PfadnavigationHomePolitikDeutschlandStrafrechtslücke bei Vergewaltigungen„Nur ja heißt ja“ – erster CDU-Minister spricht sich für verschärftes Sexualstrafrecht ausStand: 14:09 UhrLesedauer: 3 MinutenQuelle: Getty Images/David De LossyKünftig sollen sexuelle Handlungen nur dann straffrei sein, wenn eine Zustimmung vorliegt, fordern SPD und Grüne. Nun schließt sich mit Hessens Justizminister Heinz der erste ranghohe CDU-Politiker dem Vorhaben an.In der Union gibt es Bewegung bei einer zentralen Debatte um das Sexualstrafrecht. Mit Hessens Justizminister Christian Heinz spricht sich erstmals ein führender CDU-Politiker explizit für das sogenannte „Ja heißt ja“-Prinzip aus – eine Regelung, die bislang vor allem von SPD und Grünen gefordert wird.„Hessen setzt sich beharrlich für den besseren Schutz von Frauen ein. Folglich unterstützen wir auch Initiativen anderer Länder, die dafür sorgen, dass Gewalt gegenüber ihnen weniger möglich und Täter besser strafrechtlich verfolgt werden können“, sagte Heinz WELT zum Auftakt der Justizminister-Konferenz in Hamburg. „Für uns ist klar: Vergewaltiger müssen die volle Härte des Rechtsstaates zu spüren bekommen und für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.“ Die derzeitige Rechtslage führe aber dazu, dass viele Täter nicht verurteilt werden könnten. „Dieses strukturelle Problem zulasten von Frauen müssen wir endlich angehen und gesetzgeberisch nachbessern“, sagte Heinz WELT. „‚Ja heißt ja‘ ist für uns der richtige Weg, um Frauen endlich besser zu schützen.“Aktuell gilt in Deutschland der Grundsatz „Nein heißt nein“. Strafbar sind sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person. Schwieriger sind Fälle, in denen Betroffene aus Angst oder Schock erstarren und Gerichte keinen erkennbaren Gegenwillen feststellen.Schon länger fordern SPD und Grüne deswegen eine entsprechende Verschärfung der Rechtslage. Sexuelle Handlungen sollen demnach nur noch dann rechtmäßig sein, wenn alle beteiligten Personen zugestimmt haben, verbal oder nonverbal. Einen entsprechenden Antrag bringen die Justizminister von Hamburg und Nordrhein-Westfalen (beide Grüne) auf der Justizminister-Konferenz ein.Schockstarre während der TatEs gebe immer noch erhebliche Schutzlücken, sagte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina der Nachrichtenagentur dpa. Das Problem sei, dass nicht alle Opfer in der Lage seien, ihren Willen zu äußern. „Wir haben die Situation, dass viele Opfer einer solchen Straftat in Schockstarre verfallen“, sagte Gallina. Manche Studien gingen von bis zu 40 Prozent aus. „Das ist dann der Moment, in dem ich keinen entgegenstehenden Willen äußern kann, weil es mir einfach nicht möglich ist.“Lesen Sie auchAuf konkrete Fälle verwies Grünen-Rechtspolitikerin Lena Gumnior im April im Bundestag. „Eine Frau sagt ganz klar nein zu einer sexuellen Handlung. Sie legt sich anschließend auf dem Sofa schlafen. Ihr Besuch nimmt ungeachtet dessen einfach sexuelle Handlungen an ihr vor.“ Das zuständige Gericht in Bernau habe sogar erkannt, dass sich die Betroffene in einer Schockstarre befunden habe und sich nicht habe wehren können. Wegen Vergewaltigung verurteilte das Gericht den Täter trotzdem nicht. „Schließlich hätte das Opfer ja für den Täter zuvor gekocht, ihn geküsst und auch angeboten, gemeinsam einen Film zu schauen“, so Gumnior. „Das Ergebnis lautet Freispruch.“Lesen Sie auchIm Bund fordert auch die SPD entsprechende Verschärfungen. Dies schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Betroffene sind auch dann geschützt, wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein ‚Nein‘ artikulieren können“, sagte Hubig und verwies auf das Vorbild anderer europäischer Staaten.Kritiker warnen indes vor Beweisschwierigkeiten vor Gericht. „In der Praxis werden Sexualdelikte oft im Bereich Aussage gegen Aussage entschieden“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Wiegelmann im April. „Unter der geltenden Rechtslage muss die Staatsanwaltschaft den Nachweis führen, dass ein erkennbarer Gegenwille vorlag.“ Eine „Nur ja heißt ja“-Regelung verschiebe die Beweislast faktisch auf den Angeklagten. „Er soll beweisen, dass eine Zustimmung vorlag.“ Das kollidiere mit einem der wichtigsten Grundsätze unseres Strafrechts: „In dubio pro reo, Zweifel gehen zugunsten des Angeklagten.“ Eine faktische Beweislastumkehr stehe in Spannung zu diesem Fundament des Rechtsstaates.Lesen Sie auchRicarda Breyton schreibt seit vielen Jahren über Migrationspolitik und rechtspolitische Themen.
Strafrechtslücke bei Vergewaltigungen: „Nur ja heißt ja“ – erster CDU-Minister spricht sich für verschärftes Sexualstrafrecht aus - WELT
Künftig sollen sexuelle Handlungen nur dann straffrei sein, wenn eine Zustimmung vorliegt, fordern SPD und Grüne. Nun schließt sich mit Hessens Justizminister Heinz der erste ranghohe CDU-Politiker dem Vorhaben an.











