Zürich schwitzt, und die Versuchung, eine Klimaanlage zu installieren, ist gross – in einer ländlichen Gemeinde sorgt das für rote KöpfeWegen illegal montierter Klimageräte greift Bonstetten zu ungewöhnlichen Massnahmen.10.07.2026, 05.01 Uhr3 LeseminutenHält die Hitze an, schnellen die Verkaufszahlen bei Klimageräten in die Höhe.Michael Gstettenbauer / ImagoDie Sommerhitze hat den Kanton Zürich fest im Griff – seit gut einem Monat wird geschwitzt, mit wenigen Ausnahmen ist das Thermometer täglich über 30 Grad gestiegen, die Hitzerekorde aus dem Jahr 2003 wurden vergangenen Monat geknackt. Nachts sinken die Temperaturen vielerorts nicht mehr unter 20 Grad Celsius. Es sind Temperaturen, bei denen Fächer und Ventilatoren kaum noch Abkühlung bringen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Um der Hitze beizukommen, setzen immer mehr Menschen auf Klimaanlagen. Gerne werden auch gleich die grossen Geschütze aufgefahren und sogenannte Split-Geräte installiert. Galaxus verzeichnete vergangenen Monat Rekorde. Die Juni-Verkaufszahlen von Klimageräten seien im Vergleich mit jenen vom gleichen Monat des Vorjahres um 38 Prozent gestiegen, schreibt der Onlinehändler Anfang Juli in einer Mitteilung. Klimaanlagen und Ventilatoren seien emotionale Käufe, lässt sich der verantwortliche Bereichsleiter zitieren. «Sobald die Hitze kommt, explodiert die Nachfrage.»Doch der Weg zum kühleren Wohn- oder Schlafzimmer ist länger, als ein paar Klicks im Internet vermuten lassen. Das liegt nicht nur daran, dass die Lagerbestände vieler Händler beinahe leer sind.Je nach Kanton bedarf die Installation eines solchen Geräts nämlich einer Baubewilligung. So auch im Kanton Zürich. In der 5600-Seelen-Gemeinde Bonstetten im Knonauer Amt hat das zu einer kleinen Kontroverse geführt. In den vergangenen Wochen seien unbewilligt Klimageräte installiert worden, heisst es auf der Bonstetter Website. Das dortige Hochbauamt teilt mit, dass die Eigentümer dieser Anlagen gebeten seien, entweder nachträglich ein entsprechendes Baugesuch einzureichen oder die Anlage wieder zu entfernen.Tipp aus der BevölkerungFür die ländliche Gemeinde an der Grenze zum Kanton Aargau ist eine Mitteilung dieser Art eine Premiere. Wie der Gemeindeschreiber von Bonstetten Stephan Sandhofer auf Anfrage der NZZ schreibt, sei es dabei in erster Linie darum gegangen, über das geltende Recht zu informieren. «Aktuell wissen wir von drei unbewilligten Klimageräten.» Die Gemeinde werde mit den betroffenen Personen in den kommenden Tagen Kontakt aufnehmen.Den Hinweis darauf habe die Gemeinde aus der Bevölkerung erhalten, schreibt Sandhofer. Auf eigene Faust führe die Gemeinde keine Kontrollen durch. Dass die zusätzlichen Geräte aufgefallen sind, dürfte daran liegen, dass sie in Bonstetten seltener vorkommen als in den Städten. Laut Sandhofer sind in den letzten drei Jahren zwei Gesuche eingegangen.In manchen Quartieren der Stadt Zürich gehören die ästhetisch zweifelhaften Klimagerätekästen zum festen Inventar auf dem Balkon, auf dem Fenstersims oder an der Hausfassade. Zuständig für die Bewilligung ist – anders als in Bonstetten – nicht das Hochbauamt, sondern die Abteilung Umwelt- und Gesundheitsschutz (UGZ) des Gesundheits- und Umweltdepartements.Laut der UGZ-Sprecherin Anke Poiger erhebt die Stadt erst seit wenigen Jahren standardmässig, wie viele Klimageräte pro Jahr bewilligt werden. Doch auch hier zeichnet sich ein Rekord ab: Allein in diesem Jahr seien bereits 104 Gesuche eingegangen. 2025 habe die Stadt insgesamt 162 Bewilligungen erteilt, 2024 seien es 148 gewesen. Etwa 15 Prozent der Gesuche würden zurückgezogen, schreibt Poiger.Wie Bonstetten führt auch die Stadt Zürich keine systematischen Kontrollen durch. Sie werde aber aktiv, wenn es Lärmklagen gebe. Diese hätten im laufenden Jahr um rund 50 Prozent zugenommen.Baugesuch contra MeldeverfahrenKlimaanlagen sind jedoch nicht die einzige Möglichkeit, die Temperatur in aufgeheizten Räumen zu senken. Auch Wärmepumpen können Kühlung bringen. Im Gegensatz zu den Klimageräten mit an der Fassade angebrachten Abluftkästen gibt es im Kanton Zürich ein Meldeverfahren – vorausgesetzt, die Wärmepumpe ist bereits gebaut und muss nur noch umgerüstet werden, damit im Sommer kaltes statt warmes Wasser durch das Verteilsystem fliesst.Die Regelungen für Klimaanlagen könnten bald gelockert werden. Das geht aus der Antwort des Zürcher Regierungsrats auf eine entsprechende Anfrage im Kantonsparlament hervor. Die Zürcher Baudirektion habe einen Vorschlag ausgearbeitet, wie das Meldeverfahren auf ausgewählte Typen von Klimaanlagen in Bestandesbauten ausgeweitet werden könne. Dadurch könnten die Gemeinden entlastet und energieeffiziente Klimageräte gefördert werden.Der Regierungsrat gibt allerdings zu bedenken, dass Klimaanlagen nicht nur Kühlung brächten, sondern auch Lärm verursachten. Und das im Sommer, «wenn die Fenster der nicht klimatisierten Nachbargebäude zu Lüftungs- bzw. Kühlzwecken offen stehen». Würden mehrere Klimageräte nahe beieinander installiert, brauche es deshalb eine gesamthafte Lärmbeurteilung.Wenn die Zahl der Klimaanlagen in den Städten zunehme, könne das den Hitzeinseleffekt verstärken, weil die Kühlgeräte die Wärme nach aussen leiteten. Deshalb sei es wichtig, der Hitze in Innenräumen auch mit anderen Massnahmen zu begegnen, beispielsweise mit Sonnenstoren und gutem Lüften in der Nacht.Passend zum Artikel
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