«Wir wollen unser Geld zurück»: Die Kantone verlangen von den Bürgern jährlich 2,65 Milliarden Franken zu viel an SteuernIn mehreren Kantonen fordert die Politik, den Einwohnern Überschüsse in Form von Rabatten zurückzugeben. Ein erster Kanton will die Idee nun in die Tat umsetzen.23.06.2026, 05.31 Uhr6 LeseminutenDer Kanton Zug will seinen Bürgern als erster Kanton einen Steuerrabatt gewähren, falls die Überschüsse zu hoch sind.Georgios Kefalas / Keystone«Ich bringe das Geld nicht zum Tempel raus», mit diesem Satz sorgte der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler vor vier Jahren für Aufsehen. Seither hat sich das «Problem» noch verschärft. Der Kanton Zug vermeldet Jahr für Jahr neue Rekordüberschüsse, und die Staatskasse wird immer voller. Mittlerweile liegt das Eigenkapital der Steueroase bei 3 Milliarden Franken. Die Steuern sind so tief, dass weitere Steuersenkungen kaum mehr realistisch sind.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Sämtliche Versuche, das Geld tatsächlich aus dem Tempel zu bringen, waren bisher nur mässig erfolgreich. Teilweise sorgen sie sogar für Stirnrunzeln. So übernimmt der Kanton Zug 2026 und 2027 sämtliche Spitalbehandlungskosten aller rund 130 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Für den Einzelnen sinkt die mittlere Krankenkassenprämie damit um rund 700 Franken. Für die Staatskasse bedeutet dies Mehrausgaben von 220 Millionen Franken.Doch nun plant das Zuger Parlament eine Steuerrevolution. Zug steht kurz davor, als erster Kanton eine gesetzliche Grundlage für einmalige, ereignisbezogene Steuerrabatte zu schaffen. Ein Steuerrabatt ist ein einmaliger Abschlag, der die Steuerrechnung senkt oder als Rückvergütung aufs Konto überwiesen wird. Anfang Juli berät das Kantonsparlament über eine Vorlage, die auf einer Idee der FDP basiert. Die Regierung wollte diesen Steuerrabatt ursprünglich nicht, wie der Finanzdirektor Tännler auf Anfrage erklärt.Auch Firmen sollen Geld zurückerhaltenImmerhin habe die Regierung verhindern können, dass es einen Automatismus geben werde. «Damit wäre die parlamentarische Diskussion ausgehebelt worden. Wenn der Kanton einen definierten Überschuss erzielt hätte, wären die Gelder an die Bevölkerung zurückgezahlt worden», sagt Tännler. In der nun diskutierten Variante muss das Parlament jedes Jahr neu entscheiden, ob ein Rabatt gewährt wird. Ein Referendum dagegen ist möglich.Damit über einen Steuerrabatt debattiert wird, muss der Kanton einen Überschuss von mehr als 50 Millionen Franken erzielen. Die ersten 50 Millionen behält der Kanton als sogenannte Sicherheitsreserve. Diesen Betrag zu erreichen, dürfte ein Kinderspiel sein. In den Jahren 2018 bis 2025 erzielte die Staatskasse Überschüsse zwischen 149,2 Millionen und 429,4 Millionen Franken. Eine Trendwende ist nicht in Sicht.Von dem Betrag, der über die 50 Millionen Franken hinausgeht, dürfte maximal die Hälfte in Form eines Steuerrabatts an die steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen zurückgegeben werden. Der Rabatt soll auf maximal 8 Steuerfussprozent für das jeweilige Jahr begrenzt sein. Ausserdem ist ein negativer Steuerfuss ausgeschlossen.Das letzte Wort wird jedoch das Volk haben. Die Grünen haben bereits angekündigt, das Referendum zu ergreifen. «Wer es am dringendsten nötig hätte, erhält ein paar Franken. Multimillionäre profitieren dagegen richtig», sagte der Parteipräsident