Der Attentäter von Berlin war den Behörden seit Jahren als Islamist bekannt, als Gefährder eingestuft und bereits wegen einer Terrorstraftat verurteilt. Er hätte besser überwacht werden können.

Eine Frage dürfen alle stellen: Wie konnte ein radikalisierter „Gefährder“ einen Anschlag verüben? Vor schnellen Urteilen sollte man sich hüten.

Wie konnte ein polizeibekannter Islamist offenbar einen Angriff in Berlin verüben? Nach dem Anschlag auf Teilnehmer des CSD in Berlin werden die Fragen an die Behörden lauter.…