Stand: 31.07.2026 • 12:23 Uhr
In Deutschland hat die Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde erneut Fahrt aufgenommen. Befürworter und Gegner streiten über die Sperrklausel. Eine Reform des Wahlrechts gilt als möglich.
Die Fünf-Prozent-Hürde - bewährt seit 1953 im bundesdeutschen Wahlrecht. Sie soll verhindern, "dass sich der Bundestag in eine Vielzahl kleiner Gruppen aufspaltet und dadurch seine Handlungsfähigkeit verliert", begründet die Bundeswahlleiterin die sogenannte Sperrklausel.
Und eine gute Begründung ist nötig: Bei der vergangenen Bundestagswahl schafften nur sechs der 29 angetretenen Parteien diese Hürde - womit knapp sieben Millionen Wählerinnen und Wähler der Kleinparteien nun nicht im Bundestag vertreten sind. Also weg mit den fünf Prozent, sagt nicht nur der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.
Auch Armin Willingmann, SPD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, findet die Alternative gut: eine abgesenkte Drei-Prozent-Sperrklausel. Die würde verhindern, dass das Parlament zersplittert, sagte Willingmann dem Tagesspiegel.










