Intern nannten ihn alle «Chef». Im nächsten Prozess gegen Benko geht es um die Frage, wer bei der Signa das Sagen hatteZum dritten Mal wird der Immobilienunternehmer angeklagt. Dabei nehmen sich die Ermittler die zentrale Frage bei der Aufarbeitung der Signa-Pleite vor. Mit der ersten rechtskräftigen Verurteilung von Benko haben die Ankläger einen wichtigen Sieg erzielt.06.07.2026, 16.31 Uhr6 LeseminutenRené Benko im Dezember 2025 vor dem Innsbrucker Landesgericht.ReutersDie Wiener Richter brauchten nicht lange. Nach einer kurzen Beratung war René Benko zum ersten Mal rechtskräftig verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies am vergangenen Donnerstag die Berufung des 49-Jährigen ab.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Das Urteil ist ein bedeutendes Signal in der Signa-Affäre. Das von René Benko gegründete Immobilien- und Handelsimperium brach Ende 2023 zusammen. Es ist eine der grössten Unternehmenspleiten in Europa. Gläubiger haben Forderungen in der Höhe von rund 40 Milliarden Euro angemeldet.Für den Signa-Gründer ist der Entscheid des OGH jedoch nur eine von vielen juristischen Fronten, an denen er sich verteidigen muss. Die Wiener Staatsanwälte gehen in 17 verschiedenen Verfahrenssträngen gegen Benko und seine Getreuen vor. Diese arbeiten sie nun Schritt für Schritt ab.Mitte Juni hat ihn die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zum dritten Mal angeklagt. Dabei geht es erstmals um die grundsätzliche Frage der gesamten Signa-Pleite: Wer hatte in dem undurchsichtigen Geflecht aus Firmen und Stiftungen tatsächlich das Sagen? Waren es die Manager der diversen Signa-Firmen, oder liefen die Fäden in Wirklichkeit bei Benko zusammen?Formell bekleidete René Benko innerhalb der Immobilien- und Handelsgruppe keine Funktion, sondern war nur Berater. Für die Ermittler ist jedoch klar, dass er der faktische Machthaber war. Sie beziehen sich auf Aussagen von Geschäftspartnern aus Einvernahmen und sichergestellten E-Mails. Benko sei intern schlicht als «Chef» bezeichnet worden, heisst es da. Er habe keinen Zweifel daran gelassen, dass es sich bei der Signa-Gruppe um seine Firma gehandelt habe. Zudem habe Benko die Ressourcen der Signa wie etwa die repräsentativen Büros uneingeschränkt nutzen können.Verzweifelte Suche nach GeldKonkret wird Benko vorgeworfen, dass er einen seiner Geschäftspartner um 5 Millionen Euro geschädigt haben soll. Laut der Anklageschrift, die der «NZZ» vorliegt, handelt es sich dabei um den österreichischen Bauunternehmer Hans Peter Haselsteiner. Der Gründer des Baukonzerns Strabag war ein langjähriger Wegbegleiter von Benko und seit 2021 einer der Hauptinvestoren der Signa-Gruppe.Noch im November 2023 gewährte Haselsteiner der Signa-Gruppe die geforderte Geldspritze. Damals steckte die Immobilien- und Handelsgruppe bereits in einer tiefen Krise. René Benko habe Hans Peter Haselsteiner geradezu gedrängt, die benötigte Summe aufzubringen, heisst es in der Anklageschrift. Anfang November 2023 unterzeichnete Benko eine notariell beglaubigte Garantie für die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten 5 Millionen Euro. Wenige Wochen später kollabierte die gesamte Signa-Gruppe und Haselsteiner blieb auf seiner Forderung sitzen.Für die Wiener Staatsanwälte ist die Garantie ein zentrales Indiz dafür, dass Benko faktisch die Signa-Gruppe kontrollierte. Er habe über die Geldspritze mit Haselsteiner verhandelt, nicht die Geschäftsführer der Signa, wie dies eigentlich üblich gewesen wäre. Laut der Anklageschrift machte Haselsteiner die Garantie der 5 Millionen durch René Benko gar zur Bedingung für seine Geldspritze, da er für ihn der faktische Machthaber der Signa-Gruppe war. Andernfalls wäre er nicht bereit gewesen, den geforderten Betrag zu überweisen, sagte Haselsteiner bei seiner Einvernahme.Prozess voraussichtlich im HerbstBenko selbst bestreitet die Vorwürfe. Für ihn sei es auch Ende 2023, als sein Imperium bereits tief in der Krise steckte, nicht vorstellbar gewesen, dass er die Garantiezahlung jemals werde leisten müssen, wie es in der Anklageschrift heisst. Er sei davon ausgegangen, dass eine Sanierung der Signa möglich sein werde.Als der Signa-Gründer im November 2023 die Garantie für Haselsteiner unterzeichnete, war er finanziell jedoch gar nicht mehr in der Lage, die 5 Millionen Euro aufzubringen. Benko hat dies gegenüber den Ermittlern auch eingeräumt: «Im Laufe des Spätherbstes 2023, etwa im November 2023 – und somit just im Tatzeitpunkt – sei es zu zahlreichen Herausforderungen gekommen und seine Mutter habe ihn ab da finanziell unterstützt», schreiben