Die Länder verlangen, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels künftig unter Strafe stehen soll. Nachdem ein entsprechender Vorschlag Hessens im Bundesrat eine Mehrheit gefunden hat, wird sich nach der Sommerpause auch der Bundestag damit befassen müssen. Staatsrechtler haben allerdings im Vorfeld Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht. Sie sehen die Meinungsfreiheit gefährdet.Der von Hessen eingebrachte Entwurf sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Strafbar solle dies allerdings nur sein, wenn es in einer Weise geschieht, die geeignet ist, »die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern«.Bisher sieht das Recht keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel oder eines anderen Staates vor. In der Antragsbegründung wurde ausgeführt, die Strafvorschriften zu Volksverhetzung, Billigung von Straftaten beziehungsweise dem Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen seien nicht in allen Fällen ausreichend.Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Ende Mai in einer Ausarbeitung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Strafbewehrung öffentlicher Leugnungen des Existenzrechts Israels ausgeführt, ein entsprechender Gesetzentwurf dürfte ein »Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung darstellen« und wäre damit grundsätzlich nicht mit der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar.