Der Bundestag hat die umstrittene Krankenkassenreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wie erwartet beschlossen. Für das Gesetz stimmten 319 Abgeordnete, es gab 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Die Bundesregierung plant wegen massiver finanzieller Probleme Einschnitte bei den Leistungen und zusätzliche Kosten für Versicherte. Im Anschluss wird sich am Freitag auch der Bundesrat damit befassen.Kurz vor den entscheidenden Abstimmungen hatten die Hausärzte noch einen Stopp der Regierungspläne gefordert. „Wenn Bund und Länder auch weiterhin eine gute hausärztliche Versorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger wollen, dann muss dieses Gesetz aufgehalten werden“, sagte die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, der „Rheinischen Post“.Die Versorgung der Patientinnen und Patienten wird sich spürbar verschlechtern.Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes„Wenn das Spargesetz so kommt, ist das ein einziges Fiasko für die Hausarztpraxen und ihre Patientinnen und Patienten“, sagte Buhlinger-Göpfarth. Die Folgen wären, „dass die Vor-Ort-Versorgung in immer weniger Regionen gewährleistet wird, dass Menschen in Zukunft immer länger auf Termine warten und weniger Zeit für ihre Behandlung bleibt“.Die Reform werde die „Versorgung der Patientinnen und Patienten spürbar verschlechtern“, sagte die Verbandschefin voraus. „Spätestens der Bundesrat muss diese Irrfahrt stoppen.“ Warken: „Wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben“ Bundesgesundheitsministerin Warken hatte das umstrittene Sparpaket vor der Abstimmung verteidigt. „Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung“, sagte die CDU-Politikerin im Bundestag. Die Lage der gesetzlichen Krankenkassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub mehr. Die Leitlinie des Gesetzes laute daher: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“Von der Opposition kam Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) sagte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasanter steigender Ausgaben noch auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, war zunächst unklar. Das Gesetz soll noch heute auch in den Bundesrat kommen. Es ist nicht zustimmungsbedürftig. Offen war, ob die Länderkammer aber womöglich den Vermittlungsausschuss anruft. Dies würde die Umsetzung ausbremsen. Was kommt für Patientinnen und Patienten? Warken strebte ein „ausgeglichenes Paket“ an, das alle Beteiligten einbeziehen soll – und damit eben auch die Versicherten. Konkret müssen sie sich auf Einschnitte bei Leistungen und mehr Zahlungen aus eigener Tasche einstellen:Seit 22 Jahren geltende Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro etwa fürs Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Wieder gestrichen wurde, dass die Zuzahlungen dann auch noch jährlich angepasst werden sollen.Homöopathische Leistungen soll es nicht mehr auf Kassenkosten geben. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome soll überprüft werden. Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten sinken, Härtefallregeln bleiben aber.Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll beschränkt werden, nun aber mit größeren Ausnahmen. Bleiben soll sie für Eltern von Kindern unter zwölf statt unter sieben Jahren sowie für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regel-Rentenalter und wenn pflegebedürftige Angehörige betreut werden. Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 aber einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor OPs für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen.Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – mit 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden. Hausärzte erwarten wegen der Koalitionspläne mehr Patienten. © dpa/Sina Schuldt Wo soll noch gespart werden? Vergütungsanstiege für alle Leistungserbringer wie Ärzte und Kliniken werden begrenzt. Bei den Praxen fallen Extra-Vergütungen weg. Für Apotheken und Pharmaindustrie sollen verstärkte Rabattregelungen gelten. Gekippt wurde ein „dynamischer“ Preisabschlag für Arzneihersteller, der jährlich zu erhöhen wäre. Stattdessen soll ein erhöhter fester Extra-Abschlag kommen. Bei den Kassen werden Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt. Sie müssen Versicherte auch nicht mehr eigens über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren – zur Entbürokratisierung, wie es heißt. Die Verbraucherzentralen warnten, damit werde das dann bestehende Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt. Was trägt der Bund selbst zum Sparpaket bei? Auch in Koalitionsreihen Kritik ausgelöst hatte, dass der Bund zunächst vor allem Geld für den eigenen Etat herausziehen wollte. Da wurde nachgebessert: Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld geben – zunächst eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro zusätzlich für 2027, die Summe soll dann noch steigen. Und der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll 2027 nur auf 13,15 Milliarden statt auf 12,5 Milliarden Euro herunter. (AFP, dpa)