Bisher müssen erwachsene Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern nur dann einspringen, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto pro Jahr verdienen. Gesundheitsministerin Nina Warken will das ändern und erhält dafür nun Rückhalt vom Deutschen Landkreistag. Er unterstütze die Forderung der CDU-Politikerin nach einer Senkung der Beträge des verschonten Einkommens nachdrücklich, sagte Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistages, der »Rheinischen Post«. Über die 100.000-Euro-Grenze sagte er: »Diese Grenze ist in unseren Augen eindeutig zu hoch.«
Erben auf Kosten der Allgemeinheit geschütztLandkreistagspräsident Brötel dagegen erwidert nun: »Der Sozialstaat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Es gibt aber keine sachliche Begründung dafür, privates Vermögen und damit letztlich Erwartungen von Erben auf Kosten der Allgemeinheit zu schonen.« Eine Absenkung sei nicht nur gerecht, sie würde auch die kommunalen Sozialhilfeträger entlasten.
Die 1995 eingeführte, gesetzliche Pflegeversicherung trägt meist nur einen Teil der anfallenden Kosten. Der selbst zu finanzierende Anteil im Pflegeheim beläuft sich im ersten Jahr derzeit etwa auf durchschnittlich rund 3500 Euro pro Monat. Allerdings springt für den, der sie nicht selbst tragen kann, das Sozialamt ein – solange die Kinder nicht zu gut verdienen. Die Grenze von 100.000 Euro war erst 2020 eingeführt worden, um Kinder von den Pflegekosten der Elterngeneration zu entlasten. Allerdings war auch damals weiterhin vorgesehen, dass die Betroffenen selbst ihr eigenes Vermögen für die Pflege einsetzen sollten.








