Bei der vergangenen Bundestagswahl ist fast jede siebte Stimme wegen der Fünfprozenthürde unter den Tisch gefallen. Doch es gibt gute Argumente für Sperrklauseln. Das zeigt auch der Blick auf andere europäische Länder.Warum wird jetzt wieder über die Fünfprozenthürde diskutiert?Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat zu Wochenbeginn in einem Interview mit der Zeitung „Tagesspiegel“ dafür plädiert, die nicht mehr „zeitgemäße“ Hürde von fünf auf drei Prozent zu senken. „Der sehr stringente Grundsatz der Gleichheit der Wahl“ lasse daran zweifeln, dass die hohe Hürde für den Bundestag angemessen sei, sagte der Rechtsprofessor, der Mitglied der CSU ist.Wie wirkt sich die Sperrklausel aus?Die Fünfprozenthürde ist eine Sperrklausel für Wahlen zum Bundestag. Laut Bundeswahlgesetz muss eine Partei im gesamten Bundesgebiet fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um an der Mandatsverteilung im Bundestag beteiligt zu werden. 2025 scheiterten 23 mit Listen angetretene Parteien an der Hürde, darunter die FDP mit 4,3 Prozent und das BSW extrem knapp mit 4,981 Prozent. Von 49,65 Millionen Stimmen fielen damit 6,89 Millionen unter den Tisch. Auf diese Größenordnung bezog sich Papier mit seiner Kritik an der Hürde.Warum gibt es diese Hürde überhaupt?In Deutschland wurde die Fünfprozenthürde als Konsequenz aus dem Scheitern der Weimarer Republik eingeführt. Zwischen 1920 und 1933 waren im Reichstag bis zu 15 Parteien vertreten. Diese Zersplitterung, die eine Mehrheitsbildung erschwerte und die Regierungen oft von Partikularinteressen abhängig machte, gilt als einer der Gründe für das Scheitern der Weimarer Republik.Allerdings gab es bei der Wahl zum ersten Bundestag 1949 eine „sanfte“ Hürde, die eine Partei mit mehr als fünf Prozent in nur einem Bundesland schon überschreiten konnte. Für die nächste Wahl, vier Jahre später, wurde die Klausel auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet – mit zwei Ausnahmen, die regional verankerten Parteien helfen sollten: Für Vertretungen nationaler Minderheiten gilt eine geringere Hürde, weswegen beispielsweise derzeit ein Vertreter des Südschleswigschen Wählerverbands (Dänen) im Bundestag sitzt. Und eine Partei, die über die Erststimmen in Wahlkreisen mehr als drei Direktmandate erringt, zieht mit vollem Zweitstimmenanteil ins Parlament ein (Grundmandatsklausel).Ist das eine deutsche Besonderheit?Deutschland war mit dieser Regelung ein Vorreiter in Europa. Aber inzwischen gibt es deutlich mehr Länder mit als ohne Sperrklauseln – abgesehen von Staaten wie Großbritannien mit einem Mehrheitswahlrecht, bei dem ohnehin andere Mechanismen zum Tragen kommen. Nach 1990 orientierten sich die meisten ostmitteleuropäischen jungen Demokratien auf die eine oder andere Weise an Deutschland; auch Italien und Österreich führten Sperrklauseln ein.Im Bereich des Europarats liegen die Hürden in der Regel zwischen drei und fünf Prozent, es gibt aber auch zehn Prozent (Türkei), und manchmal gelten besondere Bedingungen für Listenverbindungen. In den Niederlanden gibt es nur eine faktische Hürde von 0,67 Prozent – mit der Folge, dass in den vergangenen fünf Jahren zwischen 15 und 17 Parteien im Parlament saßen und die Regierungsbildungen entsprechend zäh verliefen. Aber auch in Slowenien saßen trotz Vierprozenthürde schon bis zu zehn Fraktionen in der Nationalversammlung.Gibt es jetzt Anlass für Änderungen?Abgesehen von der aktuellen politischen Debatte muss das Wahlrecht sowieso geändert werden. Denn die Ampelkoalition schaffte in der vergangenen Legislaturperiode die Grundmandatsklausel ab und schwächte generell