Zug will nicht immer noch mehr zahlen – jetzt geht der Kanton im Streit um den Finanzausgleich neue WegeDie Beiträge des finanzstärksten Kantons sind förmlich explodiert: von 180 auf 530 Millionen Franken. Nun leisten sich die Zuger mit den Millionen aus der OECD-Steuer ein Forschungszentrum, um den Boden für den anstehenden Verteilkampf zu legen. Kritik daran weisen sie zurück.31.07.2026, 05.30 Uhr6 LeseminutenIn Zug werden derart hohe Firmengewinne und Einkommen versteuert, dass der Kanton enorme Summen in den Finanzausgleich einzahlen muss.Urs Flüeler / KeystoneWer hat, dem wird genommen. Wer viel hat, dem wird noch viel mehr genommen. Nach diesem Prinzip funktioniert der nationale Finanzausgleich (NFA), dieser gut geölte Umverteilungsapparat, der Jahr für Jahr mehrere Milliarden Franken auf verschlungenen Wegen durch das ganze Land transferiert. Der Bund sowie die Kantone mit überdurchschnittlich guten Steuerzahlern müssen in dieses System einzahlen. Nutzniesser der freundeidgenössischen Geldtransfers sind alle anderen Kantone, die finanziell weniger gut gebettet sind.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Für Streit sorgte der NFA von Anfang an. «Schuften für die Faulen?»: Mit diesem Slogan kämpfte die Zürcher SVP 2004 gegen die Einführung des Systems. Auf ihrem Plakat musste ein schwitzender Zürcher Löwe eine Kutsche bergauf ziehen, in der fett und grinsend ein Berner Bär thronte. Es half nichts, das Stimmvolk hiess die Vorlage, die mit einer neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen verbunden war, mit 64 Prozent Ja-Stimmen gut. Es war die bisher letzte grosse Reform dieser Tragweite, die der Schweiz gelungen ist.Doch für Ärger sorgt der NFA weiterhin. Das Volumen der Querfinanzierungen nimmt seit einigen Jahren weit schneller zu als erwartet. Das liegt vor allem daran, dass die Unternehmensgewinne stark gewachsen sind, jedoch mit grossen regionalen Unterschieden. Am stärksten zu spüren bekommt das – durchaus systemlogisch – der Kanton mit der grössten und am stärksten wachsenden Finanzkraft: Zug muss im kommenden Jahr 530 Millionen Franken in den NFA einzahlen.Das ist – wertfrei formuliert – eine schier unglaubliche Summe. Als der NFA 2008 eingeführt wurde, war Zug zwar bereits der reichste Kanton, musste damals aber gerade einmal 180 Millionen Franken abgeben, ein Drittel der heutigen Summe. Und offenbar ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht: Jüngste Schätzungen der Zuger gehen davon aus, dass ihr «Sponsoring» der übrigen Eidgenossenschaft bis Ende des Jahrzehnts auf über 700 Millionen Franken steigen könnte.4000 Franken pro EinwohnerMan kann das Zuger Finanzwunder auf verschiedene Arten illustrieren. Etwa jeder vierte Franken, den der Kanton Zug gesamthaft ausgibt, geht mittlerweile an den NFA. Nirgends sonst macht er einen derart grossen Teil des Gesamtbudgets aus. Imposant ist auch die Aufteilung auf die Bevölkerung: Pro Einwohner muss Zug 4000 Franken an den NFA abgeben.«So kann das nicht weitergehen», sagt Heinz Tännler. Der Finanzdirektor des Kantons Zug betont, er stelle das System nicht generell infrage. Es sei völlig logisch, dass sein Kanton mehr einzahlen müsse, wenn seine Finanzkraft so stark wachse wie bisher. «Aber es ist eine Frage des Masses.» Der Anstieg der Ausgleichszahlungen verlaufe seit einigen Jahren «absolut unverhältnismässig». Bis jetzt könne sich Zug die steigenden Abgaben problemlos leisten. «Aber wenn es so weitergeht, geht die Rechnung nicht mehr auf.»Was fordert Tännler konkret? Eine Entlastung für seinen Kanton? Der SVP-Regierungsrat antwortet diplomatisch: «Es muss nicht zwingend so sein, dass wir weniger bezahlen müssen, aber der künftige Anstieg muss begrenzt werden.» Genauer will er sich nicht festlegen, offenkundig auch aus taktischen Motiven. NFA-Reformen sind schon nur aus machtpolitischen Gründen schwierig, weil das System so konstruiert ist, dass die Geberkantone gegenüber den Geldempfängern in der Minderheit sind. Das Verhältnis variiert leicht von Jahr zu Jahr, zurzeit stehen 7 Geber 19 Nehmern gegenüber.Doch da ist auch noch der Bund. Er muss den Grossteil der NFA-Umverteilung finanzieren, deren gesamtes Ausmass seit der Einführung 2008 stark zugenommen hat: von anfänglich 4 auf knapp 7 Milliarden Franken im Jahr. Zwangsläufig sind auch die Beiträge des Bundes massiv gestiegen, was in Bern zunehmend für Unruhe sorgt, weil das Geld an