Nach der Kritik am Umgang der Justiz mit dem mutmaßlichen CSD-Attentäter Abdul Ballout haben sich die Präsidentin des Berliner Kammergerichts, Andrea Diekmann, und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers gemeinsam zu Wort gemeldet.Beide warnen vor vorschnellen Schuldzuweisungen und werfen Teilen der öffentlichen Debatte mangelnde Faktenkenntnis vor.

Warum Abdul Ballout trotz Verurteilung freikam

„Die Kritik ist vielfach pauschal oder von wenig Faktenkenntnis geprägt“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Häufig werde „nahezu reflexhaft nach vermeintlich Verantwortlichen“ gesucht, obwohl die Hintergründe des Anschlags noch nicht ansatzweise aufgeklärt seien.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte Abdul Ballout am 12. Mai 2026 wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie wegen zweier Verstöße gegen ein Vereinigungsverbot zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er versucht, über den Libanon nach Syrien zu gelangen, um sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) anzuschließen. Zudem hatte er in den sozialen Medien verbotene Propaganda der Terrororganisation verbreitet.

Das Gericht setzte die Strafe nicht unmittelbar zur Bewährung aus. Vielmehr ordnete es eine sogenannte Vorbewährung an. Dabei wird die Entscheidung darüber, ob eine Jugendstrafe tatsächlich vollstreckt oder später zur Bewährung ausgesetzt wird, zunächst zurückgestellt. Der Verurteilte soll während dieser Zeit unter Auflagen zeigen, ob eine positive Entwicklung möglich ist. Abdul Ballout wurde aus der Untersuchungshaft entlassen und unter anderem einem Bewährungshelfer sowie einer Deradikalisierungsberatung unterstellt.