Abdul Ballout, der den Terroranschlag auf den CSD verübte, wurde zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt. Doch weil das Gericht den Islamisten auf freien Fuß setzte, konnte dieser eine Bluttat ausführen.Das Strafregister des 21-Jährigen, der am Sonntagabend in einer Spandauer Laubenkolonie von der Polizei erschossen wurde, ist beeindruckend. Das geht aus einer aktuellen Stellungnahme des Kammergerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin sowie zweier Gerichtsurteile hervor.September 2019: Auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule verprügelt Abdul Ballout einen Mitschüler.Oktober 2020: Am Innsbrucker Platz raubt er zusammen mit einem Mittäter einem anderen ein Paar Apple AirPods im Wert von rund 270 Euro.
Terroranschlag
Die Todesroute des CSD-Terroristen: Abdul Ballout öffnete offenbar die Absperrgitter
Für beide Taten verurteilt ihn im Februar 2022 ein Jugendschöffengericht wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung – und erteilt ihm eine „jugendrichterliche Weisung“. Er sollte an einem „themenzentrierten Kurzzeitkurs“ nach Weisung der Jugendgerichtshilfe teilnehmen. Außerdem soll er 40 Stunden Freizeitarbeiten ableisten. Von der Auferlegung der Verfahrenskosten wird abgesehen.Das Gericht hält ihm zugute, dass der Angeklagte unvorbelastet ist und die Taten bereits längere Zeit zurückliegen. Außerdem habe er sich beim Opfer entschuldigt. „Darüber hinaus hatte das Gericht den Eindruck, dass der Angeklagte sein Fehlverhalten wirklich einsieht und versuchen will, sich in Zukunft besser zu verhalten“, heißt es im Urteil.











