57-jähriger Schweizer soll lebenslang hinter GitterDie Aargauer Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, er habe mehrere Frauen betäubt und sexuell missbraucht. Der Fall erhält zusehends eine politische Dimension.21.07.2026, 12.59 Uhr3 LeseminutenDie Aargauer Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten mehrfachen versuchten Mord vor.Illustration Ida Götz / NZZDie Staatsanwaltschaft Baden erhebt Anklage gegen einen 57-jährigen Schweizer. Dem Mann wird vorgeworfen, zwei Frauen betäubt und sexuell missbraucht zu haben. Dasselbe soll er der damals minderjährigen Tochter der einen Frau angetan haben, und zwar wiederholt. Der Beschuldigte befindet sich seit bald drei Jahren in Untersuchungshaft.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Fall sorgte schon früh für Aufsehen, da es sich beim Beschuldigten um einen ehemaligen Aargauer SVP-Grossrat handelt. Diese Woche nun hat die Staatsanwaltschaft über den Abschluss ihrer Untersuchung informiert.Gerichtstermin steht noch nicht festAuslöser der Ermittlungen war ein Vorfall im September 2023, als die Mutter den Beschuldigten nachts im Zimmer ihrer damals 15-jährigen Tochter überraschte. Sie alarmierte die Polizei. Laut der Staatsanwaltschaft soll der Mann der Tochter wie auch der Mutter über einen längeren Zeitraum hinweg heimlich «K.-o.-Tropfen» verabreicht haben. In diesem Zustand der Bewusstlosigkeit soll er sie sexuell missbraucht haben. Offenbar hat er die Taten gefilmt. Die Anklage stützt sich massgeblich auf die Auswertung der Aufnahmen, auf denen der Mann offenbar selber zu sehen ist.Die Delikte, die dem Mann vorgeworfen werden, sind gravierend. Die Anklagepunkte lauten auf mehrfachen versuchten Mord, mehrfache Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Schändung und Körperverletzung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern und Weiteres. Den Vorwurf des versuchten Mordes begründet die Staatsanwaltschaft damit, dass sich die Opfer durch die Verabreichung der Substanzen wiederholt in einem akut lebensbedrohlichen Zustand befunden hätten, der jederzeit zu einem Erstickungstod hätte führen können. Der Beschuldigte habe den Tod der Opfer in Kauf genommen.Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine Behandlung während des Vollzugs. Die Anklage ist nun beim Bezirksgericht Baden hängig. Wann die Verhandlung gegen den Mann beginnt, steht noch nicht fest. Es ist gut möglich, dass der Prozess erst im ersten Halbjahr 2027 stattfindet.Der Beschuldigte seinerseits bestreitet laut seinen Verteidigern wesentliche Teile der Vorwürfe.Vorwürfe der Mutter und der Tochter an die BehördenDer Fall sorgt nicht nur wegen der schweren Anklagepunkte für Schlagzeilen. Die Medienberichterstattung fokussiert stark auf den Umstand, dass der Beschuldigte zwei Jahre lang für die SVP im Aargauer Grossen Rat sass. Nach der Festnahme trat er aus der Partei aus. Inwiefern die Parteizugehörigkeit etwas zur Erklärung der Taten beiträgt, geht aus den Berichten nicht hervor.Einen weiteren politischen Dreh bekommt der Fall wegen der Aussagen der Mutter und der Tochter. Die beiden Frauen haben sich diese Woche gegenüber den Tamedia-Zeitungen ausführlich geäussert. Sie erheben Vorwürfe an die Adresse der Gemeinde und des Kantons.Die Mutter, eine Polin, lernte den mutmasslichen Täter gemäss ihren Aussagen 2021 in den Ferien kennen und zog ein Jahr später mit ihrer Tochter zu ihm in den Aargau. Sie trat zugleich als Angestellte des Mannes auf, sprich als Haushaltshilfe, erhielt aber trotz Arbeitsvertrag keinen Lohn. Nach seiner Festnahme habe sie Sozialhilfe beantragt, die Gemeinde habe ihr und der Tochter aber nur den Grundbedarf finanziert. Weiter wehren sich die beiden Frauen gerichtlich dagegen, die Schweiz verlassen zu müssen. Dieses Verfahren ist offenbar hängig.Die zum Teil sehr offensive Medienberichterstattung, bei welcher der Beschuldigte identifiziert und sein voller Name und sein Bild veröffentlicht wurden, dürfte noch zu reden geben. Gut möglich, dass sich die Aargauer Justiz mit der Frage befassen wird, ob hier eine mediale Vorverurteilung vorliegt, die am Ende zu einer Strafminderung führen könnte.Passend zum Artikel
Missbrauch und Mordversuch: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe
Die Aargauer Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, er habe mehrere Frauen betäubt und sexuell missbraucht. Der Fall erhält zusehends eine politische Dimension.