anderen Orten, vor allem bei der Armee, fehlt.Keller-Sutter als VerbündeteDadurch gewinnen Zug und die anderen Geberkantone eine wichtige Verbündete: Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat mehrfach durchblicken lassen, dass auch aus ihrer Sicht Korrekturen notwendig sind. Ihre Fachleute bereiten zurzeit den nächsten «Wirksamkeitsbericht» zum NFA vor, der immer nach vier Jahren fällig ist und der jeweils die Grundlage für eine Reform des ganzen Systems bildet. Beim letzten Mal 2024 gab es keine grösseren Diskussionen. Beim nächsten Anlauf 2028 dürfte sich das ändern.Just auf diese Auseinandersetzung will sich die Zuger Regierung argumentativ vorbereiten. Weil erstens der NFA für den Kanton existenziell wichtig ist, und weil Zug zweitens nicht zuletzt wegen der von aussen aufgezwungenen OECD-Mindeststeuer über genügend Kleingeld verfügt, beschreiten Heinz Tännler und seine Kollegen neue Wege in der finanzpolitischen Interessenwahrung: Sie wollen am Institut für Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern ein NFA-Forschungszentrum ins Leben rufen.Für die nächsten zehn Jahre sollen maximal 3,8 Millionen Franken bereitstehen. Die Vorlage geht als Nächstes in den Kantonsrat. Die Zuger Regierung betont, es gehe ihr nicht einfach nur um die eigenen Interessen, sondern um das Ganze: um den NFA und darum, deren Mechanismen besser zu verstehen. Allerdings will sich bis jetzt abgesehen vom Kanton Luzern, der kleinere Beiträge in Aussicht stellt, kein anderer Kanton an dem Kompetenzzentrum beteiligen.Gemäss Botschaft der Zuger Regierung sind «insbesondere» die anderen Geberkantone angefragt worden, ob sie bereit wären, das Zentrum mitzufinanzieren. Das Echo war ernüchternd, wie das Fazit der Zuger zeigt: «Der Kanton Schwyz hat ausweichend reagiert. Und andere NFA-Geberkantone zeigen derzeit kein Interesse, die sich mit dem Kompetenzzentrum eröffnenden Chancen zu nutzen.»Kanton darf ein «Sonderkapitel» wählen – mehr nichtDass ein Kanton ein Forschungszentrum an einer öffentlichen Hochschule finanzieren will – naturgemäss mit Steuergeldern und politischen Absichten –, gibt zu reden. Der Lausanner Wirtschaftsprofessor Marius Brülhart hat sich diese Woche gegenüber SRF kritisch dazu geäussert.Das IWP weist die Vorwürfe ebenso zurück wie der Kanton Zug und die Universität Luzern. Tatsächlich ist gemäss Botschaft der Zuger Regierung die Wissenschaftsfreiheit des IWP in der Erforschung des NFA vertraglich explizit abgesichert. Der Kanton hat sich ein einziges Vorrecht ausbedungen: Er darf für den «Fiscal Monitor», in dem das Forschungszentrum jährlich über «Neuigkeiten aus der Schweizer Steuer- und Finanzpolitik» berichten soll, jeweils ein «Sonderkapitel zu einem aktuellen Thema betreffend NFA» vorschlagen. Zu welchen Resultaten das IWP in diesem Kapitel kommt, ist aber allein seine Sache.Gleichzeitig gilt, was fast immer gilt, wenn eine Regierung oder ein Unternehmen Studien oder Gutachten in Auftrag gibt: Man weiss, wen man fragen muss. Das IWP hat den NFA in ihrer heutigen Ausgestaltung schon oft kritisiert – insbesondere wegen der Fehlanreize, die den Aufstieg wirtschaftlich schwächerer Kantone bremsen können. Vor allem Luzern kann ein Lied davon singen: Wenn ein Kanton mittels offensiver Steuersenkungen neue Firmen oder gutsituierte Einwohner anzieht, verliert er je nach Konstellation einen grossen Teil der Zugewinne gleich wieder, weil die NFA-Beiträge stark sinken. Just bei den schwächsten Kantonen wirkt sich dies am meisten aus.«Einigermassen die gleiche Wellenlänge»Anders formuliert: Auch ohne Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit können sich die Zuger berechtigte Hoffnungen machen, dass die Forschung des IWP ihre Position im Kampf um den NFA argumentativ stärken dürfte. Oder wie es Regierungsrat Tännler gegenüber SRF formuliert hat: «Es ist naheliegend, dass man ein Institut auswählt, das auch einigermassen die gleiche Wellenlänge hat. Aber es gilt die Wissenschaftsfreiheit.»Noch etwas fügt Heinz Tännler im Gespräch mit der NZZ an: «Wenn es die Nehmerkantone stört, dass wir den NFA vom IWP besser erforschen lassen wollen, sollen sie bitte selber ebenfalls ein Kompetenzzentrum gründen.» Das Argument, diesen Kantonen fehlten die finanziellen Mittel dafür, lässt er nicht gelten: «Mit einem Bruchteil der Beiträge, die sie von meinem Kanton beziehen, könnten sie sich das problemlos leisten.»Passend zum Artikel