Eine Verurteilung gegen René Benko wegen betrügerischer Insolvenz ist rechtskräftig. Einen Teilfreispruch hob der Oberste Gerichtshof auf, er muss neu verhandelt werden.
Quelle: DIE ZEIT,
Reuters,
dpa,
yer
Eine Verurteilung gegen René Benko wegen betrügerischer Insolvenz ist rechtskräftig. Einen Teilfreispruch hob der Oberste Gerichtshof auf, er muss neu verhandelt werden.
Eine Verurteilung gegen René Benko wegen betrügerischer Insolvenz ist rechtskräftig. Einen Teilfreispruch hob der Oberste Gerichtshof auf, er muss neu verhandelt werden.
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