Die Äußerung von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze über radikalisierte deutsche Staatsbürger sorgt im Landtagswahlkampf für Streit. SPD, Grüne und FDP lenken den Blick auf die Frage, warum bekannte Gefährder nicht rechtzeitig gestoppt werden. Das BSW greift den CDU-Spitzenkandidaten dagegen scharf an.
Schulze hatte nach dem Anschlag auf den Berliner CSD im Deutschlandfunk über den mutmaßlichen Täter gesagt: „Das war bei dem Attentäter auch so: Er war in Deutschland geboren und hatte den deutschen Pass, lehnte uns aber als Land, als Staat und als Gemeinschaft ab. Ich möchte solche Menschen hier nicht in Deutschland leben haben.“
„Für Deutsche stellt sich nicht die Frage der Abschiebung“
Welche Konsequenz daraus für einen deutschen Staatsbürger folgen soll, ließ Schulze offen. Das Grundgesetz verbietet die Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit. Ein gesetzlich geregelter Verlust gegen den Willen des Betroffenen ist nur möglich, wenn dieser dadurch nicht staatenlos wird. Über das Staatsangehörigkeitsrecht entscheidet zudem der Bund und nicht die Landesregierung in Magdeburg.
Terroranschlag











