Die Aufarbeitung des islamistischen Terroranschlags auf den CSD hat erst begonnen. Und immer mehr Fragen tun sich auf. Die wichtigste: Wieso setzte ein Gericht eine „Hochrisiko-Person“, einen islamistischen Gefährder, für den „Alarmstufe Rot“ galt, auf freien Fuß, obwohl er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt war? Hatte das Gericht nicht alle Informationen?Im Mai hatte ein Jugendschöffengericht Abdul Ballout wegen Verbreitens von Propaganda des Islamischen Staates (IS) und zweier Versuche, sich dem IS anzuschließen, zu 22 Monaten Haft verurteilt. Es entschied sich, das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden. Dies ist für Heranwachsende möglich, die zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt sind.Das Jugendstrafgesetz sieht auch die Möglichkeit der „Vorbewährung“ vor. Diese bedeutet, dass erst später entschieden wird, ob ein Verurteilter ins Gefängnis muss. Abhängig gemacht wurde dies von der Einhaltung mehrerer Auflagen. Die Zeit in Freiheit nutzte Ballout jedoch, um den Anschlag zu begehen.
CSD-Terror
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Die „Hochrisiko-Person“ Abdul Ballout war schon 2024 ein „GTAZ-Fall“. Nachdem der Berliner Verfassungsschutz festgestellt hatte, dass sich auch andere Sicherheitsbehörden wie der BND mit ihm befasst hatten, wurde er Thema im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern (GTAZ). Dies alles wurde dem Berliner Landeskriminalamt und der Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt, wie am Mittwoch in der Sondersitzung des Innenausschusses mitgeteilt wurde.Genau hier liegt eines der Probleme: „Warum hat die verfahrensleitende Dezernentin bei einem GTAZ-Fall wie diesem in der Anklageschrift nicht darauf bestanden, dass das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird?“, fragt Sebastian Schlüsselburg, für die Berliner SPD im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses.













