Die Stadt Zürich will auf der Bellerive-Strasse Autospuren streichen und einen Veloweg aufmalen. Doch dies verbietet ihr jetzt der Regierungsrat Die Stadt hat das Vorhaben vor Jahren angekündigt, kommt aber nicht voran. Im Seilziehen mit dem Kanton erleidet sie damit innert kurzer Zeit eine zweite Niederlage.20.06.2026, 05.00 Uhr4 LeseminutenWährend Stadt und Kanton um den Spurabbau streiten, führten Wasserrohrbrüche dazu, dass die Strasse notfallmässig repariert und auf zwei Spuren verengt werden musste.Andreas Becker / KeystoneDie Bellerivestrasse ist die wichtigste Einfallsachse von der Goldküste her. Mehr als 25 000 Fahrzeuge rollen hier täglich. Hier will die Stadt Zürich einen Veloweg bauen. Die Anzahl der Spuren will sie temporär von vier auf zwei halbieren.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Begründung für die Halbierung lautet, man wolle Erfahrung sammeln für die Zeit, wenn die Bellerivestrasse saniert und ohnehin zweispurig geführt werden müsse. Aber der Wunsch nach einem Veloweg dürfte mindestens so wichtig sein. Zwar gäbe es für einen Veloweg am See auch ohne Spurabbau Platz, aber dafür müssten Bäume gefällt werden. Rot-Grün hat die entsprechenden Pläne versenkt.Jetzt hat der Regierungsrat allerdings entschieden, dass der Verkehrsversuch nicht stattfinden darf. Das städtische Sicherheitsdepartement bestätigt dies auf Anfrage der NZZ.Ankündigung ist bereits sechs Jahre altBei dem Streit geht es einmal mehr um die Grundsatzfrage, um welche die linke Stadt und der bürgerliche Kanton seit Jahren streiten: Wer das letzte Wort in Verkehrsfragen hat.2020 sorgte der damalige Tiefbauvorsteher Richard Wolff (AL) an einer Sitzung des Stadtparlaments für Erstaunen, als er den baldigen Start des Bellerive-Experiments in Aussicht stellte. Wolff war überzeugt, dass die Stadt dies in Eigenregie tun könne. Aber er irrte.Die Stadt muss gemäss geltendem Recht den Kanton immer einbeziehen, wenn nur schon die Möglichkeit besteht, dass der Verkehr ausserhalb der Stadtgrenzen betroffen sein könnte. Im Falle der Bellerivestrasse ist dies offensichtlich gegeben, weil die Strasse an der Stadtgrenze Richtung Goldküstengemeinden weiterführt.Wolffs erster Versuch scheiterte deshalb rasch. Doch auch der zweite Versuch seiner Nachfolgerin Karin Rykart (Grüne) droht mit dem jetzigen Regierungsratsentscheid zu versanden. Somit ist die Stadt auch sechs Jahre nach der Ankündigung des Spurabbaus an der Bellerivestrasse keinen Schritt weiter.Die Geschichte erinnert stark an den Neumühlequai. Dort wollte die Stadt ebenfalls eine Autospur zugunsten eines Velowegs aufheben. Dies, weil die Velofahrer das Fahrverbot bei der Baustelle am nahen Hauptbahnhof missachten würden und es eine Umleitung brauche. Anders als an der Bellerivestrasse kündigte der Zürcher Stadtrat dies nicht an – sondern schritt diesen Frühling kurzerhand zur Tat.Der Kanton baute den Velostreifen bald darauf kurzerhand wieder ab. Er handelte dabei korrekt, wie das Verwaltungsgericht diese Woche festhielt: Die Stadt hatte mit der Aktion Rückstau im Milchbucktunnel verursacht und Automobilisten gefährdet.Mit dem jetzigen Regierungsratsentscheid erleidet der rot-grüne Stadtrat somit innert Tagen einen weiteren verkehrspolitischen Rückschlag.Wie der Regierungsrat seinen Entscheid zur Bellerivestrasse begründet, ist nicht bekannt – aber die kantonale Sicherheitsdirektion hat dazu früher schon einmal einen Entscheid gefällt. Damals hiess es, die Stadt habe die Kantonspolizei zwar über den temporären Spurabbau informiert, aber kein formelles Gesuch eingereicht. Die «Einreichung verschiedener Pläne und weiterer interpretationsbedürftiger Unterlagen» genüge nicht.Es sei aber auch offensichtlich, dass der Versuch den Verkehr jenseits der Stadtgrenze einschränken werde, so die Sicherheitsdirektion damals. Und ebenso klar sei, dass die Stadt mit dem Versuch das politische Ziel verfolge, Akzeptanz für einen definitiven Spurabbau zu schaffen. Für solche Ziele müsse die Stadt aber den regulären politischen Weg beschreiten.Stadt hat eigenes Projekt um zwei Jahre verzögertDiesen Entscheid fällte die Sicherheitsdirektion vor rund zwei Jahren. Die Stadt rekurrierte damals dagegen und machte formelle Gründe geltend: Die Sicherheitsdirektion sei befangen. Nicht sie solle entscheiden, sondern der Gesamtregierungsrat. Das Verwaltungsgericht hat der Stadt letzten Herbst recht gegeben und den Fall zurück an den Regierungsrat gegeben. Doch nun hat die Gesamtregierung genau gleich entschieden wie die Sicherheitsdirektion, was angesichts deren bürgerlicher Zusammensetzung keine grosse Überraschung ist.Ob die Stadt den aktuellen Entscheid an die nächste Instanz, das Verwaltungsgericht, weiterzieht, ist nicht bekannt. Es würde aber nicht überraschen. Eine Rolle spielen könnte dabei allerdings, dass dasselbe Gericht in der Causa Neumühlequai jüngst einen Grundsatzentscheid gefällt hat, wonach dem Kanton die klare Oberaufsicht auf Hauptverkehrsachsen zukommt.Interessant ist, dass der Verkehr auf der Bellerivestrasse derzeit ohnehin zwei- statt vierspurig geführt wird. Die Stadt machte letzten Sommer nach Wasserrohrbrüchen eine Notreparatur geltend, die Bauarbeiten dauern noch bis im Herbst 2026.Die Spurverknappung führte im vergangenen Sommer zeitweise zu einem Verkehrschaos. Mittlerweile läuft der Verkehr laut Stadt «trotz Spurreduktion weitgehend flüssig». Der Hauptverkehrsstrom bleibe dabei wie geplant auf der Bellerivestrasse und auch das Seefeld werde von Durchgangsverkehr verschont. Gemessen werde dies nur sporadisch. Von Anwohnerinnen und Anwohnern erhalte man jedoch keine Reklamationen.Passend zum Artikel
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