Elf Tage im Juli 2026, Zeitraffer: Die Exekutive beschneidet das Auskunftsrecht von Bürgern und Journalisten, lässt private Nachrichten durchleuchten und bereitet die Ausweiskontrolle für alle im Netz vor. Der Bundespräsident kündigt derweil die Überparteilichkeit seines Amtes auf. Deutschland liegt am Strand – wenn man es sich noch leisten kann.
Als Karl Carstens 1979 zum Bundespräsidenten gewählt wurde, beschrieb er das Amt mit einem Satz wie aus einer längst versunkenen Republik. Das Grundgesetz gebe ihm auf, „Präsident aller Bürger dieses Landes zu sein und sein Amt unparteiisch zu führen“. Carstens war als Vertreter seiner Partei erbittert bekämpft worden. Das Amt brachte die Veränderung in Handeln und Wahrnehmung.
Roman Herzog, Verfassungsgerichtspräsident, Bundespräsident und Grundgesetzkommentator in einer Person, hielt die Regel in seinem Standardkommentar zum Grundgesetz nüchtern fest: Zu den allgemein anerkannten Leistungen aller Bundespräsidenten gehöre, dass es ihnen „ausnahmslos“ gelang, über dem Streit der Parteien zu stehen, obwohl jeder aus einer Partei kam. Ausnahmslos.
Für dieses Selbstverständnis gab es früher ein unjuristisches Wort: Anstand.
Ortswechsel. An einer Berliner Straßenecke schiebt ein Mann drei Hütchen über einen Pappkarton, unter einem liegt angeblich die Kugel. Die Umstehenden verlieren, nicht weil die Hände zu schnell wären, sondern weil die Kugel längst in der Hand des Spielers liegt und ein Komplize in der Menge im richtigen Moment ruft, damit alle woanders hinsehen. Hierzulande ist das Hütchenspiel deshalb kein Glücksspiel, sondern Betrug: Man kann nur verlieren.












