Das Gericht sah es als ​erwiesen an, dass der Ex-Milliardär Vermögenswerte vor seinen Gläubigern beiseitegeschafft hat – ein Tatbestand, ⁠der ⁠in Österreich als betrügerische Krida bezeichnet wird. Der nun rechtskräftige Schuldspruch bezieht sich auf eine Schenkung von 300.000 Euro an seine ‌Mutter Ende 2023. Die Signa Holding – die ​Dachgesellschaft des ‌verschachtelten Firmenkonstrukts – hatte im November 2023 Insolvenz angemeldet.Bei dem aufgehobenen Teilfreispruch geht es hingegen um den Vorwurf einer unrechtmäßigen Mietvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für eine ‌Villa in Innsbruck. Gegen das erstinstanzliche Urteil hatten sowohl Benkos Verteidigung als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Rechtsmittel eingelegt.

Der ‌OGH folgte mit seiner ​Entscheidung der Empfehlung ‌der Generalprokuratur, die das Höchstgericht in derartigen Fällen berät. ‌Benko, ​der sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft befindet, nahm an der Verhandlung in Wien ​nicht teil. Er bestreitet ⁠sämtliche Anschuldigungen.