Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlagen auf dem Balkon auch ohne die Zustimmung anderer Eigentümer installieren. Deren Rechte dürfen nicht übermäßig beeinträchtigt werden.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Installation auf dem Balkon“. Lesen Sie jetzt „Bundesgerichtshof entscheidet über Anspruch auf Klimagerät“.

Die einen erhoffen sich Abkühlung in der Sommerhitze, die anderen befürchten einen Wertverlust: In Karlsruhe streiten Wohnungseigentümer über den Einbau einer Klimaanlage. Am…