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Signa-Gründer: OGH bestätigt Schuldspruch gegen René Benko Österreichs Oberster Gerichtshof folgt der Empfehlung der Generalprokuratur, die das Höchstgericht in derartigen Fällen berät. Benko selbst nahm an der Verhandlung in Wien nicht teil.
02.07.2026 - 12:32 Uhr Artikel anhörenRené Benko bei einem früheren Gerichtstermin: Der Unternehmer befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Foto: REUTERSWien. Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat die erste von zwei Verurteilungen gegen den Signa-Gründer René Benko wegen betrügerischer Insolvenz bestätigt. Einen Teilfreispruch hob das Gericht am Donnerstag auf und verwies diesen Punkt zur Neuverhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurück. Benko war in dem Verfahren im Oktober 2025 in erster Instanz zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-Milliardär Vermögenswerte vor seinen Gläubigern beiseitegeschafft hat – ein Tatbestand, der in Österreich als betrügerische Krida bezeichnet wird. Der nun rechtskräftige Schuldspruch bezieht sich auf eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter Ende 2023. Die Signa Holding – die Dachgesellschaft des verschachtelten Firmenkonstrukts – hatte im November 2023 Insolvenz angemeldet.Bei dem aufgehobenen Teilfreispruch geht es hingegen um den Vorwurf einer unrechtmäßigen Mietvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für eine Villa in Innsbruck. Gegen das erstinstanzliche Urteil hatten sowohl Benkos Verteidigung als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Rechtsmittel eingelegt. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige FREITAG® Immobilien FREITAG® Immobilien – Ihr Makler und Gutachter für München & Starnberg Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt











