Das Jugendschöffengericht befand: Er saß ja schon in Untersuchungshaft. Und seine Anschlagsplanung war dilettantisch.

Am frühen Abend meldet die Polizei einen Zugriff einer Laubenpieperkolonie in Zusammenhang mit dem CSD-Attentat: Abdul Ballout ist tot.

Abdul B. war als islamistischer Gefährder aktenkundig und wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat verurteilt. Den Behörden stellen sich unangenehme Fragen.