Dass die eigenen Eltern zum Pflegefall werden könnten, bereitet vielen Menschen Sorgen. Abgesehen von der emotionalen Belastung müssen derzeit allerdings nur die wenigsten Kinder befürchten, für die oft teure Heimunterbringung ihres Vaters oder ihrer Mutter aufkommen zu müssen.Erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro fordert das Sozialamt von einem Kind Unterhalt. Eingeführt wurde diese Regel von der letzten schwarz-roten Regierung im Jahr 2020 mit dem sogenannten Angehörigenentlastungsgesetz. Es sollte Mittelschicht und Geringverdienern die Sorge vor einem finanziellen Engpass nehmen, wenn ihre Eltern pflegebedürftig werden. Doch nun könnte diese 100.000-Euro-Grenze gekippt werden. Zumindest nach Vorstellung von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die am Donnerstag ihre Pflegereform vorgelegt hat. In ihrem Gesetzesentwurf heißt es, die Bundesregierung strebe „die Rücknahme der Regelung zur Begrenzung der Anrechnung von Einkommen Angehöriger“ an. Die CDU-Politikerin will damit die Kommunen entlasten. Deren Sozialämter müssen nämlich einspringen, wenn Heimbewohner ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können und auch keine Angehörigen das tun. Zurückhaltung im Sozialministerium Umsetzen müsste die Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze allerdings Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). Denn sie ist für die Sozialhilfe zuständig. Doch in ihrem Ministerium bremst man Warken. Ein Sprecher des Ministeriums verwies auf Anfrage darauf, es werde in einem separaten Verfahren zu entscheiden sein, ob es eine Anpassung der Regeln brauche. Zudem stellte er klar, dass die Zuständigkeit für diesen Teil des Themas im eigenen Haus liegt – und eben nicht bei Warken.Die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind jetzt schon enorm.Jan Dieren, SPD-BundestagsabgeordneterIn Ministeriumskreisen gibt es gegen Teile von Warkens Reform große Vorbehalte. Etwa, dass die CDU-Politikerin pflegenden Angehörigen künftig geringere Rentenbeiträge zahlen möchte. Auch die Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze sieht man kritisch. Schließlich würde Bas damit ein zentrales Projekt ihres Amtsvorgängers Hubertus Heil zurücknehmen. Mögliche Folge: wieder mehr Bürokratie Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen könnte eine Rückkehr zum alten System konkrete Folgen haben. So könnten wieder deutlich mehr Erwachsene Post vom Sozialamt bekommen, weil ihre Eltern im Pflegeheim sind oder sie andere finanzielle Hilfe zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts benötigen. Dem Wortlaut zufolge, der bisher bekannt ist, könnte es zurückgehen zu den alten Regeln von vor 2020.Bis dahin lief es vereinfacht gesagt so ab: Deckten die Rente und die Leistungen der Pflegeversicherung die Heimkosten von Vater oder Mutter nicht ab, sprang zunächst das Sozialamt ein. Dann meldete es sich mit einem langen Fragebogen bei den Kindern. Diese mussten ihr Einkommen offenlegen, genauso wie ihre Miete, Kredite, Unterhalt und etwaige Vermögenswerte. Daraus berechnete das Amt, ob und wie viel man nach Abzug eines Selbsterhaltes für die Unterkunft und Verpflegung der Eltern jeden Monat zahlen musste. Bei Alleinstehenden wurde damals ein Selbsterhalt von mindestens 1800 Euro anerkannt. Über alle weiteren Abzüge hinaus musste man in der Regel die Hälfte seines Nettoeinkommens für die Pflegeleistung der Eltern beisteuern. Seit 2020 entfällt für die Mehrheit der Kinder diese Unterhaltsprüfung und damit auch viel Bürokratie. Wer unter 