Röstis umstrittene Wohnförderung: So will der Bundesrat das Bauen erleichtern – zur Not auf Kosten des DenkmalschutzesWichtige Verdichtungsprojekte sollen künftig per Gesetz zum «nationalen Interesse» erhoben werden. Die Bauwirtschaft freut sich, der Heimatschutz warnt vor dem Zubau der Schweiz.07.06.2026, 05.30 Uhr5 LeseminutenGartenstadt unter Heimatschutz: Die erste Etappe der Wohnsiedlung Friesenberg in Zürich.Christian Beutler / KeystoneZumindest auf dem Papier sah prächtig aus, was der Genossenschaftspräsident Alfons Sonderegger und die Stadt Zürich im März 2016 präsentierten: ein «Masterplan» für die Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ), um im Friesenberg am Fuss des Üetlibergs «in qualitativ guter Umgebung auf massvolle Weise mehr preisgünstige Wohneinheiten für mehr Menschen anzubieten».Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Betroffen war auch der älteste, hundertjährige Teil der Wohnsiedlung Friesenberg. Dort sollten ab 2027 zirka neunzig zusätzliche Wohnungen entstehen, erschwinglich für Familien und passend für ältere Genossenschafter, nachhaltig verdichtet, energieeffizient und nahe an Bahn, Bus und Badi. Um Platz dafür zu machen, hätten die Häuser der beiden Gründeretappen dieser Gartenstadt abgerissen werden müssen.Doch der Plan scheiterte. Auf eine Beschwerde des Heimatschutzes urteilte das Bundesgericht 2020 letztinstanzlich, dass die betroffenen Häuserzeilen zu schützen sind, ein Ersatzneubau fiel damit ausser Betracht. Zwar anerkannten die Bundesrichter, dass Verdichtung und Schaffung von neuem Wohnraum einem öffentlichen Interesse entsprächen. Doch der Schutz der Siedlung, «Herz und Perle des Friesenbergs», wiege höher als diese Interessen. Recht gesprochen, Plan abgebrochen – die FGZ hatte sich zu fügen.Sechs Jahre später arbeitet der Bundesrat nun an einem Projekt, das künftig die Rahmenbedingungen für solche Abwägungen ändern könnte. Nach dem Motto: Denkmalschutz ja, aber denkt mal noch an anderes.Wohnen soll wichtiger werdenKonkret bereitet Umweltminister Albert Rösti zusammen mit Wirtschaftsminister Guy Parmelin (beide SVP) ein Gesetz vor, das man etwas optimistisch als eine Art Wohnungsexpress bezeichnen könnte. Denn es orientiert sich an anderen «Express»-Erlassen, mit denen der Bund namentlich den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringen will (siehe Kasten).Im Bereich des Wohnens ist die Idee nun folgende: Wohnungsbau und Verdichtung sollen im Raumplanungsgesetz explizit zu einem «nationalen Interesse» erhoben werden können. Damit bekäme der Wohnbau das gleiche Gewicht, wie es heute Umweltanliegen, wertvolle Ortsbilder oder Denkmäler haben. «Bei einem entsprechenden Projekt müssten die Behörden dann im Einzelfall abwägen, welches dieser Interessen überwiegt», sagt Martin Tschirren, der als Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen für das Projekt mitverantwortlich ist. «Das würde die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass diese Vorhaben realisiert werden können.» So will der Bundesrat etwas gegen die Wohnungsknappheit im Land tun, die in seiner Einschätzung auch daher rührt, «dass Planungs- und Baubewilligungsverfahren mitunter zu lange dauern».Wie viel Tempo und wie viele zusätzliche Wohnungen würde die Idee also bringen? Der Bund bleibt bei seiner Antwort zurückhaltend. Ein konkretes Ziel wird, anders als etwa beim Solar-Express, nicht anvisiert. Und eine Schätzung dazu kann Martin Tschirren noch nicht machen. Denn die Wirkung werde auch davon abhängen, wie man dieses Instrument genau gestalte und umsetze, sagt er.Dabei steht der Bund noch am Anfang. Die Verwaltung ist nun daran, Kriterien zu erarbeiten, wie man Projekte von nationaler Bedeutung definieren könnte. Es dürfte sich dabei einerseits um quantitative Bedingungen handeln, wonach ein Wohnprojekt eine gewisse Grösse oder Wichtigkeit erreichen muss. Geprüft werden aber auch qualitative Kriterien, zum Beispiel in Bezug auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz oder Preisgünstigkeit. Und schliesslich stellt sich die Frage, ob dieses nationale Interesse auch örtlich und zeitlich differenziert zu definieren ist. Dass es also davon abhängt, wie knapp das Wohnungsangebot in einer Region gerade ist.Auch wenn also viele Fragen noch offen sind, reagiert die Bauwirtschaft optimistisch. «Aus unserer Sicht ist das ein spannender Ansatz», sagt Cristina Schaffner, Direktorin des Dachverbandes