Warum konnte Abdul Ballout, ein polizeibekannter Islamist, ungehindert Menschen töten und verletzen? Die Frage stellt sich zwei Tage nach dem Anschlag auf Teilnehmer des Christopher Street Days umso dringender, da der Attentäter noch wenige Wochen vor der Tat im Visier der Behörden gewesen war. Gefahr erkannt, aber nicht gebannt – das erschüttert Bürger wie Politiker und wirft die Frage auf, welche politischen Konsequenzen aus dem Fall zu ziehen sind.Dass die Tat unerwartet kam, wird niemand behaupten können. Der Hergang und die Vorgeschichte passen haargenau zu dem, was der Verfassungsschutz zum Thema islamistischer Terrorismus in seinem aktuellen Jahresbericht zusammengefasst hat. Es sei nun „genau das“ geschehen, wovor der Nachrichtendienst allgemein immer gewarnt habe, hieß es gegenüber der F.A.Z. aus Verfassungsschutzkreisen. Schon vor Jahren und auch zuletzt wieder mahnte Verfassungsschutzchef Sinan Selen, islamistische Einzeltäter könnten sich mit leicht zu beschaffenden Mitteln wie Messern oder Autos gegen einfach anzugreifende, „weiche“ Ziele wenden.„Göttlich geforderte Bestrafung“Auch die internationale Vernetzung der Islamisten in Deutschland – rund 9100 von ihnen sind demnach gewaltbereit – beschrieb der Verfassungsschutz. Ebenso betonte er, dass feiernde Lesben und Schwule deren besonderen Hass auf sich ziehen könnten. „LSBTIQ als islamistisches Feindbild“, ist ein Unterkapitel im Bericht überschrieben. Darin heißt es: „Teilweise wird das Töten homosexueller Menschen als ,göttlich geforderte Bestrafung‘ gerechtfertigt.“Dass Abdul Ballout mit dem Islamismus sympathisiert, war ebenfalls lange bekannt. Schon mit 16 Jahren fiel der zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alte Ballout den Behörden als Gewalttäter auf. Mehrfach stand er in Berlin vor Gericht, 2022 und dann wieder 2026. Beim ersten Mal ging es um vorsätzliche Körperverletzung und räuberische Erpressung.Aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, das der F.A.Z. vorliegt, geht hervor, dass er auf einem Schulhof auf den Geschädigten eingeschlagen und -getreten hatte. Mit einem Komplizen zwang er außerdem einen anderen Geschädigten, dessen hochwertigen Kopfhörer herauszugeben. Ballout, der zum Zeitpunkt des Urteils einen Ausbildungsplatz suchte und, wie es im Urteil heißt, „3-4 mal die Woche Kurse bei seinem Imam“ besuchte, wurde angewiesen, einen „themenzentrierten Kurzzeitkurs“ zu absolvieren, außerdem sollte er vierzig Stunden „Freizeitarbeiten“ ableisten.Warum fiel die Strafe nicht härter aus? Das Gericht befand damals, dass Ballout nicht vorbelastet sei und die Taten schon einige Jahre zurücklägen – er hatte sie im Herbst 2019 begangen, zweieinhalb Jahre zuvor. Bei der Erpressung habe er „eher mitgemacht, um cool zu wirken“. Auch habe er sich beim Geschädigten entschuldigt. Das Gericht hatte „den Eindruck, dass der Angeklagte sein Fehlverhalten wirklich einsieht und versuchen will, sich in Zukunft besser zu verhalten“. Auf den Inhalt der Kurse beim Imam oder die Bedeutung des Glaubens für Ballout wurde nicht weiter eingegangen.„Fest entschlossen“ für den IS zu kämpfenOb der junge Mann beim Versuch scheiterte, sich zu bessern, oder es gar nicht erst versuchte, ist unklar. Jedenfalls rutschte er weiter in die Kriminalität ab. Im Mai dieses Jahres, also gut vier Jahre nach dem ersten Urteil, wurde er wegen der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen“ verurteilt, wieder in Berlin. Die Vorgeschichte dieser Entscheidung zeigt, wie weit sich Ballout inzwischen radikalisiert hatte.Der junge Mann versuchte in den vergangenen Jahren mehrfach, sich dem bewaffneten Kampf der Terroristen vom „Islamischen Staat“ anzuschließen. Zunächst versuchte er erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Dann reiste er nach