PfadnavigationHomePolitikDeutschlandPflegereformWarken verteidigt Streichung der 100.000-Euro-Grenze – Pflegeforscher sieht Probleme weiter ungelöstStand: 13:31 UhrLesedauer: 3 MinutenNach der Vorstellung ihrer Pläne für eine Pflegereform sieht sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit Kritik von allen Seiten konfrontiert.Künftig könnten auch Kinder mit weniger als 100.000 Euro Jahreseinkommen für die Pflege ihrer Eltern zur Kasse gebeten werden. Die Gesundheitsministerin hält das angesichts der Finanzlage für notwendig. Kritik kommt von Ländern und Pflegeforschern.Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die geplante Streichung der 100.000-Euro-Grenze beim Einkommen von pflegenden Angehörigen verteidigt. Die angespannte Haushaltslage auf allen staatlichen Ebenen zwinge zu weiteren Entlastungen – auch der Kommunen, sagte Warken der „Rheinischen Post“. „Deshalb müssen wir auch Regelungen auf den Prüfstand stellen, die zu einer Zeit gewährt wurden, in der die Finanzsituation insgesamt deutlich besser war“, erklärte sie.Dazu gehöre auch die 2019 beschlossene Einkommensgrenze von 100.000 Euro, ab der Kinder für die Pflege ihrer Eltern einen Beitrag leisten müssen. Warkens Plänen zufolge könnten künftig auch Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen werden, die jährlich weniger als 100.000 Euro verdienen.Lesen Sie auchKritik an den Reformplänen kommt sowohl von den Ländern als auch aus der Pflegewissenschaft. Der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) warnte davor, die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung vor allem über höhere Belastungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu erreichen. Wer die Antwort auf die Finanzprobleme der Pflegeversicherung dort suche, „löst die Probleme nicht, sondern verlagert sie“, sagte Jung der „Rheinischen Post“. Eine nachhaltige Pflegereform müsse die Pflegeversicherung strukturell stärken und die Lasten fair verteilen.Der Pflegeforscher Heinz Rothgang bezweifelt zudem, dass die von Warken angepeilten Einsparungen von elf Milliarden Euro tatsächlich erreicht werden können. Die Einnahmen aus höheren Beiträgen für Kinderlose seien nach seiner Einschätzung etwa doppelt so hoch angesetzt wie realistisch, sagte der Gesundheitsökonom von der Universität Bremen. Zudem sei damit zu rechnen, dass die Zahl der Anträge auf einen Pflegegrad oder auf eine Höherstufung vor Inkrafttreten der Reform deutlich steigen werde.Der am Freitag veröffentlichte Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht mehrere Einschnitte vor. So sollen die Hürden für die Einstufung in einen Pflegegrad steigen, die Zuschüsse zu Pflegeheimkosten langsamer wachsen und Kinderlose höhere Beiträge zahlen. Ihr Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung soll um 0,1 Prozentpunkte auf 4,3 Prozent steigen. Zudem soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne nennenswertes eigenes Einkommen entfallen.Lesen Sie auchWeitere Kritik richtet sich gegen die geplanten Änderungen für Beschäftigte und Angehörige. Warken will die Gehaltssteigerungen in der Pflege auf die Grundlohnrate begrenzen und bis Ende 2030 eine Regelung aussetzen, wonach Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen geschlossen werden dürfen, die ihre Beschäftigten mindestens in Höhe von Tariflöhnen bezahlen. Diakonie und Caritas bezeichneten dies als „fatales Signal an Menschen, die für den Pflegeberuf gewonnen werden sollen“. Auch Pflegeforscher Rothgang sprach von einem „schlechten Signal“ für die Gewinnung neuer Pflegekräfte. Angesichts der steigenden Zahl Pflegebedürftiger werde künftig deutlich mehr Personal benötigt. Die Erwartung einer schlechteren Bezahlung könne jedoch viele Interessierte von dem Beruf abschrecken. Fehlendes Personal wirke sich zudem negativ auf die Qualität der Pflege aus und könne Folgekosten verursachen, etwa durch zusätzliche Krankenhauseinweisungen.Die geplante Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige nannte Rothgang „schäbig“. Dies widerspreche der von der Politik regelmäßig betonten Wertschätzung für die Leistungen von Familien in der Pflege. Länder und Verbände können zu dem Gesetzentwurf noch bis Mitte nächster Woche Stellung nehmen. Über die Reform entscheidet anschließend der Bundestag.dpa/epd/kami