Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant in ihrer Pflegereform Einschnitte bei den Zuschüssen zu Heimkosten und eine stärkere Belastung von Gutverdienern. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt. Zuerst hatte „Politico“ darüber berichtet. Gesundheitsministerin Warken rechnet bei der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren mit einem Defizit von zusammen 22,5 Milliarden Euro. Mit ihren Sparmaßnahmen will Warken diese Finanzlücke schließen. Am System gestaffelter Zuschüsse für Heimbewohner soll grundsätzlich festgehalten werden. Pflegebedürftige erhalten demnach jedoch jeweils sechs Monate später als bisher höhere Zuschüsse zu ihren Heimkosten aus der Pflegeversicherung. Allerdings gilt hierbei ein Bestandsschutz. Eine Senkung ihrer Zuschüsse müssen Heimbewohner also nicht fürchten. Geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige Gutverdiener und ihre Arbeitgeber sollen analog zur Krankenversicherung über eine außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Dies solle im kommenden Jahr 1,6 Milliarden Euro und in den beiden Jahren darauf je 1,7 Milliarden zusätzlich in die Pflegekassen spülen. Arbeitgeber müssen zudem künftig auch für ihre geringfügig Beschäftigten in die Pflegeversicherung einzahlen. Ihnen entstehen durch diese beiden Maßnahmen im kommenden Jahr Mehrausgaben von zunächst zwei Milliarden Euro, die bis zum Jahr 2030 auf 2,1 Milliarden Euro anwachsen. Rund 800.000 Menschen in Deutschland leben in einem Pflegeheim, insgesamt sind laut Statistischem Bundesamt 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. © Getty Images/Maskot Außerdem ist vorgesehen, dass die Pflegekassen künftig geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen. Dies solle die Pflegekassen im kommenden Jahr um 1,8 Milliarden Euro entlasten und in gleichmäßigen Schritten bis 2030 auf 2,1 Milliarden ansteigen. Entlastungsbetrag soll teilweise wegfallen Der zusätzliche Pflege-Beitragssatz für Kinderlose soll den Angaben zufolge um 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte steigen. Der Pflegeversicherung könnte das im kommenden Jahr zusätzliche Einnahmen von 1,1 Milliarden Euro bringen.Pflegebeürftigte im Pflegegrad 1 sollen keinen Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat mehr erhalten. Dieses Geld diente bisher dazu, weiter selbstständig zu Hause leben zu können. Oft wurde damit etwa eine Haushaltshilfe bezahlt. Stattdessen sollen die Pflegebedürftigen mehr Präventionsberatung erhalten. Die Hoffnung: Dass bei manchen von Ihnen durch Reha-Maßnahmen eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vermieden werden kann. Wer im Pflegegrad 2 oder 3 erstmalig pflegebedürftig wird, soll künftig in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbetrags erhalten.Bei der Einstufung in die Pflegegrade sollen künftig strengere Regeln gelten. Für alle bereits Pflegebedürftigen ändert sich jedoch nichts. Auch hier gilt ein Bestandsschutz. Warken plant höhere Belastung für Angehörige Die Kinder von Pflegebedürftigen könnten künftig für die Finanzierung der Heimunterbringung ihrer Eltern stärker herangezogen werden. So will Warken die Kommunen bei Sozialhilfe entlasten. Denn durch die Sparmaßnahmen bei den Zuschüssen für die Heimunterkunft in der Pflegeversicherung kommen auf die Städte und Gemeinden zusätzliche Ausgaben zu. Die stärkere Belastung für Angehörige soll allerdings in einem separaten Gesetz geregelt werden. Zugleich will Warken einen Anreiz schaffen, dass mehr Menschen privat vorsorgen. Eine private Pflegezusatzversicherung soll deshalb steuerlich begünstigt werden. Modernisierung des Pflegesystems Der Entwurf sieht auch vor, 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen in die digitale Ausstattung des Pflegesystems zu investieren. So soll für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unter anderem ein sogenanntes „Pflege-Cockpit“ geschaffen werden – ein digitales Portal, in dem sie unter anderem mögliche Reha-Leistungen buchen und alle persönlichen pflegebezogenen Informationen abrufen können. Zu viele Lasten kommen einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an, während sich Bund und Länder bei der notwendigen Finanzierung einen schlanken Fuß machen.Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes der Gesetzlichen KrankenversicherungDer Bund beteiligt sich an der finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung nur geringfügig. So erhalten die Kassen fünf bis sechs Milliarden Euro nicht zurück, die sie bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie für den Bund vorgestreckt haben. Im Gesetzentwurf von Nina Warken war diese Forderung zwar enthalten, doch in der Frühkoordination der Bundesregierung hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) dagegen Einspruch erhoben. Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung, begrüßt vor dem Hintergrund des steigenden Finanzdrucks in der Pflege den Entwurf, kritisiert das Paket aber als unausgewogen: „Zu viele Lasten kommen einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an, während sich Bund und Länder bei der notwendigen Finanzierung einen schlanken Fuß machen. Es gibt deutlichen Veränderungsbedarf an dem Gesetzentwurf“, so Blatt. „Ich appelliere ausdrücklich an die Länder und den Bund, in sich zu gehen und ihre Verantwortung für die finanzielle Zukunft der sozialen Pflegeversicherung zu übernehmen.“ Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa sagte, der jetzt vorgelegte Entwurf enthalte wichtige Zukunftsimpulse für die Pflege. Die Investitionen in die digitale Ausstattung seien überfällig. Doch die Leistenverteilung bei den Sparmaßnahmen kritisiert auch die Caritas-Präsidentin. „Der Bund macht sich einen schlanken Fuß. Mit Nachdruck erinnern wir an unsere Forderung, das Sechs-Milliarden-Loch, das die Coronahilfen in die Pflegeversicherung gerissen haben, unverzüglich aus dem Bundeshaushalt zu stopfen“, sagte Welskop-Deffaa. (mit AFP)
Gesetzentwurf zur Pflege liegt vor: Warken plant höhere Beiträge für Gutverdiener und weniger Leistungen
Um eine Finanzlücke bei der Pflege zu schließen, will Gesundheitsministerin Warken Gutverdiener und Pflegebedürftige stärker belasten. Kassen und Sozialverbände kritisieren das als sozial unausgewogen.