100.000 Euro Jahreseinkommen liegt, muss in der Regel nicht mehr befürchten, dass das Sozialamt wegen Pflegeheim- oder Sozialhilfekosten der Eltern Geld von ihm zurückfordert. Würde man diese Änderung wieder zurücknehmen, könnte das heißen: wieder mehr Briefe vom Amt, mehr Nachweise, weniger Planbarkeit. Vor allem aber: ein höherer Eigenbeitrag für die Pflege der eigenen Eltern, eine deutliche Belastung von vielen in der Mittelschicht. Doch auch für die Pflegebedürftigen selbst dürfte eine Reform Konsequenzen haben: Wenn klar ist, dass am Ende die Kinder zahlen müssen, könnten sie Hilfe wieder seltener oder später beantragen. Denn manche dürften sich scheuen, den eigenen Kindern „zur Last zu fallen“. Die Pflege dürfte damit wieder stärker zu einer Geldfrage werden.In der SPD möchte man das nicht hinnehmen. „Die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind jetzt schon enorm“, sagt Jan Dieren, der für die SPD im Sozialausschuss des Deutschen Bundestages sitzt. Aus seiner Sicht bräuchte es für Pflegekräfte und pflegende Angehörige eher Entlastungen als weitere Belastungen. Auch bei anderen Sozialdemokraten stoßen Warkens Pläne auf Ablehnung. Warken will Kommunen entlasten Kurz gesagt drohen durch ihre Pflegereform noch mehr Heimbewohner zum Sozialfall zu werden. Dagegen gibt es Widerstand in der Koalition – auch, weil das die Kommunen zusätzlich belasten würde. Das schmeckt den Ländern nicht. So warnte Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, vor einem „Verschiebebahnhof in Richtung Sozialhilfe“. Mit der stärkeren Belastung der Kinder will Warken gegensteuern und den Ländern entgegenkommen. Tatsächlich könnten sich die Kosten für die Sozialämter der Kommunen durch Warkens Reform deutlich erhöhen. So sollen die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab 2028 langsamer als bisher gedacht steigen. In Verbindung mit der Inflation dürfte das dazu führen, dass Heimbewohner noch höhere Eigenanteile zahlen müssen. Sie liegen heute im Schnitt schon bei rund 3200 Euro pro Monat. Diese Summe wird allerdings wiederum durch Zuschüsse verringert, die die Pflegeversicherung den Betroffenen zahlt. Dabei gilt: Je länger der Aufenthalt, desto höher die Zuschüsse. Doch nach Warkens Plänen sollen die Zuschüsse künftig langsamer ansteigen. Binnen viereinhalb Jahren müssten die Heimbewohner mit zusätzlichen Kosten von 20.000 Euro rechnen, hat der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang errechnet, wobei er einen Eigenanteil von 3200 Euro pro Monat angenommen hat. Da dieser wohl weiter steigen wird, dürften die tatsächlichen Zusatzkosten noch höher sein. Doch selbst bei seiner eher konservativen Annahme der Zusatzkosten geht Rothgang davon aus, dass bis 2035 über 46 Prozent der Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen sein könnten. Die Kommunen müssten für die „Hilfe zur Pflege“ durch Warkens Reform 2035 demnach rund zwei Milliarden Euro mehr als bisher gedacht ausgeben. Beim Landkreistag hält man das für inakzeptabel. Dass eine stärkere Belastung der Kinder die Kommunen sinnvoll entlasten kann, bezweifelt Rothgang allerdings. In der Vergangenheit hätten sich viele Sozialämter schwergetan, den Unterhalt für Pflegebedürftige bei deren Kindern einzutreiben. Oft habe es an den nötigen Daten gefehlt. Ob Kinder für ihre Eltern zahlen mussten, habe einer Lotterie geglichen. Wenn die Regierung nun die 100.000-Euro-Grenze wieder abschaffen will, rechnet Rothgang mit „schlechter Stimmung in der Bevölkerung“. Auch bei jenen, die gar nicht betroffen seien.