Demokratie in Gefahr: wenn bei Abstimmungen nicht das herauskommt, was die Mehrheit willVolksabstimmungen mit Gegenvorschlägen sind kniffliger, als es scheint. Taktisches Stimmverhalten kann bewirken, dass nicht die Variante gewinnt, die die Mehrheit bevorzugt. Ein ETH-Ökonom will das ändern.06.07.2026, 05.30 Uhr6 LeseminutenDas Paradebeispiel: 2010 bekämpfte die SVP aus taktischen Gründen den Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative, weil sie die heutigen Spielregeln durchschaut hat.Peter Schneider / KeystoneVolksabstimmungen sind im besten Fall wie ein reinigendes Gewitter. Egal, wie gross die Spannung ist, die sich vorher aufgebaut hat: Kaum sind am Sonntagnachmittag alle Stimmen ausgezählt, nimmt der Druck schlagartig ab. Das funktioniert aber nur, solange die Resultate von Abstimmungen zweifelsfrei klar sind und deshalb auch von den Verlierern akzeptiert werden.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Zu meinen, das sei selbstverständlich, wäre ein Irrtum. Nicht nur Betrugsversuche oder Unregelmässigkeiten bei der Auszählung können die Legitimation von Volksentscheiden infrage stellen. Es gibt eine weitere Gefahr, die oft unterschätzt wird: Abstimmungen mit mehr als zwei Varianten sind heikler, als es scheint.Sobald die Stimmberechtigten nicht einfach nur zu einer Frage Ja oder Nein sagen müssen, wird es schwierig. Auf nationaler Ebene stellt sich dieses Problem bei direkten Gegenvorschlägen zu Volksinitiativen. Der jüngste Fall datiert vom März 2026, als es um die Bargeldinitiative ging. Auf kantonaler Ebene sind auch Abstimmungen mit mehr als zwei Varianten möglich. Im Prinzip ist das erfreulich, weil solche Urnengänge die Mitsprache der Bürger verfeinern und Kompromisse ermöglichen. Zumeist hat das Volk die Wahl zwischen einem Gegenvorschlag, der pragmatischer ist und weniger weit geht, und der Initiative, die oft radikaler formuliert ist.Heute gibt es Anreize für strategisches AbstimmenDas Problem ist nur, dass die heutigen Spielregeln für solche Abstimmungen nicht immer dazu führen, dass am Ende wirklich jene Variante obsiegt, die von der Mehrheit bevorzugt wird. Das interessanteste Beispiel ist die Ausschaffungsinitiative, die 2010 zusammen mit einem direkten Gegenvorschlag zur Abstimmung gekommen ist. Dies waren die Resultate:Die Initiative wurde mit 52,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen.Der Gegenvorschlag wurde mit 54,2 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.In der Stichfrage hingegen gab die Mehrheit der Stimmenden dem Gegenvorschlag den Vorzug (50,4 Prozent). Die Stände hingegen sprachen sich mehrheitlich für die Initiative aus.Das Resultat war somit klar: Weil der Gegenentwurf keine Mehrheit fand, hat sich die Initiative durchgesetzt. So wäre es auch gelaufen, wenn der Gegenvorschlag in der Stichfrage nicht nur das Volks-, sondern auch das Ständemehr erreicht hätte. Heute spielt die Stichfrage nur eine Rolle, wenn beide Vorlagen angenommen werden. Man kann sich fragen, wie logisch das ist. Wenn in der Stichfrage der Gegenvorschlag mehr Stimmen erhält – ist dann nicht davon auszugehen, dass die Mehrheit diesen gegenüber der Initiative bevorzugt? Ist es richtig, dass dann trotzdem die Initiative in Kraft tritt?Hans GersbachGiulia Marthaler«Das ist genau die zentrale Frage in unserer Forschung», sagt der Ökonom Hans Gersbach, der am KOF-Institut der ETH Zürich forscht und lehrt. Er betont, die Herausforderungen für die heutige Regelung nähmen zu. Die Vorlagen würden komplexer, und mit den digitalen Kanälen könnten Abstimmungsempfehlungen schneller und gezielter verbreitet werden. «Dadurch gewinnen strategische Überlegungen und Fragen der Ausgestaltung von Abstimmungsverfahren an Bedeutung.»SVP aus taktischen Gründen gegen den GegenvorschlagDas strategische Element lässt sich am Beispiel der Ausschaffungen veranschaulichen: Die SVP rief damals dazu auf, den Gegenvorschlag abzulehnen. Das war offensichtlich taktisch motiviert, wäre doch aus Sicht der SVP auch der Gegenvorschlag besser gewesen als der Status quo. Dieses Abstimmungsverhalten lässt sich als strategische Reaktion auf die geltenden Regeln interpretieren: Der Gegenvorschlag sollte abgelehnt werden, um zu verhindern, dass er sich in der Stichfrage gegen die Initiative durchsetzen kann.Wie lassen sich solche Anreize verhindern? Eine Möglichkeit wäre, die Abstimmung auf zwei Tage zu verteilen. Am ersten Tag käme nur die Stichfrage an die Urne: Die Stimmbürger könnten sagen, ob sie die Initiative oder den Gegenvorschlag bevorzugen. Das wäre quasi der Halbfinal. Die obsiegende Variante kommt danach in den Final und tritt am zweiten Tag gegen den Status quo an: Das Volk würde