Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die bayerischen Gewahrsamsregeln verhältnismäßig sind. Zwei Monate Freiheitsentzug sind derzeit das Maximum.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gewahrsam und Handgranaten“. Lesen Sie jetzt „Karlsruhe prüft: Darf Bayerns Polizei zu viel?“.

Wann dürfen Polizeibeamte in Bayern tätig werden - und mit welchen Mitteln? Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich von heute an mit dem umstrittenen Polizeiaufgabengesetz…