Prunk und Pracht des Justizpalastes hätten René Benko sicher gefallen, das Urteil wohl weniger. Denn der luxusverliebte österreichische Geschäftsmann ist seit diesem Donnerstag ein rechtskräftig verurteilter Straftäter. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien verwarf eine Nichtigkeitsbeschwerde seines Anwalts Norbert Wess. Dabei ging es um eine Schenkung Benkos an seine Mutter kurz vor dem Kollaps seiner Signa-Gruppe Ende 2023 in Höhe von 300 000 Euro. Der Schuldspruch aus der ersten Instanz des Innsbrucker Landesgerichts im Oktober 2025 wird damit rechtskräftig.Der OGH entschied, das Oberlandesgericht müsse nun über die Höhe des Strafmaßes entscheiden. Das Landesgericht Innsbruck hatte Benko im Oktober 2025 zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Oberlandesgericht kann dem folgen, aber auch eine kürzere oder längere Strafe verhängen.Der OGH hob zudem einen Freispruch aus erster Instanz auf und verwies den Fall zurück an das Landesgericht Innsbruck. Dabei geht es um eine Mietvorauszahlung in Höhe von 360 000 Euro. Auch diese Summe soll Benko den Gläubigern vorenthalten haben. Der Vorwurf: betrügerische Krida, was so viel wie vorsätzlicher Gläubigerbetrug heißt. Dieser Punkt wird nun in Innsbruck neu verhandelt werden. Benkos Gesamtstrafe könnte sich dadurch erhöhen. Ein Termin für die Neuverhandlung steht bisher nicht fest. Der Fall könnte gleichzeitig mit anderen Vorwürfen aus der inzwischen dritten Anklage gegen Benko verhandelt werden.Benko selbst war nicht im Justizpalast aus der Neorenaissance anwesend. Es ist eines der markanten Prachtwerke am Wiener Ring, üppig mit Marmor, Säulen und aufwendigen Steinmetzarbeiten verziert. Innen thront unter einer Kassettendecke aus Glas Justitia, in der Rechten ein vergoldetes Schwert, in der Linken ein Gesetzbuch. Dabei spötteln manche Wiener, hier sei im Habsburgerreich das entschieden worden, was der Kaiser wollte. Immerhin hatte Kaiser Franz Josef I. den Bau persönlich in Auftrag gegeben.Jetzt wurde darin also etwas so Profanes wie die Wirtschaftskriminalität des Tiroler Emporkömmlings René Benko verhandelt. Wobei der „Festsaal“, in dem die Verhandlung stattfand, nach einem Brand vor etwa 100 Jahren heute vergleichsweise schlicht daherkommt. Ein Bösendorfer-Flügel in der Ecke ändert wenig daran.Dass Benkos Fall überhaupt so schnell vor dem OGH landete, der höchsten Instanz der Gerichtsbarkeit in der Republik Österreich, hat einen simplen Grund: So ist es schlicht geregelt, wenn ein Schöffengericht wie das in Innsbruck ein erstinstanzliches Urteil fällt und dann Anklage oder Verteidigung Nichtigkeitsbeschwerde einreicht. Dann geht die Sache direkt an den OGH, und dessen Entscheidungen sind endgültig.Vorn in einer Reihe saßen fünf Richter des großen Senats, drei Männer und zwei Frauen. Die obersten Richter hatten den Fall nicht noch einmal neu aufgerollt oder neue neuen Beweise geprüft. Ihr Job ist es, zu schauen, ob das Verfahren rechtlich korrekt gelaufen ist.Ausgiebig angesehen hatte sich die Akte aus Innsbruck noch einmal die Generalprokuratur, Österreichs höchste Staatsanwaltschaft. Eine Vertreterin saß im Festsaal vorn gegenüber einem Anwalt von Benko. Die Generalprokuratur vertritt weder die Interessen der Anklage, also der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), noch die der Verteidigung. Sie entscheidet unabhängig.In dem Fall hatte sie dem OGH genau das empfohlen, was der dann auch entschied. Die WKStA darf sich nun in ihrem Vorgehen bestätigt fühlen, die Verteidigung Benkos geht hingegen geschwächt aus dem Urteil hervor. Denn mit ihm verändert sich automatisch Benkos Status. Seine bisherige Untersuchungshaft geht direkt in eine Strafhaft über. Die anderthalb Jahre, die er bereits in U-Haft abgesessen hat, werden auf das Strafmaß angerechnet, das das Oberlandesgericht festlegen wird. Er hat nun praktisch einen Teil seiner Strafe schon hinter sich.Für die WKStA hat Benkos veränderter Haftstatus aber einen Vorteil. Sie muss für eine gewisse Zeit nicht alle zwei Monate neu begründen, warum Benko in U-Haft bleiben muss, worüber dann jeweils ein Haftrichter entscheidet. Das Prozedere stellte zwar nach Darstellung der WKStA bisher nie ein Problem dar. Aber zusätzliche Arbeit neben der Ermittlungstätigkeit machten die ständig zu erneuernden Begründungen für die U-Haft schon.Die ominöse VorauszahlungKonkret geht es bei dem Vorwurf der Mietvorauszahlung um eine 350 Quadratmeter große Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg. Als Benko dafür 360 000 Euro Miete für vier Jahre vorauszahlte, war die Villa weder bewohnbar noch musste seine Familie darin wohnen. In vielen Räumen waren Wasserschäden dokumentiert, und die Familie lebte zu der Zeit am anderen Ende der Stadt in einer Villa in Igls. Am Landesgericht Innsbruck muss nun zunächst eine neue Richterin oder ein neuer Richter gefunden werden, der den Fall wieder verhandelt.Rechtskräftig verurteilt ist Benko stattdessen für die Überweisung von 300 000 Euro an seine Mutter. Er tat dies ausgerechnet einen Tag, bevor die Signa-Holding Insolvenz anmeldete. Die Summe war nur ein kleiner Teil von Überweisungen in Millionenhöhe, die vor und nach der Insolvenz der Signa-Holding am 30. November 2023 zwischen Benko und seiner Mutter getätigt wurden, die aber bis auf diese eine Zahlung nicht zur Verhandlung standen. Tatsächlich war es nicht die Mutter selbst, die das Geld überwies, sondern Benkos Schwester, die über die digitale Signatur der Mutter verfügte. Über die Verwendungszwecke chatteten Bruder und Schwester ungeniert.Die besagten 300 000 Euro wurden mal als „Rückführung Darlehen“, dann als „Übertrag“ und schließlich als „Rückführung Schenkung“ bezeichnet. Schon die Innsbrucker Richterin sah hier den Tatbestand der betrügerischen Krida erfüllt.Hat Benko bei alledem in gewisser Weise Glück gehabt? Hätte er der Mama 300 000 und einen Euro überwiesen, müsste die Strafe härter ausfallen. Denn in Österreich zieht der Gesetzgeber bei der Summe von 300 000 Euro eine Grenze. Bleibt die Summe darunter, gilt ein Strafmaß von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft. Geht sie darüber hinaus, springt die Höhe der Strafe auf bis zu zehn Jahre. Viel länger wird Benko nach Einschätzung vieler Experten voraussichtlich insgesamt nicht einsitzen müssen.
Prozess in Wien: Rene Benko ist nun rechtskräftig verurteilt
Österreichs oberstes Gericht verwirft eine Beschwerde des Tiroler Immobilienunternehmers. Benkos Haftstatus verändert sich dadurch.