die Bedeutung der Direktmandate, was jedoch auf Klage von CSU und Linkspartei vom Bundesverfassungsgericht verworfen wurde. Im Zuge der „Reparatur“ könnte auch die Sperrklausel geändert werden. Das Wahlrecht steht nicht in der Verfassung, es kann mit einfacher Mehrheit geändert werden. Allerdings konnte sich die derzeitige Koalition aus Union und SPD vor der Sommerpause zum Wahlrecht nicht einigen.Wie sind die Reaktionen aus der Politik auf den Vorstoß Papiers?Gemischt. Die Linkspartei unterstützte den Vorschlag, die Hürde von fünf auf drei Prozent zu senken. Am Freitag wurde Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) vom Redaktionsnetzwerk Deutschland mit der Argumentation zitiert: „Wenn immer mehr Wähler ihre Stimmen nicht mehr repräsentiert sehen, dann gefährdet das die Demokratie.“ Außerdem könnten die Verzerrungen dazu führen, dass beispielsweise nach der kommenden Wahl in Sachsen-Anhalt 40 Prozent für das Ministerpräsidentenamt reichen, mahnte Ramelow mit Blick auf die AfD.Deren Parteivorsitzende Alice Weidel sprach sich allerdings ebenfalls gegen die ihrer Partei vermeintlich nützende Sperrklausel aus und will diese sogar ganz abschaffen. Die im vergangenen Jahr an der Hürde gescheiterten Parteien FDP und BSW hielten sich eher bedeckt. Der BSW-Vorsitzende Fabio de Masi nutzte die Debatte vor allem zu Polemiken gegen die SPD, fügte aber hinzu: „Natürlich lässt sich darüber verfassungsrechtlich diskutieren.“Was sagen die traditionellen Volksparteien?Sachsen-Anhalts SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann sprach sich dafür aus, über den Vorschlag Papiers zu diskutieren. Er stellte aber im Gespräch mit dieser Zeitung klar, dass das eine Grundsatzdebatte sei und nicht auf die akute Situation seiner Landespartei bezogen. Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, wies den Vorstoß hingegen zurück. Die Fünfprozenthürde habe sich bewährt, schaffe Stabilität und erleichtere die Regierungsbildung, sagte er der „Rheinischen Post“.Auch die Unionspolitiker, die sich bisher geäußert haben, sind gegen Änderungen bei der Sperrklausel. Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) argumentierte: „Gerade in unseren Zeiten brauchen wir mehr und nicht weniger Stabilität in der parlamentarischen Arbeit.“ Eine niedrigere Hürde könnte ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch schwieriger machen, außerdem könnte sie ein Anreiz für Parteiabspaltungen und Parteineugründungen sein.Sind Union und SPD selbst von der Fünfprozenthürde betroffen?Unter den Volksparteien ist am ehesten die CSU betroffen. Sie tritt ausschließlich in Bayern an, doch wegen ihrer Stärke dort reichte das bisher immer für mehr als fünf Prozent bundesweit. Das wird jedoch immer knapper. Die Linkspartei blieb, als sie noch PDS hieß und vor allem in Ostdeutschland Wähler fand, regelmäßig unter fünf Prozent, aber dank mindestens drei Direktmandaten war sie immer mit mindestens einer Gruppe im Bundestag vertreten. Nicht von ungefähr gingen CSU und Linke gemeinsam nach Karlsruhe, damit wenigstens errungene Direktmandate weiterhin einen Einzug in den Bundestag ermöglichen. Das Verfassungsgerichtsurteil von 2024 stellt das sicher.Eine andere Frage sind die Fünfprozenthürden in den Bundesländern, die hier und da – etwa in Sachsen-Anhalt oder in Mecklenburg-Vorpommern – auch SPD und CDU betreffen könnten. Diese Sperrklauseln zu regeln, ist aber jeweils Ländersache.
Warum es die Fünfprozenthürde gibt?
Ein ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts spricht sich gegen die Fünfprozenthürde aus. Was Sie zur Debatte wissen müssen.










