PfadnavigationHomeDebatteArtikeltyp:MeinungAbdul BalloutAbsurd, dass die Polizei das Fahndungsfoto nicht posten durfteStand: 11:04 UhrLesedauer: 3 MinutenOhne Täter-Foto: Die Öffentlichkeitsfahndung der Berliner PolizeiQuelle: Polizei Berlin/X/Screenshot WELTIm Fall des Anschlags auf den Berliner CSD hatte die Polizei früh ein Fahndungsfoto des mutmaßlichen Täters veröffentlicht. Aber auf Social Media durfte sie es nicht zeigen – aus einem bestimmten Grund.Datenschutz ist in Deutschland seit jeher speziell. Aber vor rund zehn Jahren begann eine Eskalation des behördlich-staatlichen Datenkults, die nicht nur den gesunden Menschenverstand verspottet, sondern auch Strafverfolgung behindert. Es gab eine Flut an Gesetzen und Vorschriften – darunter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Neufassungen des Kunsturhebergesetzes und die Vorschriften zur Öffentlichkeitsfahndung in der Strafprozessordnung. Auch beim Anschlag auf den CSD in Berlin zeigte sich, wie abgehoben und realitätsfern die Politik geworden ist.Schon kurz nach dem Anschlag am Samstagabend wusste die Berliner Polizei von einem Verdächtigen. Die Hinweise waren dicht genug, dass sie sich mit einem Foto an die Öffentlichkeit wagte. Das ist, natürlich, ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mannes. Auf der Polizei-Website findet sich der Vorname Abdul und der – aus Datenschutzgründen – aufs Initial gekürzte Nachname. Er sei 21 Jahre alt, schlank, 1,90 Meter groß und soll „im Bereich des Tiergartens mehrere Personen mit einem fahrenden Fahrzeug verletzt haben“.Lesen Sie auchWas die Berliner Polizei auf ihrer Website schrieb, blieb allerdings weitgehend wirkungslos. Solange niemand erfuhr, dass dort ein Fahndungsaufruf steht, sah ihn auch niemand. Das wusste die Polizei. Deshalb veröffentlichte sie Postings auf Social Media, etwa auf der Plattform X. Dort standen die Informationen gerafft noch einmal – aber das Foto fehlte. Das fiel einigen Nutzern auf. „Ein Foto wäre besser“, schrieb einer in einem Antwort-Posting. Die Polizei erklärte darauf: „Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir dies nicht direkt auf Social Media teilen.“Das dürfte rechtlich zutreffen – was die Sache nicht besser, sondern schlimmer macht. Der thüringische Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse warnte schon 2016 Polizeibehörden davor, Fahndungsfotos in sozialen Netzwerken zu teilen. Die absurde Begründung: Man wisse nicht, was mit den Fotos passiere, wenn sie auf amerikanischen Servern landen. Exakt diese Absurdität ist das Wesen deutscher Datenschutzpolitik.Es ist so absurd wie der staatlich verordnete Zwang, Internetnutzer auf jeder Website mit Cookie-Bannern zu nerven. Oder vor jedem Onlinekauf die surreal anmutende Bestätigung zu erzwingen, man habe seitenlange kleingedruckte Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen zur Kenntnis genommen. Die Realitätsferne solcher Vorschriften ist selbsterklärend. Niemand verbringt seine Lebenszeit damit, vom Staat vorgeschriebene Zwangstexte von Anfang bis Ende zu lesen. Man klickt routinemäßig an, dass man das getan habe, weil man sonst im Internet nicht einkaufen darf.Lesen Sie auchKein Mensch kann das mehr ernst nehmen – genauso wenig wie eine Fahndung, bei der der Staat das Foto eines gesuchten mutmaßlichen Mörders nur gebremst verteilt, weil er die abstrakte Wirkung eines US-Servers offenbar wichtiger findet als den Fahndungserfolg.