Die Berliner Justiz hat auf Kritik an der Freilassung des mutmaßlichen Attentäters von Berlin reagiert. Sie sieht ihre Unabhängigkeit dadurch infrage gestellt.

Eine Frage dürfen alle stellen: Wie konnte ein radikalisierter „Gefährder“ einen Anschlag verüben? Vor schnellen Urteilen sollte man sich hüten.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verdächtiger verurteilt“. Lesen Sie jetzt „Wegner wundert sich über Freilassung von Abdul B.“.