Luzian Franzini im «Blick». Seine Partei würde das Geld lieber über die Prämien zurückgeben. Zudem sollten die Überschüsse für den Bau von bezahlbaren Wohnungen verwendet werden.Basel-Stadt bastelt an einer LösungGanz neu ist die Zuger Idee nicht: Avenir Suisse schlug Steuerrabatte zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bereits im Januar 2024 vor. Dies, nachdem zahlreiche Kantone hervorragende Rechnungsabschlüsse präsentiert hatten.Prompt zündete die Idee im linken Basel: Im April 2024 stimmte der Grosse Rat einem FDP-Vorstoss zu, wonach überschüssiges Steuergeld an natürliche Personen zurückerstattet werden soll. Die SP-Finanzdirektorin Tanja Soland begrüsste den Vorschlag, auch ihre Partei zog mit. Nun muss das Finanzdepartement prüfen, in welcher Form und unter welchen Bedingungen ein Steuerrabatt sinnvoll ist. Bis wann eine Vorlage kommt, ist nicht bekannt.Tatsächlich hat der Kanton Basel-Stadt in den vergangenen zehn Jahren (2016 bis 2025) kumuliert Einnahmenüberschüsse von gegen 3 Milliarden Franken produziert. Allein 2023 kassierte der Kanton 423 Millionen Franken mehr als budgetiert. Im letzten Jahr betrug der Überschuss mit rund 12 Millionen Franken zwar deutlich weniger, doch je nach Entwicklung in Bezug auf die OECD-Mindeststeuer könnten diese Zahlen rasch wieder in die Höhe schiessen. Den Überschuss für das laufende Jahr schätzt das Finanzdepartement auf 136 Millionen Franken.Laut Avenir Suisse würde sich ein Steuerrabatt für die Basler Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch heute noch lohnen – für die Zuger erst recht. Auch in anderen Kantonen könnten die Steuerzahler profitieren: 2025 betrug das budgetierte Defizit der Kantone kumuliert 1,45 Milliarden Franken. Tatsächlich aber nahmen die Finanzdirektoren schliesslich 2,9 Milliarden Franken mehr ein, als sie ausgaben.Die Differenz zwischen Budget und Rechnung betrug damit satte 4,35 Milliarden Franken. Interessant ist auch: Von 26 Kantonen haben 24 besser abgeschlossen als budgetiert. 19 haben einen Überschuss erzielt. Die Tendenz, den Bürgerinnen und Bürgern mehr aus der Tasche zu holen, als effektiv benötigt wird, ist also verbreitet.Wer sich einen Steuerrabatt leisten kannIn früheren Jahren sah es ähnlich aus: Mit einer Ausnahme betrug die Differenz zwischen Rechnung und Budget in den letzten zehn Jahren immer mehr als 2 Milliarden Franken. Ab 2016 betrug der Überschuss im Schnitt 2,65 Milliarden Franken pro Jahr, wie Avenir Suisse ausgerechnet hat. Die Steuerzahler wurden somit in den letzten zehn Jahren pro Kopf um gegen 3000 Franken zu stark belastet. Das sind alles Mittel, die den Konsum ankurbeln könnten.Lukas Rühli von Avenir Suisse hat berechnet, in welchen Kantonen sich dieses Jahr ein Steuerrabatt lohnen würde und wo gegenwärtig kein Handlungsbedarf besteht. Basierend auf den Rechnungsabschlüssen von 2025 könnte in immerhin neun Kantonen Geld zurückerstattet werden. In vier Kantonen (Aargau, Luzern, Schaffhausen, Zug) könnten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler 2025 gemäss den Berechnungen mit substanziellen Rabatten rechnen, erklärt Rühli.In den Kantonen Graubünden, Schwyz und Waadt gäbe es für 2025 zwar keinen Rabatt, doch das Instrument würde sich künftig aufgrund der extrem geringen Verschuldung dieser Kantone anbieten. Der Kanton Zürich erzielte dagegen 2025 einen Rekordüberschuss, doch mit der derzeitigen Verschuldung