Bundesgerichtshof
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
Stand: 17.07.2026 • 12:16 Uhr
Wohnungseigentümer haben ein Anrecht darauf, ein Klimagerät auf ihrem Balkon einbauen zu lassen. Eine Hausgemeinschaft muss dies grundsätzlich gestatten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern dürfen grundsätzlich eine Split-Klimaanlage mit Außengerät auf ihrem Balkon installieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Eigentümer von der Eigentümerversammlung verlangen können, einer entsprechenden baulichen Veränderung zuzustimmen.










