PfadnavigationHomePanoramaNach CSD-Anschlag„Können wir nicht“ – Polizei durfte öffentliches Fahndungsfoto von Abdul Ballout nicht teilenStand: 08:52 UhrLesedauer: 2 MinutenQuelle: Screenshot: WELT/@polizeiberlin/x.comNur wenige Stunden nach dem Attentat auf den Berliner CSD veröffentlichte die Berliner Polizei ein Foto des mutmaßlichen Täters – allerdings nicht auf Social Media. Grund sei der Datenschutz.Während der öffentlichen Fahndung nach Abdul Ballout durfte die Polizei Berlin offenbar kein Foto des mutmaßlichen Attentäters vom CSD Berlin in den sozialen Medien veröffentlichen. Grund sollen datenschutzrechtliche Bestimmungen sein.Die Öffentlichkeitsfahndung begann schon wenige Stunden nach der Tat am frühen Sonntagmorgen. Das dabei von der Polizei veröffentlichte Foto des Tatverdächtigen kursierte bald überall in den Medien und auf Social Media. Nur die Polizei Berlin selbst postete kein Bild auf ihren Social-Media-Kanälen. Auf X etwa postete die Polizei lediglich einen Link zur eigenen Fahndungsseite.Auf den Hinweis eines Accounts, dass ein Foto „besser“ wäre, antwortete die Polizei: „Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir dies nicht direkt auf Social Media teilen.“Welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Veröffentlichung des Fotos verhinderten, blieb zunächst offen. Das Bundeskriminalamt schreibt auf seiner Homepage, prinzipiell verfolge die Polizei bei Öffentlichkeitsfahndungen einen „medienübergreifenden Ansatz“, der auch Social Media einschließe. Allerdings seien „Fahndungsaufrufe zum Beispiel über Facebook und Instagram“ ein „schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und erzielen in der Regel nur wenige Tage die Aufmerksamkeit der Bevölkerung.“ Daher beende die Polizei ihre Öffentlichkeitsfahndung auf diesen Plattformen meist nach kurzer Zeit.Lesen Sie auchGrund für die Zurückhaltung der Polizei Berlin könnte eine Einschränkung im richterlichen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung liegen. Das legt eine Antwort der Behörde auf eine Anfrage des Senders RTL nahe: „Eine Fahndung darf nur mit richterlichem Beschluss gemacht werden, der genau sagt: ‚Das darf veröffentlicht werden, das nicht.‘“ Eigenmächtig dürfe die Polizei das nicht entscheiden. Eine Anfrage von WELT zu den genauen Gründen blieb bisher unbeantwortet.Lesen Sie auchAuf X zeigten sich zahlreiche Nutzer irritiert über die datenschutzrechtlichen Bedenken der Polizei angesichts einer so dringlichen Fahndung. Prinzipiell sind die Behörden mit der Veröffentlichung von Fahndungsfotos zurückhaltend. Grund sind die grundgesetzlich verbrieften Persönlichkeitsrechte. Dass die Veröffentlichung im Fall Abdul Ballout dennoch so schnell erfolgte, dürfte in der Dringlichkeit der Situation sowie der fortbestehenden Gefahr bestanden haben. Die Polizei hatte während der Fahndung eindringlich vor Ballout gewarnt.lfb
CSD: „Können wir nicht“ – Polizei durfte öffentliches Fahndungsfoto von Abdul Ballout nicht teilen - WELT
Nur wenige Stunden nach dem Attentat auf den Berliner CSD veröffentlichte die Berliner Polizei ein Foto des mutmaßlichen Täters – allerdings nicht auf Social Media. Grund sei der Datenschutz.














