Verwaltungsgericht rügt Stadt Zürich: Sie schuf mit Veloweg-Aktion am Neumühlequai Gefahr im TunnelDie Sperrung war gemäss dem Gerichtsentscheid eindeutig illegal. Und der Kanton durfte die Velospur nicht nur über Nacht entfernen – er musste dies sogar tun, um Gefahr abzuwenden.17.06.2026, 10.34 Uhr3 LeseminutenDie Stadt Zürich liess eine Spur am Neumühlequai für den Autoverkehr sperren. Das hätte sie nicht tun dürfen, sagt nun das VerwaltungsgerichtKEYSTONEIn diesem Frühling entschied die Stadt Zürich kurzerhand, eine Fahrspur zu sperren, um darauf einen Veloweg aufzumalen. Da es sich um eine Zubringerstrasse von der Autobahn handelte, verkürzte sie zugleich die Grünphase am Autobahnende, die sich am Tunnelportal des Milchbucktunnels befand.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Nun ist klar, dass die Stadt damit Automobilisten stark gefährdet hat – und dass der Kanton zu Recht eingeschritten ist und die Velospur durch seine eigenen Leute hat entfernen lassen.Whatsapp-Kanal «Verkehrspolitik Zürich»Geht es um Baustellen, Velowege oder Parkplätze, kochen in Zürich die Emotionen hoch. Hier bekommen Sie die wichtigsten News, Debatten und Hintergründe zur Verkehrspolitik.Jetzt kostenlos anmeldenDer Entscheid des Verwaltungsgerichts liegt der NZZ vor. Das Gericht hat eine Beschwerde der Stadt Zürich mit klaren Worten abgewiesen. Darin heisst es, das Verkehrsregime habe «die in den Tunnels befindlichen zahlreichen Verkehrsteilnehmenden einer stark erhöhten Gefährdung ausgesetzt». Ein Stau im Tunnel sei eine hochgefährliche Extremsituation, da das Risiko für schwere Unfälle und Brände drastisch ansteige.Aufgrund der erhöhten Personenzahl könne es zu Engpässen auf den Fluchtwegen und insbesondere bei den Notausgängen kommen. Auch die Aus- und Durchfahrt der Rettungsfahrzeuge sei eingeschränkt gewesen. Das Einschreiten des Kantons sei deshalb «nicht nur rechtfertigt, sondern vielmehr geboten» gewesen.Die Stadt, konkret das Sicherheitsdepartement unter Karin Rykart (Grüne), hatte die Aktion mit der Velosicherheit begründet. Am nahen Hauptbahnhof wird gebaut. Die Stadt argumentierte damit, dass die Durchfahrt für Velofahrer nicht sicher sei, dass aber viele das Velofahrverbot missachten würden. Es brauche am Neumühlequai deshalb eine Alternative.Zwar ist klar, dass die Stadt bei Spurabbauten und dergleichen eine Bewilligung der Kantonspolizei einholen muss. Doch die Stadt fand, dies sei hier nicht nötig: Es handle sich um eine baustellenbedingte Sofortmassnahme, die sie in eigener Regie und ohne vorheriges Verfahren installieren dürfe.Damit liegt die Stadt gemäss Verwaltungsgericht aber falsch. Erstens habe die Stadt schon seit Februar gewusst, dass das Velofahrverbot missachtet werde – die Blitzaktion fand aber Mitte März statt. Es war somit kein unvorhergesehenes Ereignis.Und die Pflicht, die Zustimmung der Kantonspolizei einzuholen, erlischt gemäss Gericht auch bei einer Baustelle nicht. Die Stadt habe überhaupt nicht abgeklärt, ob die Sperrung den Verkehr auf Durchgangsstrassen ausserhalb des Stadtgebietes beeinflussen könnte. Dies wäre aber zwingend.Das Verwaltungsgericht erachtet die Abklärungen der Stadt offenkundig als mangelhaft. Es schreibt zum Beispiel, die Stadt habe die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens bei der Tunneleinfahrt nur «spärlich» abgeklärt.Nach Einschätzung des Gerichts ist aber nur schon die Logik der Stadt verkehrt: Wenn Velofahrende ein Fahrverbot missachteten, müsse man dieses Verbot nötigenfalls mit repressiven Massnahmen durchsetzen. Falsch sei es hingegen, an anderer Stelle eine gefährliche Verkehrssituation zu schaffen. Die Stadt habe allerdings nicht einmal belegen können, dass der neu geschaffene Velostreifen genutzt worden sei und die Aktion damit einen Nutzen für die Sicherheit gehabt habe.Deutlich kritisiert das Gericht schliesslich, dass die Stadt auch dann nicht reagiert habe, als klar geworden sei, dass die Situation im Tunnel gefährlich war, «sondern ihr Verkehrsregime unverändert aufrechterhielt». Das Argument der Stadt, es sei «nur» zu Sach- und keinen Personenschäden gekommen, ändere daran nichts.Die Stadt nimmt auf Anfrage der NZZ keine Stellung zum Urteil, welches sie noch ans Bundesgericht weiterziehen kann. «Bevor wir uns inhaltlich dazu äussern, werden wir es prüfen», schreibt die Medienstelle des Sicherheitsdepartements.Passend zum Artikel