lässt sich ein Verzicht auf Steuerrabatte laut Rühli – noch – rechtfertigen. Noch grösser ist die Verschuldung in Baselland, Genf, Solothurn und vor allem Uri. Hier drängen sich trotz teilweise hohen Überschüssen in den vergangenen Jahren vorerst keine Steuerrabatte auf.In den Kantonen Bern, Jura, Neuenburg, Tessin und Wallis kommt zu der Nettoverschuldung Treffsicherheit bei der Budgetierung hinzu, so dass laut Rühli kein Handlungsbedarf in Bezug auf Steuerrabatte besteht.Hohe Zustimmung bei den Steuerzahlern«Nicht nur rechnerisch wären Steuerrabatte im Falle von Überschüssen in vielen Kantonen prüfenswert», erklärt Lukas Rühli. Auch Rückmeldungen auf entsprechende Medienberichte hätten auf eine sehr hohe Zustimmung beim Publikum hingedeutet. Oder prägnant aus Sicht der Steuerzahler formuliert: «Wir wollen unser Geld zurück!»Über die Möglichkeit, Steuerrabatte zu gewähren, wird deshalb in immer mehr Kantonen diskutiert – auch wenn sich die Idee bisher noch nirgends durchsetzen konnte: So scheiterte vor zwei Jahren im Kanton Schwyz ein Vorschlag der SVP am Widerstand der Regierung. Ein solches Verfahren könne nicht kurzfristig eingeführt werden, sondern brauche eine ausdrückliche Verfassungsgrundlage, hielt der Regierungsrat des Tiefsteuerkantons damals fest.Im Aargau schien es mit der Umsetzung der Idee zunächst besser auszusehen: Dort präsentierte die Regierung schon im letzten August eine Vorlage. Doch im Kantonsparlament folgte ebenso schnell der Rückschlag: Eine unheilige Allianz brachte die Vorlage zu Fall.Wenig überraschend wehrten sich SP und Grüne gegen einen Steuerrabatt. Statt jedem einzelnen Steuerzahler einen kleinen Betrag auszuzahlen, solle man die Überschüsse in sozialpolitische Massnahmen investieren, lautete der Tenor. Den Ausschlag für das Nein gab jedoch die SVP, die sonst immer tiefere Steuern fordert. Ihr Fraktionssprecher lobte im Parlament die Vorlage als eine gute Möglichkeit, «um das Geld möglichst schnell wieder zu den Steuerzahlern zurückzubringen». Doch der SVP fehlte der Glaube, dass es in den nächsten Jahren zu einer Rückvergütung kommen werde. Ohnehin sei ein tieferer Steuerfuss nachhaltiger und somit ein Standortvorteil für den Aargau.FDP und Mitte tobten. «Die Ablehnung ist Realsatire pur», wetterte der freisinnige Grossrat Silvan Hilfiker nach der Versenkung. Die Mitte-Partei beliess es nicht beim Dampfablassen und startete im April 2026 die «Geld-zurück-Initiative», für die seither Unterschriften gesammelt werden. Bis ein Steuerrabatt im Aargau spruchreif wäre, wird es noch Jahre dauern.Etwas weiter sind die Bemühungen im Kanton Zürich. Dort haben die Jungfreisinnigen im vergangenen Januar zusammen mit Vertretern der FDP, der GLP und der SVP die Volksinitiative «Für einen pragmatischen und unbürokratischen Steuerrabatt bei übertroffenem Budget» eingereicht. Sie sieht vor, dass den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Überschüsse wenigstens teilweise automatisch rückerstattet werden. Je nach Verschuldung des Kantons wird der Betrag mehr oder weniger reduziert.Doch so populär die Rückzahlung von Steuergeldern an die Bürgerinnen und Bürger auch scheint – ob die Idee politisch überlebt, ist eine andere Frage. Das wissen auch die Zürcher Jungfreisinnigen: Sie sind in früheren Jahren mit Steuerinitiativen bereits gescheitert.Passend zum Artikel
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