Angaben der Berliner Generalstaatsanwaltschaft in den Libanon, um nach Syrien zu gelangen und dort zum IS zu stoßen. Im Libanon soll er mit mutmaßlichen IS-Mitgliedern in Kontakt gestanden sein. Dort kam er in Haft. Nach seiner Entlassung reiste er nach Deutschland und wurde noch am Berliner Flughafen festgenommen.Das Urteil, das der F.A.Z. in einer gekürzten Fassung vorliegt, zeichnet das Bild eines jungen Mannes, der „fest entschlossen“ war, sich dem IS anzuschließen. Dafür sprechen nicht nur die Reisen, sondern auch die islamistische Propaganda, die er etwa auf Instagram verbreitete und auch nach seiner Haftentlassung im Libanon noch konsumierte. Es könne „nicht erwartet“ werden, dass er keine Straftaten mehr begehen werde.Offenbar ging das Gericht aber nicht davon aus, dass Ballout schlimmste Taten begehen könnte. Wegen der „dilettantischen Planung seines Vorhabens“ sei er von einer „konkreten Gefährdung der geschützten Rechtsgüter“ weit entfernt. Gemeint war das Vorhaben, sich in Syrien dem IS anzuschließen; dass es wesentlich leichter sein könnte, mit anderen Mitteln im Sinne der Terroristen zu handeln, wurde nicht thematisiert.Zu spät für Deradikalisierung?Stattdessen ging das Gericht offenbar weiter von der bestmöglichen Entwicklung des jungen Mannes aus, auch, weil der sich in der Verhandlung vom IS distanziert habe. Es bestünden „keine Zweifel daran, dass es sich bei ihm um noch einen in der Entwicklung befindlichen prägbaren Menschen handelt“. Diese Bewertung halten Fachleute, die sich mit Deradikalisierung beschäftigen, im Rückblick für eine Fehleinschätzung. Programme wie jenes, das Ballout in den kommenden Monaten eigentlich hätte absolvieren sollen, sind ihnen zufolge geeignet für Jugendliche, die noch nicht über Jahre von islamistischer Propaganda indoktriniert seien, oder Islamisten, die bewusst den Ausstieg aus der Szene suchten. Beides traf auf den CSD-Attentäter offenbar nicht zu.Bemerkenswert ist in dem Zusammenhang, dass die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, um eine höhere Strafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls zu erwirken. Sie war mit der Entscheidung des Richters und der zwei Jugendschöffen also nicht einverstanden – was grundsätzlich nicht ungewöhnlich ist, aber in dem Fall bezeichnend. Denn der Versuch markiert den Knackpunkt, an dem die Vorgeschichte des Attentats einen anderen Verlauf hätte nehmen können.Darum konzentriert sich die Debatte über mögliche Konsequenzen nun auf die Frage, ob Gesetze verschärft werden oder Gerichte strenger urteilen müssten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte am Montag, die Bundesregierung wolle mit „Besonnenheit und Entschlossenheit“ reagieren. Man müsse mit Blick auf Gefährder Schlüsse ziehen in Sachen Bewegungsfreiheit. Ermittler müssten wissen, wo Gefährder sich aufhielten. Der Täter habe wohl nur die deutsche Staatsbürgerschaft gehabt. Die hätte man ihm also nicht entziehen können.Auch andere Unionspolitiker forderten härteres Vorgehen gegen Gefährder. Der Chef der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte im „Stern“ für alle Gefährder das Erwachsenenstrafrecht. Der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestages, Marc Henrichmann, sagte dem „Handelsblatt“, Freiheitsrechte von „gerichtsbekannten Extremisten und Islamisten dürfen spätestens dann nicht länger überhöht werden, wenn Leib und Leben von Menschen gefährdet sind“.Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Tobias Peterka, forderte in einer Mitteilung, das System des Jugendstrafrechts insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Er monierte aber auch ein Vollzugsdefizit. Das Problem beginne schon bei Urteilen, die, wie im Fall von Abdul Ballout, im gesetzlichen Strafrahmen viel zu niedrig angesiedelt würden.