Der Bundesrat hat am Freitag mehrheitlich einem hessischen Gesetzentwurf zugestimmt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Dafür hatten Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz (beide CDU) in den zurückliegenden Monaten sowohl in Wiesbaden als auch in Berlin geworben.Heinz bekräftigte die hessische Argumentation am Freitag in der Sitzung der Länderkammer, „um vom Reden ins Handeln zu kommen“. Gegenwärtig können einschlägige Parolen nur sanktioniert werden, sofern sie die Billigung von Straftaten enthalten oder es sich um die Übernahme von Losungen handelt, wie sie Terrororganisationen verbreiten. Das bekannteste Beispiel lautet „from the river to the sea“. Dabei geht es aber nur um einen kleinen Teil der relevanten Fälle, die sich zudem oft kaum aufklären lassen.Der Gesetzentwurf sieht einen neuen, zusätzlichen Straftatbestand der Volksverhetzung vor. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe soll danach bestraft werden, wer die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördert, indem er öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung des Staates aufruft.Deutliches Signal an alle JudenAusgangspunkt des Gesetzentwurfs ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Der Beschluss eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Äußerungen und Parolen unter Strafe zu stellen. Konkret geht es um solche, die die sogenannte Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland berühren und zu ihr im Widerspruch stehen.„Der Schutz jüdischen Lebens ist mehr als nur ein Bekenntnis, er ist deutsche Staatsräson“, sagte Ministerpräsident Rhein. Wer Israels Existenzrecht leugne, greife jüdisches Leben an. „Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an.“ Der Gesetzentwurf sei ein deutliches Signal an alle Juden im Land: „Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite.“Justizminister Heinz wies darauf hin, dass zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein Gesetzentwurf eine Mehrheit erhalten habe, der das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stelle. „Wir wollen und wir werden jüdisches Leben in Deutschland besser schützen.“Nach dem Beschluss des Bundesrates wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zugeleitet. Sie muss innerhalb von sechs Wochen dazu Position beziehen. Danach leitet sie den Entwurf mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag weiter. Sofern dieser den Gesetzentwurf beschließt, leitet er das Gesetz zur endgültigen Beschlussfassung an den Bundesrat weiter, bevor es vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Der genaue zeitliche Ablauf stand am Freitag noch nicht fest.