Bei den Grünen, der SPD, aber neuerdings auch in der CDU mehren sich die Stimmen, die für eine Einführung des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht werben. Das würde eine Verschärfung des Rechts bedeuten. Die Diskussion betrifft die Frage, wann Strafgerichte eine unerwünschte sexuelle Annäherung als verboten einstufen. Bislang ist dies nur dann der Fall, wenn ein Täter sich über den „erkennbaren“ Widerwillen einer anderen Person hinweggesetzt hat. So lautet die Definition in dem entsprechenden Paragrafen 177 des Strafgesetzbuchs.