Der Bundesrat bremst bei Tempo 30. Aus Sicht der rot-grünen Stadt Zürich droht «ein unnötiger Zusatzaufwand»Die Landesregierung will verhindern, dass Autos in die Quartiere ausweichen. In Zürich stösst sie jedoch auf wenig Verständnis.Jana Kehl13.08.2026, 05.00 Uhr3 LeseminutenDie Stadt Zürich will weitflächig Temporeduktionen einführen. Bei Kanton und Bund stösst sie damit auf Widerstand.Jean-Christophe Bott / KeystoneDie rot-grüne Zürcher Stadtregierung hat einen Plan. In den kommenden Jahren will sie auf ihren Strassen weitgehend Tempo 30 einführen. Die Sicherheit im Strassenverkehr soll dadurch verbessert, der Strassenlärm reduziert werden – und überhaupt ermögliche die Temporeduktion «ein besseres Miteinander» aller Verkehrsteilnehmer, hält der Stadtrat immer wieder fest.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Doch nicht überall findet dieser Plan Unterstützung. Im Herbst des vergangenen Jahres hat die kantonale Stimmbevölkerung die Mobilitätsinitiative angenommen. Seither hat der Kanton auf den Hauptverkehrsachsen der Stadt bei Tempo 30 die Oberhand. Weitere Einschränkungen folgten diesen Mittwoch aus Bundesbern.Will die Stadt auf ihren Strassen Tempo 30 einführen, muss sie künftig in einem Gutachten nachweisen, dass diese Massnahme keinen Ausweichverkehr in Wohnquartieren verursacht. Wie dieser Nachweis genau aussehen soll, geht aus der Mitteilung des Bundesrates nicht hervor. Die entsprechende Änderung der eidgenössischen Signalisationsverordnung tritt per 1. Oktober in Kraft.Mit der neuen Richtlinie bei Tempo 30 reagiert der Bundesrat auf eine Motion, die vor zwei Jahren vom Parlament überwiesen wurde. Der Luzerner FDP-Nationalrat Peter Schilliger forderte, die «Hierarchie des Strassennetzes» zu sichern. In vielen Städten und Gemeinden verbreite sich die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde «auf chaotische Weise» – auch auf verkehrsorientierten Strassen. Autos wichen zunehmend in die Quartiere aus.Als «verkehrsorientiert» gelten laut Bund alle Strassen innerorts, die primär auf den motorisierten Verkehr ausgerichtet und für wirtschaftliche Transporte bestimmt sind. Ein zusätzliches Gutachten wird damit in der Stadt Zürich auch bei Strassen nötig, bei denen die Kompetenz bei Temporeduktionen noch nicht beim Kanton liegt.Tempo-30-Gegner sehen sich bestätigtIn der rot-grünen Stadt Zürich sorgt die zusätzliche Einschränkung für Unverständnis. Bereits heute müsse man bei Temporeduktionen in einem Gutachten nachweisen, dass diese verhältnismässig sei, schreibt das zuständige Tiefbaudepartement auf Anfrage der NZZ. Welche konkreten Folgen der Entscheid für die Stadt haben werde, könne man erst «nach eingehender Prüfung» sagen. Eines stehe jedoch bereits fest: «Der neu erforderliche Nachweis wird auf jeden Fall unnötigen Zusatzaufwand verursachen.»Damit vertritt die Stadt die Position des Schweizerischen Gemeinde- und Städteverbands. Dieser teilte am Mittwoch mit: «Weitere Rechtsverfahren und Streitigkeiten rund um Tempo 30 auf lokaler Ebene sind vorprogrammiert.»Andere hingegen sehen sich bestätigt. Die Stimmbevölkerung im Kanton Zürich habe sich mit dem Ja zur Mobilitätsinitiative bereits klar «für leistungsfähige Hauptverkehrsachsen und gegen flächendeckendes Tempo 30» ausgesprochen, teilt etwa die Zürcher SVP mit. Die Partei hatte die Initiative gemeinsam mit der FDP lanciert. Der Bundesratsentscheid unterstreiche deren Anliegen: «Hauptverkehrsachsen müssen den Verkehr bündeln und die Wohnquartiere vor Ausweichverkehr schützen.»Lärmarme Strassenbeläge gescheitertDie Forderung, den Ausweichverkehr in den Wohnquartieren zu verhindern, sei während der Vernehmlassung «auf eine grosse, breite Zustimmung» gestossen, heisst es in der Mitteilung des Bundesrates. Eine weitere Massnahme kam hingegen weniger gut an.Städte begründeten Temporeduktionen bisher auch damit, dass der Strassenlärm so reduziert werden könne. Deshalb stand in der Vernehmlassung auch zur Diskussion, die Gemeinden dazu zu verpflichten, auf lärmarme Strassenbeläge zu setzen. Diese reduzierten die Lautstärke des Verkehrs effektiver als eine Temporeduktion, schreibt der Bundesrat. Allerdings seien sie teurer. Bei der Mehrheit der Kantone, Städte und Gemeinden sei diese Massnahme «stark umstritten» gewesen – und deshalb nicht in die Verordnungsänderung aufgenommen worden.Nicht allein aufgrund der höheren Kosten lehnt die Stadt Zürich die lärmarmen Beläge ab. Man setze solche bereits ein, schreibt das Tiefbaudepartement. «Die nachhaltigste Wirkung entfalten diese Beläge aber erst zusammen mit Tempo 30.» Eine «einseitige Priorisierung» der Beläge hätte «gute Lösungen» verhindert.Die Stadt dürfte also befürchtet haben, dass Temporeduktionen noch schwieriger geworden wären. Trotz Widerständen aus der Bevölkerung, dem Kanton und aus Bundesbern hält sie an ihrem Plan fest. Auf Anfrage schreibt sie, man werde sich weiterhin «auf allen Ebenen» für den Ausbau von Tempo 30 einsetzen.Passend zum Artikel
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