ganz normal entscheiden, ob es die siegreiche Variante annehmen oder ablehnen möchte.Aber auch damit würden nicht alle Probleme gelöst. Gemäss Professor Gersbach hätten in einem solchen Verfahren jene Kräfte einen Anreiz für taktisches Verhalten, die wollen, dass sich nichts ändert. Zum Beispiel: Wer den Status quo erhalten will, könnte in der ersten Abstimmung gezielt die radikalere Initiative unterstützen – im Wissen, dass diese in der abschliessenden Abstimmung weniger Chancen haben wird als der pragmatischere Gegenvorschlag.Im Zweifel würde der Gegenvorschlag gewinnenHans Gersbach und sein Team haben deshalb einen neuen Vorschlag entworfen. Er geht davon aus, dass es drei Optionen gibt: den Status quo, die Initiative und den Gegenvorschlag. Wie heute findet die Abstimmung an einem einzigen Tag statt. Auch die drei Abstimmungsfragen, welche die Bürger beantworten müssen, würden sich nicht verändern: Wollen sie die Initiative annehmen oder finden sie den Status quo besser? Wollen sie den Gegenvorschlag annehmen oder finden sie den Status quo besser? Und als Stichfrage: Finden sie die Initiative oder den Gegenvorschlag besser?Wenn eine Option zweimal gewinnt, setzt sie sich völlig logisch und klar durch – wie heute schon. Spannend wird es, wenn jede Option einmal gewählt wird und ein sogenannter «Abstimmungszyklus» entsteht. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Initiative angenommen wird, der Gegenvorschlag scheitert, in der Stichfrage aber der Gegenvorschlag obsiegt. Heute tritt in diesem Fall die Initiative in Kraft. Im Modell von Hans Gersbach hingegen würde der Gegenvorschlag gewinnen.Ist das nicht unlogisch, wenn doch der Gegenvorschlag keine Mehrheit gefunden hat? «Es gibt zwei Gründe für diese Lösung bei ‹Abstimmungszyklen›», sagt der Ökonom. Wenn sich die Bevölkerung weder klar für den Status quo noch klar für die Initiative entscheide, spreche vieles dafür, die mittlere Lösung zu wählen – also den Gegenvorschlag. Voraussetzung ist, dass er in der Stichfrage die Initiative schlägt.«Der noch wichtigere Grund ist aber, dass taktisches Abstimmen mit einem solchen Verfahren weitgehend verschwindet und ein ‹Abstimmungszyklus› typischerweise gar nicht erst entsteht», betont Gersbach. Im Fall der Ausschaffungen etwa hätte die SVP auch den Gegenvorschlag zur Annahme empfehlen müssen, um zu verhindern, dass am Schluss der Status quo gewinnt und alles beim Alten bleibt.Somit sollte es in diesem System grundsätzlich keine widersprüchlichen Resultate mehr geben. Alle Akteure hätten den Anreiz, getreu ihren Überzeugungen abzustimmen und keine strategischen Motive mehr zu verfolgen. Das sollte in der Regel zu eindeutigen Resultaten führen – in dem Sinne, dass eine der drei Alternativen (Status quo, Gegenvorschlag, Initiative) klar obsiegt.Bisher nur vier Abstimmungen mit StichfrageHans Gersbach findet, dieses neue Verfahren lasse sich relativ einfach erklären. Heute geht man von einer Reihenfolge der Abstimmungsfragen aus: Zuerst wird über die beiden Vorlagen separat entschieden. Danach kommt – falls beide angenommen werden – die Stichfrage. Im neuen System hingegen stünden alle drei Fragen auf einer Stufe und hätten dasselbe Gewicht. «Dass bei einem widersprüchlichen Resultat die Option in der Mitte gewinnt, erscheint intuitiv nachvollziehbar», sagt der Professor.Im Parlament ist eine Reform der Abstimmungsregeln bis anhin zwar kein Thema. Aber es ist bekannt, dass sie nicht ideal sind. Dies trägt dazu bei, dass das Parlament Abstimmungen mit Stichfrage vermeidet. Seit der Einführung der heutigen Regeln 1987 haben nur vier solche Urnengänge stattgefunden (Bargeld-, Ausschaffungs-, Gold- und Solarinitiative). Einen klaren Konflikt gab es nie – auch nicht bei den Ausschaffungen, weil sich der Gegenvorschlag in der Stichfrage unter Berücksichtigung des Ständemehrs nicht durchgesetzt hätte.Gersbach mahnt jedoch, das Thema ernst zu nehmen. «Es wäre ein Fortschritt für unsere direkte Demokratie, wenn das Stimmvolk häufiger zu Vorlagen mit Stichfrage Stellung nehmen könnte, und das vorgeschlagene Verfahren könnte die Anreize dafür erhöhen.»Bei mehreren Varianten könnten die Bürger präziser entscheiden, wie sie ein Problem lösen und wie sie mit Zielkonflikten umgehen wollten. Dazu müssten aber die Regeln so definiert werden, dass sich taktisches Abstimmen nicht mehr lohne. Dies sei heute wichtiger denn je, weil sich Abstimmungsparolen via Internet schneller und gezielter verbreiten liessen als früher.«Wir werden uns bei Abstimmungen nie einig sein, ob das Volk richtig entschieden hat», sagt Hans Gersbach. «Aber viel wichtiger ist, dass wir uns einig sind, was es entschieden hat.»Passend zum Artikel