Eine Frau zeigt ihren Ex-Freund wegen Vergewaltigung an. Die Staatsanwaltschaft lehnt ein Strafverfahren ab. Hätte die „Ja heißt Ja“-Regelung geholfen?

B erührungen, die ihr früher nichts ausgemacht haben, fühlten sich plötzlich bedrohlich für sie an, sagt Sarah. Es ist ein warmer Sommernachmittag Ende Mai in einem Café in Berlin-Kreuzberg. Sarah, Anfang 20, blickt während des Gesprächs immer wieder um sich, hat die Hände unter dem Tisch verschränkt. Als sich eine Gruppe junger Frauen an den Nebentisch setzt, will sie den Platz wechseln.

Eine Situation, die sie als bedrohlich empfunden habe, schildert Sarah so: Ein Urlaub mit Freundinnen. Sie steht auf der Tanzfläche eines Nachtclubs. Um sie herum sind überall Körper, die sie anrempeln. Im Hintergrund wabert der Bass. Sarah blickt um sich, fühlt sich unwohl.

Eine Freundin bemerkt ihre Anspannung, fragt, ob alles okay sei. Im Lärm hört Sarah sie nicht. Also berührt die Freundin sie im Gesicht. Sarah zuckt zusammen, merkt nicht, dass es ihre Freundin war. Sie denkt, eine fremde Hand habe sie berührt. Sie bekommt keine Luft mehr, rennt aus dem Club. Eine Panikattacke. Sie hat Angst. Davor, dass noch einmal jemand eine Grenze bei ihr überschreitet.