Bauenschweiz. «Er könnte zu einem der notwendigen Elemente werden, an denen Bund, Kantone und Verbände zur Lösung der Wohnprobleme arbeiten.» Auch in einer Studie im Auftrag des Bundes erhielt das Instrument im letzten Jahr sowohl von Baujuristen, Entwicklern als auch kommunalen Planungsexperten gute Noten. Eine Mehrheit verspricht sich davon eine positive Wirkung auf die Bautätigkeit.Rendite vor Schutz?Umgekehrt warnt Martin Killias genau davor. Der Präsident des Schweizer Heimatschutzes bezeichnet den Plan des Bundes als unscheinbar und diskret, aber brandgefährlich. «Er hätte ganz generell zur Folge, dass der Denkmalschutz flächendeckend ausgehöhlt und die Schweiz zugebaut würde.»Killias sagt, heute stellten die Gerichte in der Regel die Schutzinteressen vor das Interesse an der baulichen Verdichtung und vor das finanzielle Interesse der Eigentümer. Mit der geplanten Änderung, fürchtet er, «würde diese langjährige Praxis ins Gegenteil verkehrt». Eine Interessenabwägung gäbe es dann nur noch, wenn national geschützte Baudenkmäler bedroht wären, nicht aber bei kantonal oder kommunal geschützten Gebäuden, die 98 Prozent aller geschützten Bauten im Land ausmachen. Bei diesen gälte dann: Bauen und Rendite vor Schutz.In Killias Augen ist dies nicht nur ein weiterer Angriff auf den Denkmalschutz, sondern letztlich auch ein wohnpolitisches Eigengoal. Denn alte, bestehende Wohnungen seien so gut wie immer günstiger als neue. Wenn man also alte Häuser zugunsten von Neubauten abreisse, werde das Wohnen letztlich teurer. «Am Problem der Wohnungsnot würde sich damit nichts ändern, im Gegenteil», mahnt er.Für den Bund kommen diese Kritikpunkte vorschnell. Noch sei gar nicht klar, dass die Änderung primär den Abriss alter und den Bau neuer Wohnungen betreffe, entgegnet der Amtsdirektor Martin Tschirren. Sie könnte genauso gut das Aufstocken von bestehenden Gebäuden erleichtern. Zudem gehe es nicht darum, dem Wohnbau eine Priorität einzuräumen, sondern nur darum, ihn auf die gleiche Stufe zu heben wie andere nationale Interessen.Deutschland geht noch weiterDamit ist der Schweizer Plan auch zurückhaltender als jener anderer Länder. In Deutschland hat Bauministerin Verena Hubertz (SPD) vor einigen Tagen eine Gesetzesrevision präsentiert, wonach der Wohnungsbau unter Umständen als «überragendes öffentliches Interesse» gelten kann, womit er «Vorfahrt» vor Anliegen des Umwelt- oder Denkmalschutzes erhalten soll.Wie der Bundesrat seine Vorschläge genau ausgestaltet, will er im kommenden Herbst darlegen. Alfons Sonderegger ist gespannt darauf. Die Idee des Bundes jedenfalls findet der langjährige Genossenschafter, der das Thema heute als Privatmann aus dem Ruhestand verfolgt, prüfenswert. «Wir sind damals daran gescheitert, dass der Schutz der Siedlung aus unserer Sicht zu stark gewichtet wurde», sagt er. «Wenn jetzt eine Möglichkeit entsteht, andere sinnvolle Kriterien stärker in die Interessenabwägung einzubeziehen, könnten solche Projekte vielleicht eher Erfolg haben.» Wichtig sei einfach, dass damit nicht Spekulation und Rendite gefördert würden, sondern das Mehr an preisgünstigem Wohnen für die breite Bevölkerung.Röstis ExpressfahrtenGleich für mehrere Anliegen hat der Bund in jüngster Zeit die ordentlichen Planungs- und Bauverfahren vereinfacht oder verkürzt.Solarexpress: Grosse alpine Solaranlagen sind von der Planungs- und Richtplanungspflicht befreit.Windexpress: Für bereits geplante Windkraftanlagen von nationalem Interesse werden Bewilligungsverfahren und Rechtsweg verkürzt.Stromnetzexpress: Nationale Übertragungsnetze sollen beim Bau anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen (ausgenommen sind Moore, Biotope oder Zugvogelreservate).Mantelerlass: 16 grossen Stauseeprojekten wird im Gesetz garantiert, dass ihr Bau anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgeht.Beschleunigungserlass: Er vereinfacht und verkürzt die Planung und Bewilligung von wichtigen Solar-, Wasser- und Windkraftanlagen. Unter anderem dürfen Verbandsbeschwerden gegen die 16 Stauseeprojekte nicht bis vor Bundesgericht weitergezogen werden. (dli.)Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel
Wohnungsnot: Der Bundesrat will wichtige Bauprojekte zum nationalen Interesse erheben
Wichtige Verdichtungsprojekte sollen künftig per Gesetz zum «nationalen Interesse» erhoben werden. Die Bauwirtschaft freut sich, der Heimatschutz warnt vor dem Zubau der Schweiz.












