Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat die erste von zwei Verurteilungen gegen den Signa-Gründer René Benko (49) wegen Insolvenzbetrug bestätigt. Den Freispruch in ‌einem weiteren Anklagepunkt sowie das verhängte Strafmaß von zwei Jahren Haft hob das Gericht am Donnerstag jedoch auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurück. Da der zweite Anklagepunkt gegen Benko nun vom Landesgericht Innsbruck neu verhandelt werden muss, wird das Erstgericht im Anschluss eine neue Strafe festsetzen, teilte der OGH am Donnerstag mit.Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ​49-Jährige Vermögenswerte vor seinen Gläubigern beiseitegeschafft hat – ein Tatbestand, der in Österreich als betrügerische Krida bezeichnet wird. Der nun ⁠rechtskräftige Schuldspruch bezieht ⁠sich auf eine Schenkung von Benko in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter Ende November 2023.

Benko bleibt vorerst in UntersuchungshaftDer OGH folgte mit seiner Entscheidung der Empfehlung der Generalprokuratur, die das Höchstgericht in derartigen Fällen berät. Benko, der sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft befindet, nahm an der Verhandlung in Wien nicht teil. Er bestreitet sämtliche Anschuldigungen. „Wir sind optimistisch, dass wir beim zweiten Mal einen ‌Freispruch erwirken können“, sagte Benkos Anwalt nach der Entscheidung vor Journalisten. Die Verteidigung werde neue Argumente vorbringen, zu denen er sich jedoch nicht näher äußern wollte.