Aargauer Missbrauchsfall: Erst wird den Opfern die Sozialhilfe verwehrt, dann sollen sie die Schweiz verlassen. Nun lenken die Behörden einIm Fall um den Aargauer Ex-Grossrat, dem vorgeworfen wird, seine Lebenspartnerin und deren Tochter sediert und missbraucht zu haben, legen Gemeinde und Kanton eine Kehrtwende hin.30.07.2026, 16.59 Uhr3 LeseminutenTeilnehmer einer Mahnwache gegen sexualisierte Gewalt in Untersiggenthal, Montag, 27. Juli 2026.Andreas Becker / KeystoneZumindest in Sachen Sozialhilfe herrscht für Iwona L. und ihre Tochter Paula nun Klarheit. Am vergangenen Freitag hat das Departement für Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau entschieden, dass den beiden Frauen die Zahlung von regulärer Sozialhilfe zusteht. Das geht aus Berichten des «Tages-Anzeigers» hervor, der den Missbrauchsfall um den ehemaligen Aargauer SVP-Grossrat Anfang letzter Woche publik gemacht hatte.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Ausserdem soll sich das Aargauer Migrationsamt (Mika) in einer internen E-Mail bereit erklärt haben, Iwona L. und ihrer Tochter eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, wie es im Bericht weiter heisst. Als Begründung nennt das Mika einen «schwerwiegenden persönlichen Härtefall». Sowohl in Sachen Sozialhilfe als auch in Sachen Aufenthaltstitel hatten beide Ämter zuvor völlig anders befunden.Die Hintergründe dieser Kehrtwende führen tief in den Aargauer Missbrauchsfall. Bereits in der ersten Berichterstattung hatten die Opfer das Vorgehen der Ämter angeprangert. «Wir wurden doppelt zum Opfer gemacht, doppelt traumatisiert», wird Iwona L. zitiert. Nicht nur von dem mutmasslichen Täter, «sondern auch von den Behörden».Sexueller Missbrauch, aber kein Härtefall?Im September 2023, kurz nachdem der Lebenspartner von Iwona L. wegen sexuellen Missbrauchs verhaftet wird, beantragt sie Sozialhilfe. Seitdem ihr Partner in Haft ist, so Iwona L., muss sie ohne Einkommen leben. Denn der mutmassliche Täter war ihr Lebenspartner und Arbeitgeber in einem. Er hatte Iwona L., die ursprünglich aus Polen stammt, als Hausangestellte angestellt – auch wenn er ihr keinen Lohn gezahlt haben soll. Durch die Anstellung erhielt Iwona L. den Aufenthaltsstatus B.«Wir wurden doppelt zum Opfer gemacht, doppelt traumatisiert»: Iwona L. und Tochter Paula am 27. Juli 2026 in Untersiggenthal.Andreas Becker / KeystoneDie Gemeinde Untersiggenthal wies das Gesuch um Sozialhilfe ab. Den beiden Frauen wird lediglich eine Sozialhilfe in reduziertem Umfang von monatlich um die 1000 Franken zugesprochen. Ausserdem wird das Mika eingeschaltet. Die Beamten wittern Betrug: eine Lebensgefährtin, die gleichzeitig Angestellte ist? Iwona L. wird verdächtigt, die Behörden im Bewilligungsverfahren getäuscht zu haben. Ihr Aufenthaltsstatus wird polizeilich geprüft.Im Dezember 2023 entscheidet das Mika: Iwona L.s Anstellung soll ein «Scheinarbeitsverhältnis» gewesen sein. Ihre Bewilligung soll widerrufen werden. Zwar hält das Mika laut dem «Tages-Anzeiger» am Entscheid fest, dass Mutter und Tochter Opfer sexueller Übergriffe geworden seien. Doch einen «schwerwiegenden persönlichen Härtefall» sehen die Beamten darin nicht begründet. Iwona L. und ihre Tochter sollen die Schweiz verlassen. Im Herbst 2024 ordnet das Migrationsamt ihre Wegweisung an.Härtefall nur für Ehe- und Konkubinatspaare2025 reicht Iwona L. Beschwerde gegen die Wegweisung ein. Das Verfahren liegt beim Aargauer Verwaltungsgericht, das Urteil steht noch aus. Dass die Migrationsbehörde beim Härtefallentscheid nun Entgegenkommen signalisiert, ist angesichts der vorherigen Vorgehensweise bemerkenswert. Laut Informationen des «Tages-Anzeigers» hatte das Mika noch im Februar 2025 einen Härtefallentscheid vehement abgelehnt und Iwona L. sogar Rechtsbeistand verweigert. Ihr Anliegen sei «aussichtslos», soll es als Begründung geheissen haben.In der E-Mail, aus der die Kehrtwende des Amtes hervorgeht, wird der Wandel mit «neu eingegangenen Erkenntnissen aus dem Strafverfahren sowie den neuen Umständen» erklärt, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Gleichzeitig bestätigte das Amt, dass es die toxikologischen Gutachten der beiden Opfer bereits im August 2025 erhalten habe. Einzig die psychotherapeutischen Berichte liegen erst seit 2026 vor.Teil der Komplikationen um den Härtefallentscheid dürfte auch ein Artikel des nationalen Ausländergesetzes sein, laut dem Härtefälle nur für Ehe- oder Konkubinatspaare ausgesprochen werden können. Beides trifft auf Iwona L. nicht zu. Seit vergangener Woche werden Forderungen laut, dass die Ehe- und Konkubinatsklausel für Opfer von Gewalttaten aufgehoben wird.Passend zum Artikel