sie in der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er seine Investoren über die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der Immobilien- und Handelsgruppe getäuscht habe.Der nächste Prozess wird voraussichtlich im Herbst vor dem Landesgericht Innsbruck stattfinden. Folgt dieses der Argumentation der Staatsanwälte und sieht René Benko ebenfalls als faktischen Geschäftsführer der Signa-Gruppe, hätte dies weitreichende Auswirkungen – auch für getäuschte Investoren und Gläubiger. Für sie wäre es dann deutlich einfacher, ihn auf Schadenersatz zu verklagen. Alleine in den Insolvenzverfahren der diversen Signa-Gesellschaften wurden Forderungen in Milliardenhöhe angemeldet. Die Gläubiger dürften jedoch längst nicht ihr gesamtes Geld zurückbekommen. Sein Vermögen reicht laut der Anklage «keinesfalls zur gänzlichen Befriedigung seiner Gläubiger».Die grossen Fragen der Signa-Pleite sind allerdings nach wie vor offen. Am schwersten wiegt sicher der Vorwurf, dass René Benko bei einer geplanten Kapitalerhöhung im Sommer 2023, als dem Signa-Imperium das Wasser bis zum Hals stand, seine Investoren getäuscht habe. Er soll fremdes Geld als sein eigenes Geld ausgegeben haben – die Wiener Ermittler sprechen von einem Geldkarussell. Ob und wann es bei diesem Tatbestand zu einer Anklage kommt, steht jedoch noch nicht fest.Wegen Konkursbetrügereien verurteiltRechtskräftig verurteilt ist Benko seit Donnerstag jedoch wegen Konkursbetrügereien, die Vorgänge rund um seine Privatinsolvenz betreffen. Im Oktober 2025 hat ihn das Landesgericht Innsbruck in einem ersten Prozess zu zwei Jahren Haft verurteilt. Für das Gericht steht fest, dass der Immobilienunternehmer vor seinem Privatkonkurs Vermögen vor seinen Gläubigern versteckt hat.Angeklagt war er wegen zweier Tatbestände: Einerseits ging es um eine Schenkung an seine Mutter im November 2023 in der Höhe von 300 000 Euro – ausgerechnet an dem Tag, an dem die Signa Insolvenz anmeldete. Andererseits leistete er für vier Jahre eine Mietvorauszahlung für eine Villa in Innsbruck.In der ersten Instanz wurde er bei der Mietvorauszahlung vom Vorwurf des betrügerischen Konkurses freigesprochen. Im Fall der Schenkung an die Mutter resultierte für Benko jedoch ein Schuldspruch. Der Immobilienunternehmer wollte das Urteil des Landesgerichts Innsbruck nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Nach wie vor weist er jegliche Schuld am Kollaps der Signa-Gruppe von sich.Auf ganzer Linie gegen BenkoDiese hat der Oberste Gerichtshof in Wien vergangene Woche jedoch abgewiesen. Mit seiner Verteidigungsstrategie ist der Immobilienunternehmer damit auf ganzer Linie gescheitert: Wegen der Schenkung an seine Mutter ist er nun rechtskräftig verurteilt. Gleichzeitig hob das Gericht bei der Mietvorauszahlung den Freispruch auf. Dieser Teil des Verfahrens muss erneut verhandelt werden. Wird er hier erneut verurteilt, könnte er auch eine höhere Strafe als die bislang zwei Jahre erhalten.Für den Strafrechtsprofessor Robert Kert, der an der Wirtschaftsuniversität Wien das Institut für Wirtschaftsstrafrecht leitet, ist der Entscheid des Obersten Gerichtshofs keine Überraschung. «Es geht einzig um die Perspektive der Gläubiger», sagt er.Durch die Vorauszahlung der Miete hat Benko als Gegenleistung zwar ein Wohnrecht auf eine bestimmte Zeit erhalten. Die Gläubiger könnten dieses nach dem Konkurs der Signa aber nicht sinnvoll verwerten. «Sie wollen Geld sehen», sagt Kert. Damit habe Benko das Vermögen, auf das seine Gläubiger zugreifen können, verringert.Noch offen ist der endgültige Entscheid im zweiten Prozess: Im Dezember 2025 wurde Benko zu 15 Monaten Haft verurteilt, weil er Luxusuhren und teure Manschettenknöpfe vor seinen Gläubigern versteckt hatte. Der Immobilienunternehmer hatte gegen den Entscheid ebenfalls Berufung eingelegt. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof steht aber noch nicht fest.Österreich ist mittlerweile jedoch nicht das einzige Land, das juristisch gegen Benko und seine Mitstreiter vorgeht. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt ebenfalls. Es geht um Betrug und mutmassliche Untreue in dreistelliger Millionenhöhe bei zwei Bauprojekten in der bayerischen Landeshauptstadt.Und praktisch zeitgleich zum OGH-Urteil vom Donnerstag wurde bekannt, dass Benko und weitere Personen in Italien wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt werden. Es geht um eine Organisation, die mutmasslich öffentliche Ausschreibungen in der Baubranche beeinflusst haben soll. Die ungemütliche Zeit ist für René Benko noch lange nicht zu Ende.Passend zum Artikel