies an einem Ort, der ohnehin ein Nadelöhr ist. Gemäss Verwaltungsgericht schuf die Stadt damit ein erhebliches Risiko im Falle eines Brandes. Zugleich behinderte die Aktion die Aus- und Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge. Doch selbst als diese Gefahren offensichtlich waren, hielt die Stadt an ihrem Verkehrsregime fest. Schon fast frivol wirkt das Argument der Stadt, es habe ja keine schweren Unfälle im Tunnel gegeben. Als ob dies ein Leistungsausweis wäre. Dass Behörden leichtfertig eine gefährliche Situation schaffen, ist ein starkes Stück.Der rot-grüne Stadtrat muss sich aber nicht nur deshalb hinterfragen, weil er Verkehrsteilnehmende gefährdet hat. Er hat sich auch in taktischer Hinsicht vergaloppiert.Seit Jahren ringt er mit dem Kanton darüber, wer in Verkehrsfragen das letzte Wort hat. Rot-Grün zog in diesem Streit das wichtigste Argument des Kantons stets ein wenig ins Lächerliche: die Bedenken, dass Eingriffe durch den Stadtrat ausserhalb der Stadtgrenzen Staus auslösen könnten. In solchen Fällen muss die Stadt den Kanton nämlich zwingend konsultieren. Nun allerdings hat die Stadt diese Auswirkungen über die Stadtgrenze hinaus eigenhändig belegt. Und zugleich aufgezeigt, wie gefährlich sie sein können.Stadt provoziert Grundsatzentscheid gegen sichHinzu kommt, dass das Verwaltungsgericht mit dem Urteil die Oberaufsicht des Kantons in Verkehrsfragen deutlich gemacht hat. In dieser Frage gab es bisher kaum Grundsatzurteile – nun gibt es eins. Provoziert hat es der Stadtrat mit seiner Beschwerde gleich selbst. Sollte das Bundesgericht, falls die Stadt es denn anruft, den Entscheid nicht noch umwerfen, hat der Stadtrat damit in Verkehrsfragen ein Präjudiz gegen sich geschaffen. Ein zweites Eigentor.Der rot-grüne Zürcher Stadtrat betont stets, er wolle seine Grenzen gegenüber Bund und Kanton ausloten. Dieses Credo gilt auch in anderen Politikfeldern – das beste Beispiel dafür ist die Bargeld-Vergabe an Sans-Papiers durch den ehemaligen Sozialvorsteher und heutigen Stadtpräsidenten Raphael Golta (SP), das gemäss heutiger Einschätzung der Gerichte eindeutig gegen übergeordnetes Recht verstösst.In Verkehrsfragen zeigt sich vor allem Tiefbauvorsteherin Simone Brander (SP) angriffslustig. Dies dürfte nun aber schwieriger werden. Im letzten Herbst entschieden die kantonalen Stimmberechtigten, dass der Kanton in der Tempo-30-Frage das letzte Wort hat. Jetzt folgt mit dem Urteil auf die politische Niederlage eine juristische.Gut ist, dass dies die Sachlage klärt: Die Stadt ist für Quartierstrassen zuständig, dort, wo das Wohnen Priorität hat – der Kanton für die übergeordneten Strassen. Eigenmächtige Experimente darauf sind der Stadt untersagt.Dass dies der richtige Ansatz ist, zeigt das Bild der stehenden Autokolonnen im Milchbucktunnel überdeutlich auf.Passend zum Artikel