KommentarStadt Zürich fährt mit ihrem Sans-Papiers-Sonderzügli gegen die Wand – ein Weiterzug ans Bundesgericht wäre reine ZwängereiDas Verwaltungsgericht taxiert die alternative Sozialhilfe der Stadt als widerrechtlich. Es folgt damit dem Urteil der Vorinstanzen.28.07.2026, 16.58 Uhr3 LeseminutenWährend der Coronapandemie standen jeden Tag Hunderte Menschen für kostenlose Lebensmittel an. Als Reaktion darauf rief der Zürcher Stadtrat die Basishilfe ins Leben.Alexandra Wey / Keystone«Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt» – nicht nur Pippi Langstrumpf lebt nach diesem Motto, sondern auch die rot-grüne Mehrheit im Zürcher Stadtparlament und der Stadtrat. Besonders gerne in die Lok des Zürcher Sonderzüglis setzt sich Raphael Golta (SP), Zürichs ehemaliger Sozialvorsteher und heutiger Stadtpräsident.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Eines seiner Prestigeprojekte ist die sogenannte wirtschaftliche Basishilfe. Zwei Millionen Franken stellte der Stadtrat dafür bereit.Zugutekommen sollte das Geld einerseits Migranten, die zwar Anspruch auf Sozialhilfe hätten, sie aber nicht beziehen. Etwa weil sie fürchten, ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren. Andererseits sollen Sans-Papiers finanzielle Unterstützung erhalten, da sie von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind.Der Bezirksrat stoppte das Ansinnen nach wenigen Monaten. Es verletze übergeordnetes Recht. Weil der Stadtrat die Frist für den Rekurs gegen den Entscheid verplemperte, war das Thema Basishilfe fürs Erste vom Tisch, aber noch nicht gegessen.Sie wollten eine «juristische Beurteilung» – jetzt ist sie daVor drei Jahren schnürte das Stadtparlament ein mit 5,4 Millionen Franken bestücktes Unterstützungspaket für Migranten. Erneut gab es einen Rekurs – Bezirks- und Regierungsrat taxierten die Neuauflage als widerrechtlich. «Egal, wir haben recht!», fanden die Linken, es brauche eine «juristische Beurteilung» der Sache.Nun ist die gewünschte Beurteilung da – und das Verwaltungsgericht kommt ebenfalls zum Schluss, dass die Basishilfe nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar ist. Im eidgenössischen und kantonalen Gesetz sei geregelt, auf welche Hilfeleistungen Menschen mit und ohne Aufenthaltsbewilligung Anrecht hätten. Das städtische Angebot schaffe eine alternative Sozialhilfe. Zudem würde es dazu führen, dass die betreffenden Personen sich nicht oder verspätet bei den Migrationsbehörden meldeten, und heble somit Bundesrecht aus.Die Gerichtskosten von rund 5000 Franken muss die Stadt berappen. Dazu kommen Anwaltskosten in unbekannter Höhe.Das Ende der juristischen Auseinandersetzung um die Basishilfe ist damit aber noch nicht erreicht. Die rot-grüne Mehrheit im Stadtparlament dürfte den Entscheid an die höchste Instanz weiterziehen. So geht aus dem Urteil hervor, dass die städtischen Juristen das Gericht bereits darauf aufmerksam gemacht haben, dass das Bundesgericht im Zusammenhang mit dem Mindestlohn zugunsten der Stadt entschieden hat.Die Argumentation verfängt jedoch nicht. Das Verwaltungsgericht hat recht, wenn es argumentiert, mit dem Mindestlohn werde verhindert, dass Menschen trotz Vollzeitjob von der Sozialhilfe abhängig werden könnten. Die Wirkung ist somit präventiv. Bei der Basishilfe gehe es derweil nicht um die Verhinderung, sondern um die Linderung einer bestehenden wirtschaftlichen Notlage.Ein Weiterzug ans Bundesgericht käme Zwängerei gleich. Viermal wurde bereits über die Basishilfe entschieden, immer mit dem gleichen Resultat. Das ist genug.Misstrauensvotum gegen die Sozial- und MigrationsbehördenDie Linken argumentieren bei der Basishilfe gerne mit der vermeintlichen Angst von Migranten vor den Behörden. Dass sie solche Ängste mit der Schaffung eines Parallelangebots eher befeuern als lindern, scheint unwichtig. Im Vordergrund des Stadtzürcher Sonderzüglis scheint primär der Wunsch zu stehen, sich selber zu profilieren.Doch damit ist niemandem geholfen, und es werden Anreize geschaffen. Wer Anrecht auf Sozialhilfe hat, soll diese auch in Anspruch nehmen. Schafft der Staat indes alternative Angebote, kommt dies einem Misstrauensvotum gegen die Sozial- und Migrationsbehörden gleich.Für Menschen ohne Aufenthaltsrecht ist die Unterstützung im Nothilfegesetz geregelt. Die Nothilfe deckt die nötigsten Bedürfnisse – Essen, Kleider, Unterkunft, medizinische Versorgung – ab. Das muss reichen. Wenn jede Gemeinde zusätzlich eigene Angebote schafft, untergräbt sie geltendes Gesetz.Die politischen Mehrheiten in Zürich täten gut daran, sich mehr mit der Realität zu befassen und sich nicht in juristischen Zwängereien zu verlieren. Vor allem wenn die Streitereien mit Steuergeldern finanziert werden.Passend zum Artikel