Wer in Deutschland das Existenzrecht Israels leugnet, muss bislang kaum juristische Konsequenzen fürchten. Das soll sich ändern. Der Bundesrat hat am Freitag mehrheitlich einen Gesetzentwurf des Landes Hessen gebilligt, der einen neuen Straftatbestand im Volksverhetzungsparagrafen vorsieht. Bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe drohen nach dem Entwurf, wenn jemand öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung des Staates aufruft. Voraussetzung: Die Äußerung muss geeignet sein, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.
Es war die letzte Plenarsitzung der Länderkammer vor der Sommerpause. Nach dem Beschluss geht der Entwurf nun über die Bundesregierung an den Bundestag.
Der Handlungsdruck ist mit Zahlen belegt. Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) stieg die Zahl der als antisemitisch eingestuften Hassdelikte im vergangenen Jahr um fünf Prozent auf 6548 Straftaten. Fast die Hälfte davon stand nach Angaben von BKA-Präsident Holger Münch in Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verzeichnen die Behörden einen sprunghaften Anstieg antisemitischer Demonstrationen und Übergriffe.












