Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin wächst der Druck auf die deutsche JustizDas Gericht setzte beim Gefährder Abdul Ballout auf Entwicklung und Resozialisierung. Diese Praxis kritisieren Sicherheitsexperten bereits seit längerem. Auch die Politik fordert Reformen.Armin Arbeiter, Berlin27.07.2026, 16.32 Uhr4 LeseminutenTrauernde Menschen am Brandenburger Tor. Der Schock über den Anschlag auf den Christopher Street Day sitzt noch immer tief.Filip Singer / EPADer islamistische Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day befeuert die Debatte über die Grenzen des deutschen Strafrechts. Sicherheits- und Terrorismusexperten halten die bisher geltenden Regeln für zu milde. Sie fragen sich, wie der Attentäter Abdul Ballout ins Ausland fliegen konnte, um sich einer Terrorgruppe anzuschliessen, ohne dass das nennenswerte strafrechtliche Konsequenzen für ihn hatte.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Justiz habe sich im Fall Abdul Ballout zu sehr auf eine mögliche Resozialisierung festgelegt und den Schutz der Bevölkerung vernachlässigt, kritisiert der Terrorismusexperte Peter Neumann, der Sicherheitsstudien am King’s College in London lehrt.Tatsächlich wandte das Berliner Amtsgericht bei seinem Urteil im Mai Jugendstrafrecht an, weil Ballout aus Sicht der Justiz trotz seinem Alter als noch entwicklungsfähig und prägbar galt. Wegen der Schwere der Tat verhängte es ein Jahr und zehn Monate Jugendstrafe. Strafmildernd wertete es die insgesamt neun Monate Haft, die Ballout in Libanon und in Deutschland verbüsst hatte, sein Geständnis und seine «dilettantische Planung», kämpfendes Mitglied des IS zu werden.Eine sofortige Bewährung lehnte das Gericht wegen des fortbestehenden Interesses von Ballout am IS ab, stellte sie aber für sechs Monate zurück, um seine Entwicklung und seine Teilnahme an Beratungsgesprächen zu prüfen. Diese sogenannte Vorbewährung ist eine Besonderheit des deutschen Jugendstrafrechts. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Strafe und die Fortdauer des Haftbefehls beantragt.Trotzdem wurde Ballout im Mai auf freien Fuss gesetzt. Dass er wenige Wochen später den Anschlag verübte, lässt Zweifel an der Gefahrenprognose des Gerichts aufkommen.Lückenlose Überwachung wäre schwierigEin weiteres Problem ist, dass Ballout das Attentat begehen konnte, obwohl er als Gefährder unter polizeilicher Beobachtung stand. Die Behörden wurden tatsächlich aufmerksam, als Ballout das Foto einer Waffe postete, bei einer Hausdurchsuchung fanden sie jedoch lediglich eine Spielzeugwaffe. Generell ist eine lückenlose Überwachung de facto nicht möglich. Um einen potenziellen Gefährder dauerhaft zu überwachen, sind nach Einschätzung aus Sicherheitskreisen bis zu 30 Beamte notwendig.Spätestens nach Ballouts Waffen-Beitrag hätte aus Neumanns Sicht eine Inhaftierung erfolgen müssen. Das ist nach derzeitiger Rechtslage aber nicht umzusetzen. Die Einstufung als Gefährder allein ist kein Haftgrund. Untersuchungshaft setzt in Deutschland neben einem dringenden Tatverdacht einen gesetzlichen Haftgrund voraus und darf nicht als vorweggenommene Strafe oder allgemeine Sicherheitsverwahrung dienen.Im Rahmen seiner Jugendstrafe wurde Ballout einem Bewährungshelfer unterstellt. Er sollte an Gesprächen zur Deradikalisierung teilnehmen. Der Leiter des in seinem Fall zuständigen «Violence Prevention Network» berichtete, der 21-Jährige sei zu zwei Vorgesprächen erschienen. Er habe sich dabei freundlich, angepasst und nichtssagend verhalten. Die Berater hätten bezweifelt, dass er überhaupt in das Programm aufgenommen werden könne. Für eine sinnvolle Arbeit brauche es eine gewisse Problemeinsicht, die Ballout nicht gezeigt habe.Der Psychologe und Extremismusexperte Ahmad Mansour kritisiert seit längerem die gegenwärtige Struktur solcher Angebote. Nach dem Anschlag sprach er von einem «Wildwuchs» unterschiedlicher Projekte. Methoden, Qualitätsstandards und die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden unterschieden sich erheblich.Viele Massnahmen seien nicht ausreichend evaluiert. Der entscheidende Denkfehler bestehe darin, einen Gefährder aus der Haft zu entlassen und die Verantwortung anschliessend an einen zivilgesellschaftlichen Träger auszulagern. Deradikalisierung sei ein langwieriger Prozess, der möglichst bereits im Gefängnis beginnen müsse.Das deutsche Justizsystem soll strafen, helfen und schützenDeutschlandweit zählt das Bundeskriminalamt (BKA) etwa 450 islamistische Gefährder sowie 65 Gefährder aus dem rechtsextremen und 12 aus dem linksextremen Milieu. Ihnen trauen die Behörden schwere politisch motivierte Straftaten bis hin zu Terroranschlägen zu.Insgesamt erfasste der deutsche Verfassungsschutz vergangenes Jahr 28 645 Islamisten, unter ihnen 9110 Gewaltorientierte. In Berlin zählt der Verfassungsschutz knapp 2600 Islamisten, mehr als 900 gelten als gewaltorientiert. Die Zahlen von BKA und Verfassungsschutz sind nicht direkt vergleichbar. Als Gefährder führt die Polizei nur Personen, denen sie aufgrund konkreter Erkenntnisse eine schwere politisch motivierte Straftat zutraut. Der Verfassungsschutz erfasst dagegen ein breiteres extremistisches Personenpotenzial, zu dem auch Mitglieder, Anhänger sowie Menschen gehören, die Gewalt lediglich unterstützen oder befürworten. Personell wäre allein die Überwachung der islamistischen Gefährder eine Herkulesaufgabe.Das deutsche System will zugleich bestrafen, resozialisieren, Gefahren prognostizieren und die Grundrechte seiner Bürger schützen. Allerdings war es der deutschen Polizei aufgrund rechtlicher Vorgaben zum Datenschutz nicht einmal erlaubt, Ballouts Fahndungsfoto in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Das war lediglich auf ihrer Website möglich.CDU und CSU fordern deshalb härtere Regeln im Bereich des Strafrechts und der inneren Sicherheit. Der Christlichdemokrat Johannes Winkel sprach sich dafür aus, dass bei erwachsenen Gefährdern generell das Erwachsenenstrafrecht gelten müsse. Ähnliches fordert die AfD, die das Jugendstrafrecht auf den Prüfstand stellen will. Der «Erziehungs- und Resozialisierungsgedanke» müsse sein Ende finden.Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, bemängelt die «offenkundige Lücke» der Überwachungsmassnahmen. Indes warnt die Linkspartei vor «vorschnellen Strafverschärfungen» und fordert mehr Präventionsarbeit. Man müsse «bessere soziale Bedingungen schaffen».Passend zum Artikel
Anschlag auf CSD in Berlin: Kritik an deutscher Justiz wird lauter
Das Gericht setzte beim Gefährder Abdul Ballout auf Entwicklung und Resozialisierung. Diese Praxis kritisieren Sicherheitsexperten bereits seit längerem. Auch die Politik fordert Reformen.










