Ganz Deutschland jagt einen mutmaßlichen Terroristen – doch die Berliner Polizei darf den CSD-Attentäter Abdul Ballout (21) bei der Fahndung nicht einfach auf Social Media zeigen. Seit dem Morgen sucht die Polizei öffentlich nach dem Mann, der den Anschlag auf den Berliner CSD verübt haben soll. Auf ihrem X-Profil ruft sie sogar dazu auf, die Fahndung zu teilen. Nur eines fehlt dort: das Gesicht des Gesuchten. Der Grund liegt im Datenschutz – und wirft die Frage auf, was bei einer Terrorfahndung wichtiger ist.

Warum die Polizei das Foto nicht direkt teilen darf

Die Berliner Polizei fahndet öffentlich, warnt eindringlich vor dem mutmaßlichen Attentäter – und blendet sein Foto auf Social Media trotzdem aus. Auf RTL-Nachfrage erklärt die Behörde selbst: „Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir dies nicht direkt auf Social Media teilen.“ Erst wer auf einen Link klickt, bekommt das Bild des Gesuchten zu sehen. Ein zusätzlicher Schritt, der bei einer laufenden Fahndung nach einem möglicherweise bewaffneten Mann viele irritiert.

Was das Bundeskriminalamt zu Fahndungen im Netz sagt

Hinter der Zurückhaltung steckt eine grundsätzliche Bewertung der Behörden. Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht öffentliche Fahndungsaufrufe über soziale Netzwerke kritisch. Auf seiner Homepage erklärt das BKA: „Fahndungsaufrufe zum Beispiel über Facebook und Instagram sind ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und erzielen in der Regel nur wenige Tage die Aufmerksamkeit der Bevölkerung.“